Justiz und politische Parteien


Liebe Leserinnen und Leser

Damit wird eines der Themengebiete rund um die Justiz aufgegriffen, welches in der Schweiz – im internationalen Kontext betrachtet – eine recht eigentümliche Ausprägung erfährt: Während international teilweise eine absolute Trennung von Justiz und politischen Parteien gefordert wird – wie dies der Beitrag von Ernst Markel zeigt – ist die Verflechtung von Justiz und politischen Parteien in der Schweiz ausserordentlich eng. Teilweise wird gar die Auffassung vertreten, Richterinnen und Richter seien die Repräsentanten der verschiedenen politischen Parteien – dazu die Beiträge von Hansjörg Seiler und Peter Albrecht. So kommt es in der Schweiz denn auch kaum oder nur höchst selten vor, dass parteilose Kandidatinnen und Kandidaten in ein Richteramt gewählt werden. Wohl wird von Seiten der Politik immer wieder auf die Ausnahmen hingewiesen, analysiert man die als Beleg genannten Beispiele, stellt sich meistens heraus, dass besondere Umstände vorlagen: Bei den sieben parteilosen Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungsgerichts, auf welche beispielsweise der Bericht der Gerichtskommission der Eidgenössischen Räte vom 20. Juni 2006 verweist, handelt es sich ausschliesslich um Personen, welche bereits in der Asylrekurskommission als Richter tätig waren. Fakt ist also, dass in der Regel die politischen Parteien vereinbaren, wie viele Sitze sie je an den verschiedenen Gerichten beanspruchen können, und dass die Parteizugehörigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten in aller Regel auch das entscheidende Wahlkriterium ist. Dies zeigt unter anderem auch der Beitrag von Marco Borghi.

Die vielfach geäusserte Aussage, wonach bei der Rechtsprechung die Parteizugehörigkeit der urteilenden Richterinnen und Richter keine Rolle spiele, sondern dass Elemente wie beispielsweise familiäre Verhältnisse, Herkunft und soziales Umfeld die Einstellungen der Richterinnen und Richter beeinflussen, wird kaum je bestritten. Wieso also spielt trotzdem bei der Auswahl der Richterinnen und Richter die Parteizugehörigkeit eine derart wichtige und entscheidende Rolle? Ein Element dürfte wohl sein, dass dadurch den politischen Parteien ein Machtinstrument in die Hand gegeben wird, auf das sie nicht verzichten wollen. Es wird ihnen die Möglichkeit gegeben, den Einsatz für die Partei mit einem Amt – und eben auch mit einem Richteramt – zu «belohnen». Ein Element dürften auch die Mandatsbeiträge sein: Die politischen Parteien finanzieren sich in nicht unerheblichem Ausmass dadurch, dass sie von den von ihnen portierten Mandatsträgern und damit auch von Richterinnen und Richtern, als Gegenleistung für die Unterstützung bei der Wahl eine jährliche finanzielle Abgeltung fordern. Diese Problematik wird mit dem Beitrag von Tiziano Balmelli ausgeleuchtet. 

EDITORIAL
Editorial: Justiz und politische Parteien
Pierre Zappelli
Pierre Zappelli
Anne Colliard
Anne Colliard
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Stephan Gass
Stephan Gass
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Regina Kiener
Regina Kiener
Die vorliegende Ausgabe befasst sich mit dem Schwerpunktthema «Justiz und politische Parteien».
Éditorial: Justice et partis politiques
Regina Kiener
Regina Kiener
Anne Colliard
Anne Colliard
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Stephan Gass
Stephan Gass
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Pierre Zappelli
Pierre Zappelli
Les rapports entre justice et politique en Suisse sont très différents de ce que l'on peut constater à l'étranger.
JUSTIZ UND POLITISCHE PARTEIEN
Richter als Parteivertreter
Hansjörg Seiler
Hansjörg Seiler
Die politische Wahl der Gerichte aufgrund des Parteienproporzes ist sinnvoll: Sie verhindert, dass die Justiz auf eine intransparente Art politisch einseitig wird.
Richter als (politische) Parteivertreter?
Peter Albrecht
Peter Albrecht
Immer wieder wird vor einer Beeinflussung der Justiz durch die Parteipolitik gewarnt, dies namentlich im Hinblick auf die Richterwahlen. Die damit verbundenen Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit werden dabei aber generell überschätzt. Weitaus grössere Gefahren drohen nämlich der Rechtsprechung seitens der Legislative, die sich durch eine zunehmende Flexibilisierung der Gesetzesnormen auszeichnet.
Incostituzionalità dell’ingerenza dei partiti
Le texte a été Publié dans un ouvrage en mémoire du juge Mario Luvini, ancien président du tribunal pénal tessinois; L'ouvrage est intitulé «L´indi-pendenza del Giudice Nell´Ambito della procedura di elezione» (CFPG N. 34, Helbing & Lichtenhahn, collection latine vol. 13, Lugano 2004).
Quelques remarques sur l'exigence de réformer les procédures de désignation des juges
Tiziano Balmelli
Tiziano Balmelli
L'accès aux fonctions judiciaires doit être ouvert et non discriminatoire; seuls devraient être déterminants des critères tels que l'intégrité, l'efficacité et la compétence sur le plan humain et du droit. Toute personne remplissant ces critères doit avoir la possibilité de se porter candidat, sans devoir prendre la carte d'un parti et sans devoir s'engager à verser une partie de son futur salaire dans les caisses de ce parti.
Justiz und Politik – Eine österreichische Sicht
Ernst Markel
Ernst Markel
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bestimmen richterliches Verhalten auch im Verhältnis zur Politik im weitesten Sinn. Richterlicher Rechtspolitik sind enge Grenzen gesetzt. Parteipolitische Nähe ist vom Richter jedenfalls zu meiden. Unabhängigkeit und parteipolitische Distanz sind zentrale Punkte des Selbstverständnisses der österreichischen Richter.
Die steuerliche Behandlung der «Mandatsbeiträge» in der Schweiz
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Fast alle Richterinnen und Richter in der Schweiz wurden für ihr Amt durch eine politische Partei portiert. Praktisch alle dieser Richter bezahlen dafür «ihren» Parteien eine Abgabe, so genannte «Mandatsbeiträge» oder «Mandatssteuern», welche je nach Amt, Partei und Kanton erheblich sein können. In den meisten Fällen wird diese Abgabe eher weniger freiwillig entrichtet, sondern von den politischen Parteien wird diesbezüglich erheblicher Druck auf «ihre» Mandatsträger ausgeübt. Das bedeutet also, dass faktisch mehr oder weniger zwingend die Richterinnen und Richter «ihren» Parteien eine jährliche Abgabe entrichten müssen, damit sie ihr Amt ausüben können, dass die Abgabe somit eine Notwendigkeit für die Erzielung der Erwerbseinkünfte aus dem fraglichen Amt darstellt. Dieser Umstand lässt – u.a. – die Frage aufwerfen, ob es sich bei diesen Abgaben allenfalls um Gewinnungskosten handelt, welche steuerlich vom Erwerbseinkommen in Abzug gebracht werden können.
BGE 124 II 29 über die steuerliche Behandlung von Mandatsbeiträgen: Anmerkungen aus logischer Sicht
Thomas Hiltbrunner
Thomas Hiltbrunner
In diesem Beitrag soll der BGE 124 II 29 über die steuerliche Behandlung von Mandatsbeiträgen in logischer Hinsicht kommentiert werden. Nach einigen Anmerkungen über die Wichtigkeit einer logischen Analyse von juristischen Texten wird aufgezeigt, in welchen Punkten der Bundesgerichtsentscheid logisch problematisch ist. Der Schluss, der aus diesen Anmerkungen gezogen werden muss, ist ein bescheidener, aber kein unwichtiger: Unabhängig davon, wie berechtigt der Entscheid des Bundesgerichts scheinen mag, wie sehr der Entscheid «im Ergebnis» stimmig ist und wie sehr er sich mit unserem Rechtsempfinden decken mag – auf jeden Fall ist die Begründung für den Entscheid nicht in jeder Hinsicht überzeugend. Dem Bundesgericht ist es nicht gelungen, klar aufzuzeigen, weshalb man aufgrund der Gesetzes- und Faktenlage zu dem Schluss kommen muss, den es gezogen hat.
L'élection et la surveillance des Autorités judiciaires et du Ministère Public dans la Nouvelle Constitution du Canton de Fribourg
Philippe Vallet
Philippe Vallet
Nous nous livrerons tout d'abord à une brève introduction, puis procéderons à un «état des lieux» antérieur aux travaux de la Constituante, dont nous ferons un aperçu pour évoquer la solution retenue puis établir une conclusion.
Compléments récents apportés au droit pénal suisse de la corruption et développements relatifs aux relations entre juges et partis politiques
Nicolas Queloz
Nicolas Queloz
Cet article vise en premier lieu à présenter les éléments majeurs (atouts et faiblesses) de la révision récente du droit pénal suisse de la corruption, en vigueur depuis le 1er juillet 2006. Puis, en lien avec le thème de la corruption, nous répondons à la demande du Comité de rédaction de la revue « Justice – Justiz – Giustizia » qui a souhaité quelques développements relatifs aux liens entre juges et partis politiques. Nous abordons d'abord brièvement la question sous l'angle du droit constitutionnel et des garanties fondamentales du justiciable. Puis nous l'examinons du point de vue du droit pénal suisse de la corruption.
Übersicht betreffend Mandatssteuer aktualisiert
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
«Justice – Justiz – Giustizia» hat mit Unterstützung der Korrespondentinnen und Korrespondenten die Übersicht über die kantonalen Usanzen betreffend Mandatssteuer aktualisiert.
Mandatssteuer-Umfrage bei den Parteien – Enquête auprès des partis concernant les contributions liées à la fonction
Juria
Juria
Im Rahmen des Schwerpunktes «Justiz und politische Parteien» der Ausgabe 2006/3 von «Justice – Justiz – Giustizia» wurde bei den nationalen Parteipräsidentinnen und Parteipräsidenten (bzw. deren Stellvertretungen) eine Umfrage in Bezug auf die Erhebung von Mandatssteuern gemacht. Die Umfrage wurde wahlweise auf deutsch oder französisch erstellt. Angefragt wurden die folgenden Parteien: Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP/PDC), Grüne Partei der Schweiz (Grüne/Les Verts), Freisinnig-Demokratische Partei Schweiz (FDP/PRD), Liberale Partei Schweiz (LPS/PLS), Schweizerische Volkspartei (SVP/UDC), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP/PS). Seitens der SVP und der Grünen sind keine Stellungnahmen eingetroffen. Die Antworten der CVP, FDP, LPS und SP werden nachfolgend in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
SCIENCE
L'affaire d'Outreau: la crainte d'une rupture d'équilibre entre la justice et les pouvoirs publics
Jean-François Kriegk
Jean-François Kriegk
L´affaire d´Outreau est à l´origine d´une crise de confiance entre les français et leur justice. Des personnes ont passé plusieurs années en détention provisoire avant d´être acquittées en appel le 1er décembre 2005, grâce à la réforme votée le 15 juin 2000 qui autorise désormais l´appel en matière criminelle.
Welche staatliche Gewalt soll die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ausüben – und wie soll diese ausgestaltet werden?
Andreas J. Keller
Andreas J. Keller
Der Beitrag berücksichtigt zwar noch die heutige Ordnung der Bundesstrafrechtspflege, fokussiert jedoch bereits stark auf das künftige Staatsanwaltschaftsmodell II gemäss dem Entwurf zu einer vereinheitlichten Strafprozessordnung. Vor allem diese künftigen Funktionen in ihrer Gesamtheit lassen nach Auffassung des Autors die funktionelle Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Justiz angezeigt erscheinen, bestimmen aber aufgrund der Machtkonzentration bei der Staatsanwaltschaft auch Art und Umfang der erforderlichen Aufsicht. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle, das heutige Mischmodell mit seiner geteilten Aufsicht, die Konzentration der Aufsicht bei der Exekutive oder der Judikative oder die Schaffung eines neuen Gremiums, werden im Einzelnen abgehandelt. In einer zusammenfassenden Schlussfolgerungen lässt der Autor zwar seine Präferenz für ein Modell offen, spricht sich jedoch gegen die Aufsichtszuweisung an die Exekutive aus.
Vier bedeutende Verurteilungen der Schweiz in sensiblen Bereichen (Recht auf Leben, Recht auf Achtung des Familienlebens und Meinungsäusserungsfreiheit)
Daniel Rietiker
Daniel Rietiker
Zwei Nova sind für die ersten sechs Monate des Jahres 2006 zu verzeichnen: Einerseits verletzte die Schweiz – das erste Mal seit der Ratifikation der EMRK im Jahre 1974 – das Recht auf Leben i.S. von Artikel 2 der Konvention (Urteil Scavuzzo-Hager gegen Schweiz). Anderseits nahm der Gerichtshof – zum ersten Mal überhaupt – zu der in der Schweiz heftig diskutierten Frage der möglichen negativen Auswirkungen von Mobilfunkantennen für die menschliche Gesundheit und Umwelt Stellung (Unzulässigkeitsentscheid Luginbühl gegen Schweiz). Abgesehen davon verurteilte der Gerichtshof die Schweiz in einem internationalen Kindesentführungsfall (Bianchi gegen Schweiz) für die Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8 EMRK). Schliesslich wurde die Meinungsäusserungsfreiheit im ersten Semester dieses Jahres gleich zweimal wegen der Veröffentlichung angeblich geheimer oder vertraulicher Informationen verletzt (Dammann gegen Schweiz und Stoll gegen Schweiz), wobei im letzteren Fall die Schweizer Regierung ein Gesuch um Verweis an die Grosse Kammer des Gerichtshofes gestellt hat. Diesem wurde am 13. September 2006 stattgegeben.
FORUM
Vom massgeblichen (Bundes-)Richterbild
Martin Wirthlin
Martin Wirthlin
Der Autor nimmt kurz Stellung zu Beiträgen von Markus Felber zum Thema «Anzahl Bundesrichter» und kritisiert die Übertragung von Führungsmodellen aus der Wirtschaft auf die Justiz.
NEWS CH
Umsetzung der revidierten Bundesrechtspflege
Christine Lenzen
Christine Lenzen
Das Bundesgerichtsgesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Die nötigen Vorbereitungsmassnahmen sind jetzt erfolgt.
Wahlen an die eidgenössischen Gerichte
Christine Lenzen
Christine Lenzen
Am 21. Juni 2006 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Jean-Luc Bacher, Giorgio Bomio, Cornelia Cova und Roy Garré als Richter an das Bundesstrafgericht.
Neue parlamentarische Vorstösse
Christine Lenzen
Christine Lenzen
Auf die folgenden neuen parlamentarischen Vorstösse kann hingewiesen werden:
Zuger Kantonsrat gegen die Bekanntgabe des Abstimmungsverhältnisses bei Gerichtsentscheiden
Aldo Elsener
Aldo Elsener
Im Kanton Zug debattierte der Kantonsrat am 29. Juni 2006 über die Frage der Bekanntgabe des Abstimmungsverhältnisses bei Entscheiden des Verwaltungsgerichts. Die SP-Fraktion im Kantonsrat hatte im Jahr 1990 verlangt, dass das kantonale Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1976 (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, BGS 162.1) insofern angepasst werden sollte, als Verwaltungsgerichtsurteile nicht nur Angaben über die beteiligten Richterinnen und Richter, sondern zusätzlich über das Stimmenverhältnis bei der Urteilsentscheidung enthalten sollten. Der Rat lehnte es mit 62 : 5 Stimmen ab, die Motion erheblich zu erklären.
EJPD erteilt Mandat für Überprüfung der Bundesanwaltschaft
Juria
Juria
Bundesrat Christoph Blocher hat den Berner Rechtsanwalt Rolf Lüthi mit der Durchführung einer Administrativuntersuchung zur Tätigkeit der Bundesanwaltschaft beauftragt.
Ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft
Juria
Juria
Das EJPD und das Bundesstrafgericht werden als Aufsichtsbehörden eine ausserordentliche Überprüfung der Bundesanwaltschaft vornehmen. Dies betrifft einerseits finanzielle und führungstechnische Aspekte und andererseits fachliche Fragen.
38 Richter am Bundesgericht
Juria
Juria
Der Nationalrat hat in Übereinstimmung mit dem Ständerat eine Reduktion der Anzahl Richterstellen am Bundesgericht beschlossen. Er tat dies entgegen dem Willen des Bundesgerichts und der Mehrheit der Gerichtskommission.
Bundesverwaltungsgericht auf Kurs: erfolgreicher Abschluss der grossen Personalrekrutierungsrunde
Juria
Juria
Das Bundesverwaltungsgericht hat nach einem intensiven Evaluationsverfahren 237 neue Stellen besetzt. Ausgewählt wurden die künftigen Mitarbeitenden des jüngsten Schweizer Gerichts auf Bundesebene aus insgesamt 1'582 Bewerbungen.
Approvato il potenziamento della Magistratura dei minorenni
Emanuela Epiney-Colombo
Emanuela Epiney-Colombo
Il Gran Consiglio del Canton Ticino ha approvato una modifica dell'ordinamento relativo alla Magistratura dei minorenni.
Avvicendamenti personali nella magistratura ticinese
Emanuela Epiney-Colombo
Emanuela Epiney-Colombo
Dal 1° giugno 2006 si è rinnovato l'ufficio presidenziale del Tribunale di appello. Si sono inoltre verificati diversi cambiamenti nella magistratura ticinese in seguito a dimissioni e pensionamenti.
Proposte di modifiche legislative nel Canton Ticino
Emanuela Epiney-Colombo
Emanuela Epiney-Colombo
Il Consiglio di Stato ha presentato il 4 luglio 2006 il Messaggio n. 5808 relativo alla modifica della Legge cantonale di applicazione alla legge federale concernente le misure coercitive in materia di diritto degli stranieri e il 5 luglio 2006 il Messaggio n. 5809 sull'adeguamento della legislazione cantonale alla revisione del codice penale svizzero del 13 dicembre 2002. IlMessaggio n. 5808propone l'istituzione di un giudice delle misure coercitive e ilMessaggio n. 5809prevede, tra l'altro, l'istituzione del giudice dell'applicazione della pena (GIAP).
Konstituierung des Bezirksgerichtes Dietikon
Remo Bornatico
Remo Bornatico
Mit Gesetz vom 10. März 1985 wurde der Bezirk Dietikon neu gebildet, wobei das Bezirksgericht Zürich bis zu der vom Regierungsrat zu bestimmenden Trennung der Behörden weiterhin für die Behandlung der Fälle aus beiden Bezirken zuständig geblieben ist.
De lege ferenda – Verordnung über die Anwaltsgebühren
Remo Bornatico
Remo Bornatico
An seiner Plenarversammlung vom 21. Juni 2006 hat das Zürcher Obergericht eine umfassende, formale und inhaltliche Totalrevision seiner Verordnung über die Anwaltsgebühren (Zürcher Gesetze, LS 215.3) beschlossen.
Neue Verwaltungsorganisation im Kanton Glarus seit 1. Juli 2006
Peter Balmer
Peter Balmer
Nachdem die Landsgemeinde Glarus 2002 den Grundsatzentscheid getroffen hatte, dass der Regierungsrat künftig aus fünf vollamtlichen statt wie bisher aus sieben hauptamtlichen Mitgliedern bestehen soll, verabschiedete sie zunächst zwei Jahre später die entsprechenden Verfassungsänderungen, das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (RVOG) sowie die damit direkt zusammenhängenden Gesetzesrevisionen. 2005 folgten organisatorische und verfahrensrechtliche Anpassungen in über 20 Gesetzen. Schliesslich stimmte der Souverän dieses Jahr der Revision von nochmals über 60 kantonalen Gesetzen zu. Dies hing vor allem damit zusammen, dass die neue Verwaltungsorganisation eine Entlastung des Regierungskollegiums von operativen Aufgaben und die Schaffung einer flexiblen Departements- und Verwaltungsordnung vorsieht und somit auch eine Neuregelung der staatlichen Zuständigkeiten erfordert. Soweit nicht auf ein früheres Datum in Kraft gesetzt, gelten die erwähnten revidierten Bestimmungen seit Beginn der neuen Amtsdauer am 1. Juli 2006.
Justizreform im Kanton Graubünden
Urs Meisser
Urs Meisser
Der Kanton Graubünden will seine beiden Obergerichte reformieren. Zentrales Anliegen der Revision ist die Professionalisierung des Kantons- und des Verwaltungsgerichtes; letzteres fungiert auch als Verfassungs- und Versicherungsgericht. Weitere Hauptpunkte der Revision sind der Erlass von Ausführungsbestimmungen zu Art. 55 Abs. 1 der Kantonsverfassung von 2004 resp. zur beschränkten Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a der Bundesverfassung sowie die Anpassung der nicht mehr zeitgemässen Bestimmungen über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton und deren Zusammenführung in einem Gesetz. Die Regierung hat die Botschaft zur Justizreform dem Kantonsparlament (Grosser Rat) kürzlich zugeleitet. Die neuen Bestimmungen sollen – vorbehältlich der Annahme derselben - schrittweise in den Jahren 2008 und 2009 in Kraft treten.
REPRINT
Fragwürdiges Zubrot für Bundesrichter
Markus Felber
Markus Felber
Die Bundesverfassung verbietet Mitgliedern von Bundesrat und Bundesgericht jede Nebenerwerbstätigkeit. Trotzdem wollen die höchsten Richter des Landes sich die Möglichkeit offen halten, auch in Zukunft jährlich bis zu 10'000 Franken dazuzuverdienen.
Zum Rücktritt von Bundesrichter Nyffeler
Markus Felber
Markus Felber
Ende Mai hat nach gut zehnjähriger Amtstätigkeit und kurz nach seinem 65. Geburtstag Bundesrichter Franz Nyffeler sein Pult im Palais auf Mon Repos geräumt.
Die Justiz im Visier der SVP
Walter Langenegger
Walter Langenegger
Was geschieht, wenn die Justiz verpolitisiert wird, zeigte sich in Italien: Ex-Regierungschef Silvio Berlusconis Kampf gegen die Richter hat die Rechtsstaatlichkeit des Landes massiv beschädigt. Von solchen Zuständen ist die Schweiz zwar weit entfernt. Gleichwohl wächst auch hierzulande das Unbehagen darüber, wie die Politik mit der Justiz umgeht. So äusserte sich etwa FDP-Sprecher Christian Weber jüngst besorgt darüber, «dass – insbesondere nach missliebigen Entscheiden der Justizbehörden – wiederholt eine stärkere Einflussnahme der Politik auf die Justiz gefordert wurde». Das dürfe nicht sein, «sonst drohen italienische Verhältnisse».
Personalentwicklung – Treppenstufen ohne Fundament
Juria
Juria
Was für andere Dienstzweige in der Justiz NW [Nordrhein-Westfalen] selbstverständlich ist, wird für Präsidenten, Vizepräsidenten und Personaldezernenten offenkundig für überflüssig gehalten. Eine systematische und zielgerichtete Personalentwicklung findet nicht statt. Die erratische Auswahl kann dem Ansehen der Justiz schaden und die Leistungsbereitschaft der Justizangehörigen hemmen.
Ein Triumvirat für das Bundesgericht
Markus Felber
Markus Felber
Die vom Bundesgericht vorgeschlagene personelle Besetzung seiner mit erheblicher Macht ausgestatteten künftigen Verwaltungskommission erscheint ausgewogen und tauglich.
LITERATURE
Bibliografie zum Richterrecht
Juria
Juria
«Justice - Justiz - Giustizia» publiziert ab sofort in jeder Ausgabe eine Übersicht über neu erschienene Monografien und Artikel in Fachzeitschriften und Festschriften, welche zu Themen rund um die Judikative erschienen sind. Der erste Bibliografiebeitrag erfasst die bis Ende August 2006 erschienen Publikationen.
ASSOCIATIONS
Tag der Richterinnen und Richter
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Am Freitag, 3. November 2006, 10.00 Uhr im Hotel Schweizerhof, Luzern wird die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter – Association Suisse des Magistrats (www.svr-asm.ch) erstmals einen gesamtschweizerischen Tag der Richterinnen und Richter durchführen.
PERSONALIA
Personelles aus dem Kanton Zürich
Remo Bornatico
Remo Bornatico
Bericht zur Ersatzwahl ans Obergericht für Hans Mathys und zur Wahl des Präsidiums der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte.
Malinverni neuer Schweizer Richter am EGMR
Juria
Juria
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Strassburg wählte am 27. Juni 2006 Prof. Giorgio Malinverni zum Richter der Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Wahl ans Obergericht des Kantons Glarus
Peter Balmer
Peter Balmer
Aus zwei Kandidaten wählte die Landsgemeinde vom 8. Mai 2006 Yves Rüedi zum neuen Präsidenten des Glarner Obergerichts.
Neue Verfassungsrichter und eine Generalbundesanwältin in Deutschland
Michael Gressmann
Michael Gressmann
Im April und September 2006 wurden zwei neue Richter an das Bundesverfassungsgericht gewählt; seit Juni 2006 gibt es eine neue Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof.
Wechsel am Obergericht des Kantons Bern
Angela Eicher
Angela Eicher
Peter Zihlmann wird per 1. Januar 2007 die Nachfolge von alt Oberrichter Walter Messerli, welcher in den Grossen Rat gewählt worden ist, antreten.
Wahl von Patrick Müller als hauptamtlicher Richter ans Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
Vivian Fankhauser-Feitknecht
Vivian Fankhauser-Feitknecht
In der Septembersession 2006 hat der Grosse Rat des Kantons Luzern auf Vorschlag der SVP des Kantons Luzern als Ersatz des zurücktretenden Verwaltungsrichters Thomas Stadelmann den in Horw wohnenden Dr. Patrick Müller als hauptamtlichen Verwaltungsrichter gewählt.