Justice - Justiz - Giustizia

Justizreform im Kanton Graubünden

  • Autor/Autorin: Urs Meisser
  • Zitiervorschlag: Urs Meisser, Justizreform im Kanton Graubünden, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2006/3
Der Kanton Graubünden will seine beiden Obergerichte reformieren. Zentrales Anliegen der Revision ist die Professionalisierung des Kantons- und des Verwaltungsgerichtes; letzteres fungiert auch als Verfassungs- und Versicherungsgericht. Weitere Hauptpunkte der Revision sind der Erlass von Ausführungsbestimmungen zu Art. 55 Abs. 1 der Kantonsverfassung von 2004 resp. zur beschränkten Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a der Bundesverfassung sowie die Anpassung der nicht mehr zeitgemässen Bestimmungen über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton und deren Zusammenführung in einem Gesetz. Die Regierung hat die Botschaft zur Justizreform dem Kantonsparlament (Grosser Rat) kürzlich zugeleitet. Die neuen Bestimmungen sollen – vorbehältlich der Annahme derselben - schrittweise in den Jahren 2008 und 2009 in Kraft treten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Nur noch vollamtliche Richterinnen und Richter
  • 2. Wählbarkeitsvoraussetzungen; Unvereinbarkeit mitNebenbeschäftigungen
  • 3. Wahlorgan; Öffentliche Stellenausschreibung
  • 4. Altersbegrenzung; Möglichkeit der Amtsenthebung; Verfahren bei beabsichtigter Nichtwiederwahl
  • 5. Keine Zusammenlegung der beiden kantonalen Gerichte