Justice - Justiz - Giustizia

Die organisatorische Einordnung der Staatsanwaltschaft in die kantonale Behördenstruktur

Grundlagen im Hinblick auf die Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells

  • Autoren/Autorinnen: Andreas Lienhard / Daniel Kettiger
  • Zitiervorschlag: Andreas Lienhard / Daniel Kettiger, Die organisatorische Einordnung der Staatsanwaltschaft in die kantonale Behördenstruktur, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2008/2
Die neue, einheitliche, am 5. Oktober 2007 vom Parlament beschlossene Schweizerische Strafprozessordnung verlangt von den Kantonen eine Organisation der Strafverfolgungsbehörden nach dem Staatsanwaltschaftsmodell II. Der Beitrag zeigt auf, welcher organisatorische Handlungsspielraum den Kantonen im Rahmen des Bundesrechts verbleibt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Ausgangslage
  • 2.1. Zum Stand von Lehre und Rechtsprechung
  • 2.2. Der Rahmen der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung
  • 2.3. Modellwahl der Kantone bei der vorzeitigen Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells
  • 3. Organisatorische Eingliederung der Staatsanwaltschaft
  • 3.1. Verfassungsrechtlicher Rahmen
  • 3.2. Funktionsbezogene Unabhängigkeit im Einzelfall
  • 3.3. Möglichkeiten der organisatorischen Eingliederung
  • 4. Aufsicht über die Staatsanwaltschaft
  • 4.1. Grundsätzliches
  • 4.1.1. Arten der Aufsicht
  • 4.1.2. Der Aufsichtscharakter der Beschwerde
  • 4.1.3. Fachliche Anforderungen an das Aufsichtsorgan
  • 4.1.4. Einheitliche vs. geteilte Aufsicht
  • 4.1.5. Führungsstrukturen und Aufsicht
  • 4.2. Aufsicht durch die Exekutive
  • 4.2.1. Allgemeines
  • 4.2.2. Die Gefahr der Verpolitisierung im Besonderen
  • 4.3. Aufsicht durch die Judikative
  • 4.3.1. Allgemeines
  • 4.3.2. Die Gefahr für die richterliche Unabhängigkeit im Besonderen
  • 4.4. Aufsicht durch die Legislative
  • 4.5. Aufsicht durch eine Behörde sui generis
  • 5. Schluss