Justice - Justiz - Giustizia

Vier bedeutende Verurteilungen der Schweiz in sensiblen Bereichen (Recht auf Leben, Recht auf Achtung des Familienlebens und Meinungsäusserungsfreiheit)

Bilanz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Beschwerdesachen gegen die Schweiz (Januar - Juni 2006)

  • Autor/Autorin: Daniel Rietiker
  • Zitiervorschlag: Daniel Rietiker, Vier bedeutende Verurteilungen der Schweiz in sensiblen Bereichen (Recht auf Leben, Recht auf Achtung des Familienlebens und Meinungsäusserungsfreiheit), in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2006/3
Zwei Nova sind für die ersten sechs Monate des Jahres 2006 zu verzeichnen: Einerseits verletzte die Schweiz – das erste Mal seit der Ratifikation der EMRK im Jahre 1974 – das Recht auf Leben i.S. von Artikel 2 der Konvention (Urteil Scavuzzo-Hager gegen Schweiz). Anderseits nahm der Gerichtshof – zum ersten Mal überhaupt – zu der in der Schweiz heftig diskutierten Frage der möglichen negativen Auswirkungen von Mobilfunkantennen für die menschliche Gesundheit und Umwelt Stellung (Unzulässigkeitsentscheid Luginbühl gegen Schweiz). Abgesehen davon verurteilte der Gerichtshof die Schweiz in einem internationalen Kindesentführungsfall (Bianchi gegen Schweiz) für die Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8 EMRK). Schliesslich wurde die Meinungsäusserungsfreiheit im ersten Semester dieses Jahres gleich zweimal wegen der Veröffentlichung angeblich geheimer oder vertraulicher Informationen verletzt (Dammann gegen Schweiz und Stoll gegen Schweiz), wobei im letzteren Fall die Schweizer Regierung ein Gesuch um Verweis an die Grosse Kammer des Gerichtshofes gestellt hat. Diesem wurde am 13. September 2006 stattgegeben.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Verletzung des Rechts auf Leben: Scavuzzo-Hager gegen Schweiz
  • 2.1. Sachverhalt
  • 2.2. Rechtliches
  • 2.2.1. Recht auf Leben i.S. von Artikel 2
  • 2.2.1.1. Materiell-rechtliche Komponente des Artikel 2
  • 2.2.1.2. Verfahrensrechtliche Komponente des Rechts auf Leben
  • 2.3. Rechtliches
  • 2.4. Fazit
  • 2.4.1. Recht auf Leben i.S. von Artikel 2
  • 2.4.1.1. Materiell-rechtliche Komponente des Artikel 2
  • 2.4.1.2. Verfahrensrechtliche Komponente des Rechts auf Leben
  • 2.4.2. Die übrigen Beschwerdepunke
  • 3. Verletzungen der Meinungsäusserungsfreiheit
  • 3.1. Dammann gegen Schweiz
  • 3.1.1. Sachverhalt
  • 3.1.2. Rechtliches
  • 3.1.3. Fazit
  • 3.2. Stoll gegen Schweiz
  • 3.2.1. Sachverhalt
  • 3.2.2. Rechtliches
  • 3.2.3. Fazit: Gesuch um Verweis an die Grosse Kammer des Gerichtshofs
  • 4. Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens: Bianchi gegen Schweiz
  • 4.1. Sachverhalt
  • 4.2. Rechtliches
  • 4.2.1. Recht auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8 EMRK)
  • 4.2.2. Recht auf eine angemessene Verfahrensdauer und die Umsetzung von gerichtlichen Verfügungen als Teilaspekte des Rechts auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK).
  • 4.3. Fazit
  • 4.4. Rechtliches
  • 4.4.1. Recht auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8 EMRK)
  • 4.4.2. Recht auf eine angemessene Verfahrensdauer und die Umsetzung von gerichtlichen Verfügungen als Teilaspekte des Rechts auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK)
  • 5. Ein bemerkenswerter Unzulässigkeitsentscheid:Luginbühl gegen Schweiz
  • 5.1. Sachverhalt
  • 5.2. Rechtliches
  • 5.2.1. Recht auf ein faires Verfahren i.S. von Artikel 6 EMRK
  • 5.2.1.1. Anwendbarkeit des Artikels 6 auf die vorliegende Beschwerdesache
  • 5.2.1.2. Recht auf eine öffentliche Verhandlung
  • 5.2.1.3. Nichtberücksichtigung der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Beweismittel
  • 5.2.2. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens i.S. von Artikel 8 EMRK
  • 5.2.2.1. Anwendbarkeit des Artikel 8 auf die vorliegende Beschwerdesache
  • 5.2.2.2. Rechtliche Würdigung in der Sache selbst
  • 5.2.3. Die übrigen Rügen
  • 5.2.4. Fazit
  • 5.3. Rechtliches
  • 5.3.1. Recht auf ein faires Verfahren i.S. von Artikel 6 EMRK
  • 5.3.1.1. Anwendbarkeit des Artikels 6 auf die vorliegende Beschwerdesache
  • 5.3.1.2. Recht auf eine öffentliche Verhandlung
  • 5.3.1.3. Nichtberücksichtigung der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Beweismittel
  • 5.3.1.4. Anwendbarkeit des Artikel 8 auf die vorliegende Beschwerdesache
  • 5.3.1.5. Rechtliche Würdigung in der Sache selbst
  • 5.3.2. Fazit
  • 6. Ein Ausblick: (Un-)zulässigkeitsentscheide gegen die Schweiz (Meloni gegen Schweiz, Portmann gegen Schweiz und Hadri-Vionnet gegen Schweiz)