Liebe Leserinnen und Leser
Die vorliegende Ausgabe von «Justice – Justiz – Giustizia» widmet sich schwerpunktmässig der eidgenössischen Strafprozessordnung und der damit zusammenhängenden Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells.
Am 5. Oktober 2007 hat die vereinigte Bundesversammlung die neue Strafprozessordnung verabschiedet. Mit dem Ziel der Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung unter Berücksichtigung der Rechtsschutzinteressen der Betroffenen hat sich der Gesetzgeber für das «Staatsanwaltschaftsmodell II» entschieden, welches die Institution des Untersuchungsrichters definitiv abschafft.
Da verschiedene Autoren bereits die Gründe für diesen Entscheid erläutert haben, widmet sich diese Ausgabe vorab den praktischen Fragen.
Das Parlament hat mit der StPO ein Rahmengesetz erlassen und es Bund und Kantonen überlassen, die Strafbehörden sowie deren Aufgabenbereiche und Organisation im Detail zu regeln. Die betroffenen Instanzen sind gegenwärtig mit der Umsetzung dieser Arbeiten beschäftigt.
Ziel dieser Ausgabe soll sein, diese aktuell in der Umsetzung begriffenen Behörden von den bereits gesammelten, z.T. mehrjährigen Erfahrungen anderer profitieren zu lassen. Andreas Keller, Richter am Bundesstrafgericht, berichtet vom bereits acht Jahre zurückliegenden Wechsel zum Staatsanwaltschaftsmodell II im Kanton St. Gallen und Edy Meli, Präsident des Untersuchungsrichteramtes, über jenen im Kanton Tessin. Oberstaatsanwalt Matthias Welter und RA Daniel Kettiger präsentieren die kürzlich gemachten Erfahrungen bei der Errichtung der neuen Strafbehördenorganisation aus den Kantonen Solothurn und Zug. Die dabei aufgetretenen Schwierigkeiten sollen es anderen erlauben, gewisse Klippen zu umschiffen.
Felix Bänziger, stv. Generalprokurator des Kantons Bern, und Yves Maître, Generalprokurator des Kantons Jura, zeigen die Möglichkeit auf, im Rahmen der Anfang 2010 in Kraft tretenden eidgenössischen Strafprozessordnung, die Staatsanwaltschaft mit einer auf die Bedürfnisse jedes Kantons zugeschnittenen Organisation auszugestalten. Daniel Zappelli, Generalstaatsanwalt in Genf, erklärt die Besonderheiten in seinem Kanton.
Anlässlich der legislatorischen Umsetzungsarbeiten wurden die kantonalen Behörden mit verschiedenen praktischen Fragen konfrontiert: Was geschieht mit dem Ordnungsbussen- und Schlichtungsverfahren? Welches sind die Komptenezen des Einzelrichters? Welche Anforderungen sind zur Ausübung der Funktion des Staatsanwaltes vorauszusetzen? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im Beitrag von Peter Goldschmid, Leiter Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht im Bundesamt für Justiz.
Auch das Jugendstrafprozessrecht wird von dieser Welle von Neuerungen erfasst. Ausgewählte Aspekte aus dieser Thematik werden durch Peter Goldschmid besprochen.
Die Reorganisation der Rechtspflege bringt zwangsläufig auch die Frage nach den Auswirkungen für das betroffene Staatspersonal, vorab die Untersuchungsrichter, deren Position abgeschafft wird, auf den Tisch. Die Bundesanwaltschaft, welche das neue Verfahren ab dem 1. Januar 2009 anwenden wird, hat die heikle Aufgabe des Stellenabbaus bereits vollzogen. Die personalrechtliche Aspekte werden Ihnen vorgestellt von Jürg Zinglé, Leiter des eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes.
Schliesslich sei auf die Berichterstattung in Form von aktualitätsbezogenen Kurzbeiträgen aus den Kantonen und dem Ausland hingewiesen.
Anne Colliard, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli
Abstract
La présente édition est consacrée à la future procédure pénale fédérale et en particulier à l’organisation du ministère public.
Abstract
Die neue, einheitliche, am 5. Oktober 2007 vom Parlament beschlossene Schweizerische Strafprozessordnung verlangt von den Kantonen eine Organisation der Strafverfolgungsbehörden nach dem Staatsanwaltschaftsmodell II. Der Beitrag zeigt auf, welcher organisatorische Handlungsspielraum den Kantonen im Rahmen des Bundesrechts verbleibt.
Abstract
Im März 2007 hatte das Bundesamt für Justiz (BJ) eine erste Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 durchgeführt. Danach gingen beim BJ verschiedene Fragen ein, welche anlässlich der zweiten Veranstaltung vom 3. März 2008 nach Themen gegliedert erörtert wurden.
Abstract
Während der parlamentarischen Beratungen des Entwurfs zu einer Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung hat der Bundesrat dem Parlament neue Anträge vorgelegt. Der folgende Beitrag zeichnet deren Inhalt und die Gründe für das Vorgehen nach.
Abstract
Der vorliegende Beitrag gibt einen Abriss über die Transformationsplanung und -umsetzung des Untersuchungsrichteramtes. Er schildert, wann mit der Planung begonnen wurde und was unmittelbarer Anlass dazu war, wo die Umsetzung heute steht und was dazwischen passierte.
Abstract
Die Bernische Justiz steht heute vor der wohl grössten Umgestaltung der letzten Jahrzehnte. Verantwortlich dafür sind eine Vielzahl von Reformgründen, die zu einer Vielzahl von Projekten und Zielsetzungen führten, deren koordinierte Umsetzung auf einen einzigen (aber immer noch nicht zweifelsfrei festgelegten) Zeitpunkt hin die Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaft in den nächsten Monaten weiter auf Trab halten werden. Im Folgenden sollen in Bezug auf die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit die wichtigsten Elemente erläutert und in einen Zusammenhang gebracht werden.
Abstract
Der Kanton Bern hat früh mit der Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung begonnen, lange vor den Schlussabstimmungen in den Eidgenössischen Räten. Vielleicht kann man in anderen Kantonen von der einen oder anderen der hier gefundenen Lösungen profitieren, auch wenn die Ausgangslage nicht überall die gleiche ist.
Abstract
Créée il y a quasiment un demi-millénaire, soit en 1534, la fonction de Procureur général a évolué au fil des siècles. A l’aube des bouleversements qu’engendreront immanquablement les réformes civiles et pénales de 2010, il n’est pas inutile de rappeler quelles sont les attributions actuelles du Procureur général genevois, dont la fonction a aujourd’hui dépassé de loin l’unique gestion du Ministère public. Les attributions du Procureur général sont en effet multiples et recouvrent les domaines suivants.
Abstract
Dans le système actuel, la procédure pénale jurassienne donne compétence au Ministère public (MP) d'ouvrir l'action publique, les affaires importantes ou complexes étant alors confiées à l'Office des juges d'instruction (OJI) pour poursuivre les investigations après l'enquête de police. Le MP compte un procureur général et une substitute du procureur général à mi-temps; l'OJI occupe deux magistrats à plein temps.
Abstract
Nach der Reform der Strafprozessordnung im Kanton Solothurn kann nach knapp drei Jahren ein erstes Fazit gezogen werden: Die Gerichte wurden massiv entlastet, die Staatsanwaltschaft hingegen ist nach wie vor stark belastet. Die Strafkompetenzausweitung bei der Staatsanwaltschaft bringt nicht nur Vorteile.
Abstract
Der Kanton Solothurn hat das Staatsanwaltsmodell bereits per 1. August 2005 eingeführt. Der Autor berichtet über die Gründe für diesen Schritt, über das Vorgehen und die Probleme bei der Umsetzung und über erste Erfahrungen mit dem neuen Modell.
Abstract
Der Kanton St. Gallen hat im Jahre 2000 eine Reorganisation der Rechtspflege vorgenommen und dabei zum Staatsanwaltschaftsmodell II gewechselt, obschon die definitive Systemwahl auf Bundesebene damals noch nicht feststand. Aufgezeigt wird der Transformationsprozess in organisatorischer und zeitlicher Hinsicht. Es werden der Kostenaspekt und die Kostenentwicklung angesprochen und die in diesem Projekt aufgetretenen Schwierigkeiten und die dabei gemachten Erfahrungen beschrieben. Die daraus gezogenen Lehren können auch für die Anpassungen anderer Kantone an die eidgenössische StPO von Interesse sein.
Abstract
Nel 1993, il Ticino ha modificato l’organizzazione giudiziaria abolendo il giudice istruttore e introducendo il GIAR. Questo istituto ha sostanzialmente anticipato quello del giudice dei provvedimenti coercitivi previsto dalla procedura unificata ed è destinato (secondo il progetto che sarà sottoposto al parlamento cantonale) ad assumerne il ruolo e le funzioni senza modifiche strutturali sostanziali. L’analisi dell’esperienza ticinese tenuto conto dei dati statistici, della loro evoluzione e delle competenze (non perfettamente identiche tra i due istituti), può fornire ai cantoni che dovranno procedere in modo analogo con l’entrata in vigore della nuova procedura, degli elementi utili per l’impostazione della nuova organizzazione.
Abstract
Der Kanton Zug hat auf den 1. Januar 2008 in der Strafverfolgung den Wechsel vom Untersuchungsrichtermodell zum Staatsanwaltschaftsmodell II vollzogen. Der Erfahrungsbericht zeigt den Veränderungsprozess auf. Er zeigt insbesondere, dass der Systemwechsel weniger eine Frage der Rechtswissenschaften sondern vielmehr der Organisationsentwicklung ist.
Abstract
Das Bundesamt für Justiz will die Wirksamkeit der neuen Bundesrechtspflege überprüfen. Die Autorin orientiert über das Evaluationsprojekt.
Abstract
Rolf Bossi (84), «Staranwalt», «Promianwalt» und sicherlich der bekannteste Strafverteidiger Deutschlands mit einem halben Jahrhundert Berufserfahrung klagt an: In der deutschen Strafjustiz bestünden gravierende Missstände. Gerichte verdrehten mitunter Tatsachen, was aufgrund mangelnder Protokollierungspflichten auf dem Rechtsmittelweg nicht moniert werden könne, schwere Straffälle könnten in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr auf ihren Sachverhalt überprüft werden, Recht werde «gebeugt». Richter handelten selbstherrlich und seien oft kritikunfähig. Die Wurzeln dafür lägen in der Nazizeit und in der danach versäumten Auseinandersetzung mit dem NS-Unrechtsstaat. Rolf Bossi erläutert «Justice – Justiz – Giustizia» seine Position.
Abstract
Rolf Bossi nimmt in seinem Interview Bezug auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs sowie auf zwei Aufsätze. «Justice – Justiz – Giustizia» gibt im Folgenden diese Texte auszugsweise wieder. Die Diskussion um die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen war mit dem Entscheid des BGH nicht beendet. Sie hält weiterhin an, wie dem Interview mit Rolf Bossi leicht zu entnehmen ist.1(sga)
Abstract
Die beiden hier anzuzeigenden Urteile des Bundesgerichts weisen gewisse Parallelen auf: In beiden Angelegenheiten wurden Oberrichter in kantonalen Angelegenheiten wegen des Anscheins der Befangenheit abgelehnt, nachdem diese in einem früheren Zeitpunkt gegenüber dem Beschwerdeführer bzw. dem Rechtsvertreter von sich aus aktiv tätig geworden waren und zu deren Verhalten Stellung genommen hatten. Die kantonalen Behörden wiesen die Ausstandsgesuche der Betroffenen ab, worauf sich diese an das Bundesgericht wandten, welches beide Beschwerden unter Bejahung der Befangenheit wegen Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV gutgeheissen hat.
Abstract
Die Beschwerdesache illustriert in eindrücklicher Weise die Problematik der Verbindung von Anwaltstätigkeit und richterlicher Funktion. Die Frage der Zulässigkeit stellt sich unter dem Gesichtswinkel des Anspruchs auf einen unbefangenen und unvoreingenommenen im Sinne von Art. 30 Abs. 1 BV allgemein bei Ersatzrichtern, welche hauptberuflich als Rechtsanwälte tätig sind.
Abstract
Gegen den Entscheid der Baurekurskommission II betreffend Baubewilligungen für zwei Fachmärkte in Wädenswil erhob der VCS Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Er beantragte u.a. Rückweisung zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz. Dieser Antrag wurde in erster Linie damit begründet, zwei Mitglieder der Baurekurskommission II hätten wegen Befangenheit in den Ausstand treten müssen. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren vorerst auf die Frage des Ausstands begrenzt. Weil das Ablehnungsbegehren nicht rechtzeitig gestellt worden war, ist das Gericht auf die Beschwerde insoweit nicht eingetreten.
Abstract
An der Landsgemeinde wurden ausserdem mehrere für die Gerichtsbarkeit relevante Gesetzesänderungen verabschiedet.
Abstract
Am 8. Mai 2008 hat der Landrat (Kantonsparlament) auf Antrag des Kantonsgerichts im Hinblick auf die Ende 2008 fällige Neuwahl des Gesamtgerichtspräsidiums eine Erhöhung der Präsidialpensen um 40% beschlossen.
Abstract
Le Grand Conseil fribourgeois, dans sa session de mai 2008 a élu Mme Françoise Bastons Bulletti au siège qui était devenu vacant au Tribunal cantonal suite au départ à la retraite du juge Pierre Kaeser.
Abstract
Am 24. Februar 2008 hat das Schwyzer Stimmvolk die revidierte Gerichtsordnung, nach welcher der Kantonsrat die Anzahl Gerichtsmitglieder an den kantonalen Gerichten durch einfachen Beschluss anpassen kann und frei werdende Richterstellen zur Bewerbung ausgeschrieben werden müssen, klar mit 59% Zustimmung angenommen.
Abstract
Im April 2008 hat die vom Regierungsrat in Absprache mit dem Kantonsgericht eingesetzte Arbeitsgruppe zur Neuordnung der kantonalen Rechtspflege (Anpassung an die Schweizerischen Prozessordnungen) ihre Arbeiten für eine Vernehmlassungsvorlage abgeschlossen.
Abstract
L'immobile di Lugano dove hanno sede il Tribunale di appello del Cantone Ticino e il Ministero pubblico dimostra i suoi anni e ha bisogno di un intervento radicale. Il Gran Consiglio ha accettato di sbloccare un credito di fr. 1'850'000.- per la progettazione degli interventi necessari.
Abstract
Il modello di Bologna ha ripercussioni anche sulle condizioni di accesso alla magistratura ticinese. La Legge sull'avvocatura ticinese consente ora anche a chi non ha un Bachelor in diritto di accedere agli esami di capacità, a condizione che abbia un Master in giurisprudenza.
Abstract
La prevista entrata in vigore del nuovo Codice di diritto processuale penale svizzero il 1° gennaio 2010 avrà importanti conseguenze sull'assetto della magistratura penale ticinese. Il Gran Consiglio ha accettato la proposta del Consiglio di Stato di prorogare il periodo di nomina dei magistrati dell'ordine giudiziario penale. La modifica della Costituzione sarà sottoposta agli elettori il 1° giugno 2008.
Abstract
Le président émirati, cheikh Khalifa Ben Zayed Al-Nahyane, a nommé par décret la première femme juge des Emirats arabes unis. Il a ainsi mis un terme à un monopole des hommes sur la profession dans ce pays conservateur du Golfe.
Abstract
Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat Richtern für Waffenkäufe zinslose Kredite angeboten. Nach Angriffen auf örtliche Behörden seien zehn Millionen Pesos (242’000 Franken) bereitgestellt worden.
Abstract
Die vier schweizerischen Handelsgerichte in Aarau, Bern, St. Gallen und Zürich haben eine mehr als 100 Jahre alte Tradition. Sie geniessen als einzige kantonale Instanz in ihrem Zuständigkeitsbereich hohes Ansehen. Nun scheint die Rechtskommission des Nationalrates ihre Weiterexistenz gefährden zu wollen. Weshalb?
Abstract
Kommt es bei den Wahlen der Kreisgerichte im November zu Kampfwahlen im grossen Stil – mit unabsehbaren Folgen auch für die Qualität der St. Galler Justiz? Manche Juristen warnen vor einem Chaos.
Abstract
Rolf Bossi gilt als Deutschlands Staranwalt. Er verteidigte Prominente wie Romy Schneider, Ingrid van Bergen oder Vico Torriani. Er war auch Strafverteidiger in besonders spektakulären Fällen, wie etwa in jenem des Geiselnehmers von Gladbeck, Dieter Degowski, oder jenem des Kinderschänders Jürgen Bartsch. Mit heute bald 85 Jahren verteidigt Bossi immer noch, ruhelos, Mandanten in er ganzen Bundesrepublik, wobei er sich jetzt weniger für «Promis» einsetzt als vielmehr für «kleine Leute».
Abstract
«Justice – Justiz – Giustizia» publiziert eine Übersicht über neu erschienene Monografien und Artikel in Fachzeitschriften und Festschriften, welche zu Themen rund um die Judikative erschienen sind.
Abstract
Vom 22. bis 24. Mai 2008 fand in Turku, Finnland, das halbjährliche Treffen der Europäischen Richtervereinigung EAJ-AEM statt. Die Versammlung beschäftigte sich mit Problemen in diversen Mitgliedsländern. Spezielles Thema war die Situation in Frankreich, in Slowenien und in Polen.
Abstract
Neben Bundesgerichtspräsident Arthur Aeschlimann werden auf Ende der laufenden Amtsperiode auch Bundesrichter Alois Lustenberger (altershalber), Bundesrichter Adrian Hungerbühler sowie Bundesrichterin Ursula Widmer zurücktreten.
Abstract
Outre le président du Tribunal fédéral Arthur Aeschlimann, le juge fédéral Alois Lustenberger a annoncé son départ pour raison d'âge. Les juges fédéraux Ursula Widmer et Adrian Hungerbühler ont également présenté leur démission.
Abstract
Der Bundesrat hat zwei neue Richter an das Bundesverfassungsgericht gewählt, die Professoren Johannes Masing und Andreas Voßkuhle.
Abstract
An der diesjährigen Landsgemeinde wurde Kantonsrichter Roland Inauen zum neuen Kantonsgerichtspräsidenten gewählt.
Abstract
Der Grosse Rat hat am 8. April 2008 die 46-jährige Belper Gerichtspräsidentin Franziska Bratschi-Rindlisbacher zur neuen Oberrichterin gewählt. Zudem hat das Obergericht am 29. Februar 2008 Fürsprecher Remo Leibundgut als ausserordentlichen Prokurator für die Staatsanwaltschaft II Emmental-Oberaargau sowie Fürsprecherin Simone Steffen als ausserordentliche Prokuratorin für das ganze Kantonsgebiet (Wirtschaftskriminalität) gewählt.
Abstract
Die Genferinnen und Genfer haben Daniel Zappelli (FDP) als Generalstaatsanwalt des Kantons Genf mit 54’132 Stimmen bestätigt. Sein Herausforderer François Paychère (SP) kam auf 37’797 Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 40,5 Prozent.
Abstract
Daniel Zappelli a été réélu aisément le 20 avril 2008 au poste de procureur général de Genève. Le radical a obtenu 54'147 voix, contre 38'216 pour son adversaire socialiste François Paychère, actuel président du Tribunal administratif.
Abstract
Lilian Bachmann tritt per Ende Juni 2008 als hauptamtliche Richterin am Amtsgericht Luzern-Stadt zurück. Als Nachfolgerin wurde Sabine Studer gewählt.
Abstract
Herr Michel Battegay wurde neu als Verwaltungsrichter für vier Jahre gewählt. Er folgt Verwaltungsrichter Klaus Hess, der sich nach zwölfjähriger Amtsdauer nicht mehr zur Wiederwahl gestellt hat.
Abstract
Il Gran Consiglio del Cantone Ticino ha eletto per un periodo di dieci anni 22 giudici del Tribunale d'appello e 12 giudici supplenti. Confermati tutti i giudici uscenti che chiedevano la conferma della loro carica.
Richterzeitung