Justice - Justiz - Giustizia

Ausstandsbegehren gegen Mitglieder des Handelsgerichts des Kantons Aargau

  • Autor/Autorin: Stephan Gass
  • Beitragsart: Forum
  • Zitiervorschlag: Stephan Gass, Ausstandsbegehren gegen Mitglieder des Handelsgerichts des Kantons Aargau, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2018/4
Der Anspruch auf ein unabhängiges Gericht (§ 24 Abs. 1 GOG-AG) wird selbst dann verletzt, wenn ein Rechtsanwalt und Fachrichter formell nur vor dem Spruchkörper auftritt, dem er nicht angehört. Das Justizgericht des Kantons Aargau hiess das Ausstandsbegehren gegen das Handelsgericht gut und wies das Gericht an, einen Spruchkörper zu bilden, in dem keine Personen mitwirken, die als Fachrichterinnen und Fachrichter tätig sind (Urteil des Justizgerichts vom 28. Februar 2018).