Justice - Justiz - Giustizia

Abstimmungen in Richterkollegien

Verfahrensmöglichkeiten im Licht von Rechtsvergleichung und Rechtsgeschichte

  • Autor/Autorin: Wolfgang Ernst
  • Zitiervorschlag: Wolfgang Ernst, Abstimmungen in Richterkollegien, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2012/4
Wenn mehrere Richter zur Entscheidung desselben Falles berufen sind, verschränkt sich die Aufgabe der normgebundenen Rechtserkenntnis mit der einer kollektiven Entscheidungsfindung. Für die Frage, wie sich aus den allenfalls unterschiedlichen richterlichen Überzeugungen der Richter eine einheitliche Entscheidung finden lässt, gibt es lehrreiche Erfahrungen aus der Geschichte des Prozessrechts; ebenso bietet die Rechtsvergleichung reiches Anschauungsmaterial. Vor diesem Hintergrund werden Vorschläge für die mögliche Strukturierung von Abstimmungsverfahren gemacht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Kollegium und Richterbank
  • 2. Etwas Geschichte und Rechtsvergleich
  • 2.1. Kontinentaleuropäische Rechtstradition
  • 2.2. Angelsächsische Rechtstradition
  • 3. Unterschiede zwischen Richterbank und Kollegialgericht
  • 3.1. Dissenting opinion und Sondervotum
  • 3.2. Entscheidungsdivergenzen in Abhängigkeit von der Struktur der Richtermehrzahl
  • 3.3. Weitere Verfahrensunterschiede
  • 3.4. Der historische Streit über das Abstimmen im Kollegium
  • 4. Abstimmen im Kollegialgericht
  • 4.1. Die Unverzichtbarkeit der Abstimmung für die kollegiale Ausübung von Gerichtsbarkeit
  • 4.2. Die Zuständigkeit des Kollegiums für das Abstimmungsdesign
  • 4.3. Die Pflicht zum Weiterstimmen stante concluso
  • 4.4. Zur «abweichenden Meinung» im System der Kollegialgerichtsbarkeit
  • 5. Gestaltungen des Abstimmungsvorgangs
  • 5.1. Jeder Entscheidungsgegenstand bedingt eine Abstimmung
  • 5.2. Keine Abstimmung nur nach dem Endresultat
  • 5.3. Einzelabstimmung über isolierte Fragen
  • 5.3.1. Einzelne Entscheidungselemente
  • 5.3.2. Einzelne Tatbestandsmerkmale
  • 5.3.3. Rechts- und Tatfrage
  • 5.3.4. Sogenannte subjektive Gründe
  • 5.3.5. Zwischenfazit
  • 5.4. Reihenfolge der Abstimmungen
  • 5.5. Abstimmung bei mehr als zwei Entscheidmöglichkeiten
  • 5.5.1. Einleitung
  • 5.5.2. Gericht darf die Rechtsfolge quantitativ bestimmen
  • 5.5.3. Gericht darf zwischen qualitativ verschiedenen Rechtsfolgen wählen
  • 5.5.4. Gericht muss zwischen drei (oder mehr) Tatbeständen entscheiden