Unvereinbarkeit der Funktion von Anwalt und Richter
Anmerkung zum Urteil 2C_171/2007 und 2C_283/2007 vom 19. Oktober 2007
Die Beschwerdesache illustriert in eindrücklicher Weise die Problematik der Verbindung von Anwaltstätigkeit und richterlicher Funktion. Die Frage der Zulässigkeit stellt sich unter dem Gesichtswinkel des Anspruchs auf einen unbefangenen und unvoreingenommenen im Sinne von Art. 30 Abs. 1 BV allgemein bei Ersatzrichtern, welche hauptberuflich als Rechtsanwälte tätig sind.
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