De lege ferenda – Verordnung über die Anwaltsgebühren
An seiner Plenarversammlung vom 21. Juni 2006 hat das Zürcher Obergericht eine umfassende, formale und inhaltliche Totalrevision seiner Verordnung über die Anwaltsgebühren (Zürcher Gesetze, LS 215.3) beschlossen.
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