Liebe Leserinnen und Leser

Die vorliegende Ausgabe der Richterzeitung befasst sich schwerpunktmässig mit dem Thema Dissenting Opinion. Katalin Kelemen diskutiert im Science-Beitrag das Phänomen der abweichenden Meinung und ihrer Bekanntgabe bei der Urteilsverkündung aus rechtsvergleichender Perspektive. Dabei legt sie den Fokus auf die europäischen Verfassungsgerichte, die zum grossen Teil die Begründung von abweichenden Meinungen (und deren Bekanntgabe) zulassen. Was sind die häufigsten Argumente für die Zulassung der Dissenting Opinion, was spricht dagegen? In welchem Verhältnis steht dieses Institut zu Verfassungsprinzipien wie etwa der richterlichen Unabhängigkeit und der Rechtssicherheit? Und was ist dessen «persönliche Dimension», also die Auswirkung auf die Ansicht der Richterinnen und Richter? 

In Forums-Beiträgen wird das Thema Dissenting Opinion unter weiteren Aspekten diskutiert: Felix Schöbi stellt die Sicht eines Bundesrichters ins Zentrum. Justizöffentlichkeit bedeutet eine Absage an jede Form von Kabinettsjustiz. In einem auffälligen Spannungsverhältnis zum fulminanten Bekenntnis des Bundesgerichts zur Justizöffentlichkeit steht die eigene Praxis im Umgang mit abweichenden Meinungen (Dissenting Opinions). Nicolas von Werdt geht den Argumenten nach, die zugunsten einer vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerung sprechen. Danach sollen bei nicht einstimmig ergangenen Entscheiden des Bundesgerichtes begründete Minderheitsmeinungen (dissenting opinions) dem schriftlichen Entscheid als Anhang beigefügt werden können. Zu beachten ist dabei aber auch, dass eine derartige Neuerung mindestens teilweise auch in eine gegenläufige Richtung geht und dabei die eine gewaltenteilige Staatsorganisation ausmachenden Werte, wie etwa richterliche Unabhängigkeit,  Rechtssicherheit und den Ruf nach Transparenz in der Entscheidfindung berührt. Könnte, angesichts des heutigen schweizerischen Systems der relativ kurzen Amtsdauer von sechs Jahren mit Wiederwahlerfordernis die richterliche Unabhängigkeit vermehrt unter Druck kommen? Thomas Stadelmann ergänzt in seinem Beitrag zum Schwerpunkt-Thema diese Ausführungen mit dem Vorschlag, die Einführung von Sondervoten als Alternative zu öffentlichen Beratungen zu prüfen. Wer hat Angst vor der Dissenting Opinion? fragt schliesslich die langjährig Gerichtsberichtserstatterin Brigitte Hürlimann. Sie begrüsst den neuen Aufschwung im Diskurs um das abweichende Urteilsvotum, denn gerichtliche Minderheitsmeinungen bereichern die Diskussion innerhalb und ausserhalb der Rechtssphäre, führen zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit und zeigen auch Nichtjuristinnen und -juristen anschaulich auf, wie um das «richtige Urteil» gerungen wird.

In zwei weiteren Science-Beiträgen findet befasst sich zum einen Rainer J. Schweizer kritisch mit der Reform der Bundesgerichtsbarkeit. Mit der beantragten Änderung sollen einige bedeutsame Verbesserungen am 2005 beschlossenen Prozessrecht vorgenommen werden, doch gibt es auch eine Reihe von Anträgen, die zwar auf eine neuerliche Entlastung des Bundesgerichts zielen, jedoch zu weiteren Einschränkungen des Zugangs zum Bundesgericht führen. Zum anderen untersucht Mark Schweizer die Praxis der Vergleichsverhandlungen unter Leitung des Gerichts oder einer Gerichtsdelegation. Gesetzlich sind Zeitpunkt und Ablauf dieser Verhandlungen kaum geregelt. Vorliegende Untersuchung beleuchtet durch eine Umfrage, an der 56 Gerichtspersonen aus 16 Kantonen teilgenommen haben, die Rechtswirklichkeit der gerichtlichen Vergleichsverhandlung in der Schweiz.

Weitere Forums-Beiträge befassen sich mit dem Mythos und der Realität des «Roboter-Richters», mit der Reform der Bundesgerichtsbarkeit sowie mit Richterwahlen, Rechtsprechung und Parteipolitik am US-Supreme Court. Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer begrüsst die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes, welche nun endlich am 15. Juni 2018 erschienen ist (BBl 2018 S. 4605 ff.), und plädiert dafür, die seiner Meinung nach einzige, aber wirklich nötige Korrektur an der Botschaftsvorlage vorzunehmen, nämlich die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ersatzlos zu streichen. Unter der römisch-rechtlichen Parömie «Da mihi factum, dabo tibi ius» fragt sich François Paychère, zu was sich das Amt des Richters und der Richterin entwickelt. Wird der Einbruch von «Big Data» und der künstlichen Intelligenz zu einer Neuverteilung der Karten führen? Wer wird in Zukunft die Information erwerben, verstehen, beherrschen und gebrauchen? Was wird die Aufgabe der Richterin, des Richters in einer Welt sein, die mit automatisch generierten Fakten und Bewertungen (und seien sie nur als Vorschläge verstanden) «überflutet» wird? Wird es etwa analog zur «smart city» ein «smart law» geben? Nach Christian Kölz steht der Supreme Court als Institution vor grossen Herausforderungen nach der Bestätigung von Brett Kavanaugh als Associate Justice durch den Senat. Daniel Kettiger fasst, anhand einer Urteilsbesprechung, die aktuelle Bundesgerichtspraxis zur Spruchkörperbildung im Lichte von Art. 30 Abs. 1 BV zusammen und Stephan Gass bespricht ein Urteil des Justizgerichts des Kantons Aargau zu einem Ausstandsbegehren gegen ein Mitglied des Handelsgerichts.

Anastasia Falkner berichtet in der SVR Kolumne über das zweite Deutsch—Schweizer Justizseminar. Martin Schmied schreibt über die jährliche Zusammenkunft der Permanent Study Group «Justice and Court Administration» in Lausanne (im Rahmen der European Group for Public Administration [EGPA]). Levent Arslan (Pseudonym), informiert über den aktuellen, bedenklichen Zustand des türkischen Justizsystems.

Jeremias Fellmann rezensiert das von Thomas Stadelmann herausgegebenen Buch Democracy Falling Apart, welches ein beklemmendes Bild eines Staates, der Türkei, aufzeigt, dessen demokratische Strukturen der Erosion preisgegeben sind. Fellmann bespricht auch die Dissertation von Georg Grünstäudl über die Richterwahl und Richterausbildung in Österreich und der Schweiz im Systemvergleich. Hans-Jakob Mosimann untersucht das von Heiko Maas herausgegebene Buch «Furchtlose Juristen – Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht», das in Umkehr von Ingo Müllers 1987 erschienenen Standardwerks  «Furchtbare Juristen» von furchtlosen Juristen berichtet, also solchen, die sich – im Gegensatz zum Gros der deutschen Richter und Staatsanwälte – in ihrem Amt dem Unrecht der nationalsozialistischen Herrschaft widersetzt haben.

Juria mit der Auswahl der Venice Commission Observatory über die weltweite Medienberichterstattung zur Verfassungsgerichtsbarkeit – insbesondere sei hier auf den Artikel «European Commission sues Poland for Supreme Court take-over» hingewiesen – und das Update 46 zur Bibliographie zum Richterrecht runden diese Ausgabe der Richterzeitung ab.

Und Juria weist noch auf etwas Weiteres hin: Bundesrichter Thomas Stadelmann, Mitherausgeber und Redaktionsmitglied der Richterzeitung, wurde von der Juristischen Fakultät der Universität Basel die Ehrendoktorwürde verliehen. Damit würdigt die Universität dessen langjähriges, grosses Engagement im Dienste der richterlichen Unabhängigkeit in der Schweiz wie im Ausland. Die Redaktion freut sich sehr über diese Ehrung und gratuliert Thomas Stadelmann dazu ganz herzlich.

Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern bei der Lektüre dieser Ausgabe viel Vergnügen. 

Stephan GassSonia GiamboniAndreas LienhardHans-Jakob MosimannAnnie Rochat PauchardThomas Stadelmann

Science
Dissenting opinions: A comparative perspective
Katalin Kelemen
Katalin Kelemen
The essay discusses the phenomenon of judicial dissent from a comparative perspective, with special focus on European constitutional courts most of which allow the publication of dissenting opinions. It presents the most common arguments for and against the publication of dissent, discusses dissenting opinions’ difficult relationship with certain fundamental principles, such as judicial independence and legal certainty, and examines their personal dimension, i.e. the judges’ point of view. Finally, it reflects on the compatibility of dissenting opinions with the perceived role of the judge in the civil law tradition.
Reform der Bundesgerichtsbarkeit
Rainer J. Schweizer
Rainer J. Schweizer
Der Bundesrat hat den Räten im Sommer 2018 Vorschläge zu einer weitreichenden Reform der Bundesgerichtsbarkeit vorgelegt. Mit der beantragten Änderung sollen einige bedeutsame Verbesserungen am 2005 beschlossenen Prozessrecht vorgenommen werden, aber es gibt auch eine Reihe von Anträgen, die zwar auf eine neuerliche Entlastung des Bundesgerichts zielen, jedoch zu weiteren strittigen Einschränkungen des Zugangs zum Bundesgericht führen. Die folgende Untersuchung versteht sich als Diskussionsbeitrag. Wissenschaft will nicht die Entwicklungen in Gesellschaft und Politik hindern, aber sie muss dazu aus dem Verständnis ihrer Normen kritische relevante Fragen stellen und ihre Sichtweisen vermitteln.
Praxis der Vergleichsverhandlung
Mark Schweizer
Mark Schweizer
Vergleichsverhandlungen unter Leitung des Gerichts oder einer Gerichtsdelegation gehören an vielen schweizerischen Zivilgerichten zum Alltag. Gesetzlich sind Zeitpunkt und Ablauf dieser Verhandlungen kaum geregelt. Die vorliegende Untersuchung beleuchtet durch eine Umfrage, an der 56 Gerichtspersonen aus 16 Kantonen teilgenommen haben, die Rechtswirklichkeit der gerichtlichen Vergleichsverhandlung in der Schweiz.
Forum
Dissenting Opinion – Die Sicht eines Bundesrichters
Felix Schöbi
Felix Schöbi
Geht es nach dem Willen des Bundesrates, so kann in Zukunft jeder Bundesrichter seine Minderheitsmeinung (Dissenting Opinion) als Anhang in den Entscheid aufnehmen lassen (Art. 60 Abs. 1bis Entwurf für ein revidiertes Bundesgerichtsgesetz). Der Autor, selber Bundesrichter, zeigt auf, wie es zu diesem Vorschlag gekommen ist, wie er zu verstehen ist und mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist. Insgesamt sieht der Autor die bundesgerichtliche Rechtsprechung durch den Vorschlag gestärkt. Dieser führt nicht nur zu grösserer Transparenz, sondern stärkt auch die Unabhängigkeit des einzelnen Bundesrichters.
Dissenting Opinion – Zwischen Schein und Wirklichkeit
Nicolas von Werdt
Nicolas von Werdt
Nach dem Willen des Bundesrates sollen bei nicht einstimmig ergangenen Entscheiden des Bundesgerichtes begründete Minderheitsmeinungen (dissenting opinions) dem schriftlichen Entscheid als Anhang beigefügt werden können. Der Autor geht den Argumenten nach, die zugunsten dieser Neuerung vorgetragen werden und diskutiert diese in Abwägung der teils gegenläufigen, unsere gewaltenteiligen Staatsorganisation ausmachenden Werte, namentlich unter den Gesichtspunkten der richterlichen Unabhängigkeit, der Rechtssicherheit und des Rufs nach Transparenz in der Entscheidfindung.
Abweichende Sondervoten am Bundesgericht
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Die vorliegende Ausgabe von «Justice - Justiz - Giustizia» enthält einen «Mini»-Schwerpunkt zur Frage von Sondervoten am Bundesgericht. Der Beitrag zeigt auf, was dieser beinhaltet und schlägt ergänzend vor, die Einführung von Sondervoten als Alternative zu öffentlichen Beratungen zu prüfen.
Wer hat Angst vor der Dissenting Opinion?
Brigitte Hürlimann
Brigitte Hürlimann
Erfreulicherweise erlebt die Dissenting Opinion in der Schweiz neuen Aufschwung. Gerichtliche Minderheitsmeinungen bereichern den Diskurs, innerhalb und ausserhalb der Rechtssphäre. Sie führen zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit und zeigen auch Nichtjuristinnen und -juristen anschaulich auf, wie um das «richtige Urteil» gerungen wird. Die Autorin beleuchtet das Thema aus der Sicht einer langjährigen Gerichtsberichterstatterin und weist auf Urteile mit publizierten Minderheitsmeinungen aus dem Kanton Zürich hin, die zu reden gaben.
Ein Wort zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes
Ulrich Meyer
Ulrich Meyer
Dass das Bundesgerichtsgesetz (BGG; SR 173.110), seit 2007 im Wesentlichen unverändert in Kraft, nach bald zwölf Jahren Geltung dringend der Revision bedarf, steht an sich seit dem bundesrätlichen Bericht vom 30. Oktober 2013 über die Gesamtergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege (BBl 2013 S. 9102 ff.) fest. Es ist daher sehr zu begrüssen, dass die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes nun endlich am 15. Juni 2018 erschienen ist (BBl 2018 S. 4605 ff.). Die Rechtskommission des Nationalrates beginnt mit der Beratung der Vorlage dieser Tage.
Da mihi factum, dabo tibi jus
François Paychère
François Paychère
L’auteur brosse à grands traits ce que deviendra l’office du juge. L’irruption des «  big data  » et de l’intelligence artificielle dans l’univers des magistrats va-t-elle conduire à une redistribution des cartes : à qui la connaissance et la maîtrise de l’information ? À qui sa compréhension et son utilisation ? Quelles seront les tâches du juge alors que les sources possibles de régulation se multiplient ? Dans un monde d’inductions générées automatiquement, faudra-t-il se fier à la seule éthique des concepteurs de logiciels ou d’autres pistes existent-elles ? À l’exemple de la «  smart city  », vivrons-nous l’éclosion de la «  smart law  » ?
Richterwahlen, Rechtsprechung und Parteipolitik
Christian Kölz
Christian Kölz
Der Supreme Court der Vereinigten Staaten ist nach der Bestätigung von Brett Kavanaugh als Associate Justice durch den Senat wieder vollständig besetzt. Während sich die Tagespolitik anderen Themen zugewandt hat, steht das Gericht als Institution vor grossen Herausforderungen.
Die aktuelle Bundesgerichtspraxis zur Spruchkörperbildung
Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Nach Art. 30 Abs. 1 BV hat jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Das Bundesgericht hat sich seit Beginn des Jahres 2018 in zahlreichen Urteilen zur Frage der Spruchkörperbildung bei Gerichten geäussert. Der vorliegende Beitrag – eine Urteilsbesprechung – fasst die aktuelle Bundesgerichtspraxis zur Spruchkörperbildung zusammen.
Ausstandsbegehren gegen Mitglieder des Handelsgerichts des Kantons Aargau
Stephan Gass
Stephan Gass
Der Anspruch auf ein unabhängiges Gericht (§ 24 Abs. 1 GOG-AG) wird selbst dann verletzt, wenn ein Rechtsanwalt und Fachrichter formell nur vor dem Spruchkörper auftritt, dem er nicht angehört. Das Justizgericht des Kantons Aargau hiess das Ausstandsbegehren gegen das Handelsgericht gut und wies das Gericht an, einen Spruchkörper zu bilden, in dem keine Personen mitwirken, die als Fachrichterinnen und Fachrichter tätig sind (Urteil des Justizgerichts vom 28. Februar 2018).
Kolumne SVR
Grenzüberschreitender Austausch – Das Deutsch-Schweizer Justizseminar
Anastasia Falkner
Anastasia Falkner
Zum zweiten Mal trafen sich deutsche und schweizer Kolleginnen und Kollegen zu einem bilateralen Seminar, diesmal in der Schweiz, und tauschten sich zu zivil- und strafrechtlichen Themen aus. Es wurde fair aber hart über Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesetzgebung diskutiert, eine Gerichtsverhandlung des Kantonsgericht Luzern besucht und auch abends noch lange debattiert. Die Veranstaltung war wiederum ein voller Erfolg und muss unbedingt fortgeführt werden, wobei auch eine Teilnahme der schweizerischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehr begrüssenswert wäre.
Literature
Rezension: Democracy falling apart
Jeremias Fellmann
Jeremias Fellmann
Der hier besprochene Sammelband vereint vielfältige Kurzbeiträge zur richterlichen Unabhängigkeit, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der Türkei. Die Beiträge zeichnen aus verschiedenen Perspektiven das beklemmende Bild eines Staates, dessen demokratische Strukturen der Erosion preisgegeben sind. Besondere Beachtung verdienen die unter Pseudonymen veröffentlichten Aufsätze türkischer Autoren, die einen hautnahen Eindruck von Entwicklungen im rechtsstaatlichen Gefüge der Türkei vermitteln.
Rezension: Richterauswahl und Richterausbildung im Systemvergleich
Jeremias Fellmann
Jeremias Fellmann
Die Tätigkeit von Richterpersonen ist aufgrund ihrer Teilhabe am Gewaltmonopol des Staates mit grosser Verantwortung verbunden und bedarf sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit. Dabei stellen Richterauswahl und -ausbildung für die Justiz eines Staates prägende Faktoren dar. Mit ihnen befasst sich die hier besprochene Dissertation von Georg Grünstäudl.
Rezension: Furchtlose Juristen – Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Es hat sie gegeben, Richter und Staatsanwälte, die sich in ihrem Amt dem Unrecht der nationalsozialistischen Herrschaft widersetzt haben, furchtlose statt furchtbare Juristen also. Die ganz verschiedenen Formen des Widerstands, den sie praktizierten, werden sichtbar im hier besprochenen Buch, das 17 biographische Portraits vereinigt.
Bibliografie zum Richterrecht – Update 46
Juria
Juria
Das 46. Update der Bibliografie enthält die seit der Ausgabe 2006/4 von «Justice - Justiz - Giustizia» veröffentlichten Monographien und Aufsätze im Themenbereich der Richterzeitung.
News CH
Neues Gerichtsorganisationsgesetz im Kanton Uri
Agnes Planzer Stüssi
Agnes Planzer Stüssi
Das Urner Stimmvolk hat am 25. November 2018 die Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes gutgeheissen. Damit ist der Weg frei für eine autonome Verwaltung der Gerichte. Dieses Ziel muss bis Ende 2019 umgesetzt werden.
Ehrenpromotion von Bundesrichter Thomas Stadelmann
Juria
Juria
Die juristische Fakultät der Universität Basel hat Bundesrichter Thomas Stadelmann, Gründer, Herausgeber und Redaktionsmitglied der Richterzeitung, die Ehrendoktorwürde verliehen.
News abroad
Bericht über die EGPA Jahreskonferenz 2018 in Lausanne
Martin Schmied
Martin Schmied
Anfang September 2018 fand im Rahmen der Konferenz der European Group for Public Administration (EGPA) in Lausanne die jährliche Zusammenkunft der Permanent Study Group «Justice and Court Administration» statt. Diese bietet eine interdisziplinäre Plattform zur vertieften Diskussion verschiedener Aspekte der Justiz. Der nachfolgende Tagungsbericht informiert über die einzelnen Beiträge.
Système Judiciaire Turc en 2018
Levent Arslan
Levent Arslan
La justice turque a vécu l'une des périodes les plus sombres de son histoire. De nombreux changements intervenus pendant l'état d'urgence, qui a suspendu les principes fondamentaux de la démocratie, ont également porté préjudice à la justice turque. Les interventions du gouvernement ont fortement remis en cause l'indépendance de la justice en Turquie. En outre, les licenciements de plus de 4 000 juges et procureurs ont également eu un effet dévastateur sur le système judiciaire turc.
Medienberichterstattungen über weltweite Verfassungsgerichtsbarkeit, die Justiz betreffend – Update 8
Venice Commission Observatory (Bearbeitung/Auswahl: Juria)
Venice Commission Observatory (Bearbeitung/Auswahl: Juria)
Die nicht abschliessende Auswahl internationaler Medienberichte soll die Leserinnen und Leser hinsichtlich der Rechtsprechung von Verfassungsgerichten im Aufgabenbereich der Justiz an sich informieren.
Fürstentum Liechtenstein: Neuer Fristsetzungsantrag im GOG
Jürgen Nagel
Jürgen Nagel
Der neue Fristsetzungsantrag gemäss Art. 49a FL-GOG wird im Zuge der aktuellen (Teil)Reform der liechtensteinischen ZPO am 1. Januar 2019 in Kraft treten.