Justice - Justiz - Giustizia

Ausstand von kantonalen Richtern wegen Vorkehren gegen eine Partei

Anmerkungen zu den Urteilen 5A_324/2007 vom 29. November 2007 = BGE 134 I 20 und 1B_221/2007 vom 16. Januar 2008

  • Autor/Autorin: Gerold Steinmann
  • Zitiervorschlag: Gerold Steinmann, Ausstand von kantonalen Richtern wegen Vorkehren gegen eine Partei, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2008/2
Die beiden hier anzuzeigenden Urteile des Bundesgerichts weisen gewisse Parallelen auf: In beiden Angelegenheiten wurden Oberrichter in kantonalen Angelegenheiten wegen des Anscheins der Befangenheit abgelehnt, nachdem diese in einem früheren Zeitpunkt gegenüber dem Beschwerdeführer bzw. dem Rechtsvertreter von sich aus aktiv tätig geworden waren und zu deren Verhalten Stellung genommen hatten. Die kantonalen Behörden wiesen die Ausstandsgesuche der Betroffenen ab, worauf sich diese an das Bundesgericht wandten, welches beide Beschwerden unter Bejahung der Befangenheit wegen Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV gutgeheissen hat.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Arrêt 5A_324/2007 du 29 novembre 2007
  • 2. Urteil 1B_221/2007 vom 16. Januar 200