Liebe Leserinnen und Leser
Die vorliegende Ausgabe von «Justice – Justiz – Giustizia» umfasst eine breite Palette von Beiträgen und widmet sich insbesondere aktuellen Entwicklungen.
Zu erwähnen sind an erster Stelle die Beiträge von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Yann Grandjean. Beide richten den Blick auf eine grundlegende Thematik, mit der sich die Richterzeitung wiederholt befasst hat: Das institutionelle Verhältnis des Richters zu den anderen Staatsgewalten.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga referierte am diesjährigen Richtertag in Luzern über die politische Rolle des Richters im weiteren Sinn. Gestützt auf ausgewählte Entscheide des Bundesgerichts schildert die prominente Referentin den Einfluss richterlicher Entscheidungen auf die Legislativ- und Exekutivorgane des Bundes sowie die Auswirkungen auf die Gesetzgebung.
Yann Grandjean, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Fribourg, fasst unter dem Titel «Le rôle du juge dans le cycle des politiques publiques» seinen Beitrag zusammen, welcher in der Reihe «Cahiers de l’IDHEAP» erschien. Er stellt die Frage, ob die Rolle des Richters auf die Anwendung des Rechts begrenzt ist, oder ob seine Kompetenzen eher normativer Natur und daher eher politisch sind. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Antwort nicht eindeutig möglich ist. Anhand von Beispielen aus der Jurisprudenz zeigt er, dass der Richter aufgrund seiner Kompetenz zur Interpretation von Gesetzen deren Anwendung beeinflussen kann. Er wird damit Teil des normativen Prozesses und ist somit an der Gestaltung der Rechtspolitik beteiligt. Diese Rolle beschränkt sich auf sog. «Mikropolitik»; der Einfluss der Richters hängt wesentlich von der Überzeugungskraft und Kohärenz seiner Entscheidungen ab.
Unter den weiteren Beiträgen sind vor allem die besonders umfassenden und wissenschaftlich dokumentierten Artikel von Prof. Arnold Marti und Prof. Wolfgang Ernst zu erwähnen. Sie befassen sich mit Fragen der Entscheidfindung und deren Verlautbarung bei mehrköpfigen Richterkollegien, wenn innerhalb des Gremiums Meinungsverschiedenheiten bestehen – insbesondere mit sogenannten «dissenting opinions». Prof. Ernst zeigt die historische Entwicklung der Problematik auf und vergleicht die Lösungsansätze des kontinental-europäischen und des angelsächsischen Rechtsraumes. Arnold Marti, der beim Richtertag im Jahr 2011 zu Fragen der «dissenting opinion» vortrug, postuliert die Einführung dieses Instrumentes in unser Rechtssystem.
Wir bleiben beim Einfluss des Richters auf den politischen Prozess im Rahmen des Beitrages von Nationalrat Kurt Fluri. Er beschreibt die Schwierigkeiten des sehr kontroversen Themas der Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit beim Bundesgericht. Der Autor befürwortet eine solche zusätzliche Kompetenz des Bundesgerichts, welche eine Aufhebung des Art. 190 BV zur Folge hätte. Weiter zeigt der Verfasser Lösungsansätze auf für den Konflikt, der darüber zwischen National- und Ständerat entstanden ist. Diese befassen sich in der aktuellen Wintersession mit dem Geschäft.
Obwohl Richter grundsätzlich gewohnt sind, für sich und eher isoliert zu arbeiten, ändern sich die Dinge. Dies beschreiben Daniela Winkler, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kompetenzzentrum für Public Management an der Universität Bern und Matthias Stein-Wigger, Präsident des Zivilgerichts Basel-Stadt. Erstere berichtet über die Jahreskonferenz 2012 der EGPA (European Group for Public Administration), welche zum Ziel hat, den Informationsaustausch innerhalb der Justiz zu fördern – mit dem Schwerpunkt auf der Kommunikation und dem Management von Gerichten. Der zweite Autor zeigt auf, dass nach der Vereinheitlichung des Zivil- und Strafprozessrechtes die Richter in unserem Land ihre Erfahrungen austauschen sollten. Hierbei unterstützt sie ein gemeinsames Projekt des SVR, der Schweizerischen Richterakademie, der Stiftung für die Weiterbildung der schweizerischen Richterinnen und Richter sowie der Zentralschweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter. Das Programm sieht einen gegenseitigen Besuch von Richtern vor, um sich auszutauschen über die erste Erfahrungen bezüglich der neuen Prozessordnungen, die den Gerichten zur Verfügung stehenden Mittel und Techniken der Kommunikation.
Die Pläne des Bundesgerichts, sein selbständig entwickeltes Software-Paket «Open Justitia» anderen Gerichten zur Verfügung zu stellen, sorgen für Wellen, welche sich bis zum Bundesparlament ausbreiten. Mittels einer Presseschau bietet die vorliegende Ausgabe einen Überblick zu diesem aktuellen Thema.
Wie gewohnt wird schliesslich über aktuelle Entwicklungen, Berichte zu personellen Veränderungen in den Kantonen sowie weitere, bereits in anderen Medien veröffentlichte Beiträge informiert.
Abstract
In der Schweiz gibt es eine ins 19. Jahrhundert zurückreichende Tradition öffentlicher Urteilsberatung namentlich an oberen Gerichten, welche aber in den letzten Jahren zum Teil eingeschränkt oder gar aufgegeben wurde. Ein alternatives Instrument zur Herstellung von Transparenz in der Rechtsprechung bildet die Offenlegung von Minderheitsmeinungen, welche in der Schweiz bisher nur in wenigen Kantonen vorgesehen ist. Der Autor geht den unterschiedlichen Wurzeln und Ausgestaltungen dieses Instruments im In- und Ausland nach, stellt die Gründe für und gegen die Publikation von Minderheitsmeinungen bei den Gerichten vor und schlägt aufgrund einer positiven Beurteilung die allgemeine Einführung dieses Instruments in gemässigter Form (namentlich durch Hinweis auf Minderheitsmeinungen in der Urteilsbegründung) vor.
Abstract
Wenn mehrere Richter zur Entscheidung desselben Falles berufen sind, verschränkt sich die Aufgabe der normgebundenen Rechtserkenntnis mit der einer kollektiven Entscheidungsfindung. Für die Frage, wie sich aus den allenfalls unterschiedlichen richterlichen Überzeugungen der Richter eine einheitliche Entscheidung finden lässt, gibt es lehrreiche Erfahrungen aus der Geschichte des Prozessrechts; ebenso bietet die Rechtsvergleichung reiches Anschauungsmaterial. Vor diesem Hintergrund werden Vorschläge für die mögliche Strukturierung von Abstimmungsverfahren gemacht.
Abstract
Bei dem Beitrag handelt es sich um eine mit Fussnoten versehene Fassung eines am Tag der Richterinnen und Richter vom 9. November 2012 in Luzern gehaltenen Vortrags.
Abstract
Das Anliegen zweier parlamentarischer Initiativen, welche eine Überprüfbarkeit von Bundesgesetzen auf ihre Verfassungsmässigkeit beabsichtigen, ist in Form einer Aufhebung von Art. 190 BV in den Eidg. Räten hängig. Auch Lösungsvorschläge für die gehäuft auftretenden Konflikte zwischen Volksinitiativen und völkerrechtlichen Verpflichtungen werden demnächst der Bundesversammlung vorgelegt. In beiden Fällen zeichnet sich zwischen rechtstheoretisch grundsätzlich akzeptablen Lösungen ein Konflikt mit den Rechten von Volk und Parlament ab.
Abstract
En Europe et dans le monde, les fora auxquels les magistrats judiciaires participent sont nombreux. Certains de ces lieux de rencontre ont un caractère officiel. D'autres regroupent des associations nationales de magistrats. Quel peut être leur apport dans notre pratique professionnelle ?
Abstract
«The purpose of this work is to describe the Council of Europe’s contribution to defining standards related to the principles of judicial independence and impartiality, and to creating and strengthening law-based court systems within Europe»(p.1). Welchen Beitrag leistet der Europarat zur Konkretisierung von «Standards», also von Massstäben oder Richtlinien, zur richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit? Welche Rolle kommt dem Europarat bei der Errichtung und Festigung von Gerichtssystemen in Ostmittel- und Osteuropa zu, die auf gesetzlicher Grundlage und eben jenen Massstäben beruhen? Anja Tschirky geht diesen Fragen nach, indem sie sowohl die Ausarbeitung und den Erlass von Normen und Richtlinien zur richterlichen Unabhängigkeit durch die Strassburger Organe sowie deren Umsetzung in den Justizsystemen Ostmittel- und Osteuropas beschreibt und analysiert. Die Aktivitäten des Europarats (im Folgenden «ER») im Justizbereich und dessen Bedeutung bei der Normierung, Propagierung und Implementierung des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit (und der richterlichen Unparteilichkeit) wurden bis anhin nicht umfassend dargestellt und untersucht. Die vorliegende, in Englisch geschriebene, Zürcher Dissertation von Anja Tschirky schliesst somit eine bisher bestehende Lücke.
Abstract
Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des Alters dar. Diese Massnahme steht gemäss dem Gerichtshof der EU ausser Verhältnis zu den vom ungarischen Gesetzgeber verfolgten Zielen der Vereinheitlichung des Rentenalters im öffentlichen Dienst und der Herstellung einer ausgewogeneren Altersstruktur in der Justiz.
Abstract
Jüngst wurden auf Bundesebene drei Richterposten neu besetzt. Während das Wahlprozedere immer wieder zu reden gibt, fand über die Kandidaten auch diesmal keine Diskussion statt. Der nachfolgende Artikel erschien am 25. September 2012 und damit am Tag vor der letzten Bundesrichterwahl in den Zeitungen Der Bund und Tages-Anzeiger. Der Autor ist Bundeshausredaktor der zwei Zeitungen.
Abstract
Die Zuger Kantonsrichter sind zerstritten. Wie kann es so weit kommen? Obergerichtspräsidentin Iris Studer-Milz nimmt Stellung.
Abstract
Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 26. September 2012 Alexia Heine als neue Bundesrichterin gewählt. Zudem bestimmten die Räte zwei neue Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts und wählten den Präsidenten und Vizepräsidenten für das Bundesverwaltungsgericht.
Richterzeitung