Rechtsbeugung und NS-Justiz
Rolf Bossi nimmt in seinem Interview Bezug auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs sowie auf zwei Aufsätze. «Justice – Justiz – Giustizia» gibt im Folgenden diese Texte auszugsweise wieder. Die Diskussion um die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen war mit dem Entscheid des BGH nicht beendet. Sie hält weiterhin an, wie dem Interview mit Rolf Bossi leicht zu entnehmen ist.1(sga)
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