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Liebe Leserinnen und Leser

«Man kann nicht nicht kommunizieren» halten Paul Watzlawick, Janet H. Beavin und Don D. Jackson in ihrer Kommunikationstheorie fest (Paul Watzlawick, Janet H. Beavin und Don D. Jackson, Menschliche Kommunikation – Formen, Störungen, Paradoxien, 13., unveränderte Auflage, Bern 2017, S. 60). Auch Gerichte kommunizieren in vielfältiger Weise – und es wird über sie kommuniziert. Die vorliegende Schwerpunktausgabe ist denn auch der Gerichtskommunikation gewidmet und beleuchtet die Thematik in ihren unterschiedlichen Facetten und von verschiedenen Seiten.

Markus Metz berichtet über Erfahrungen mit der Kommunikation der Gerichte. Patrick Guidon äussert sich in der SVR-Kolumne zur Gerichtskommunikation im Wandel sowie zu möglichen Strategien im Umgang mit den veränderten Verhältnissen, um dann in einem weiteren Beitrag die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit an den St. Galler Gerichten aufzuzeigen. Bénédict Winiger spricht sich aus der Sicht der Wissenschaft für eine aktive Kommunikation der Gerichte aus. Peter Josi beschreibt als Medienbeauftragter die Gerichtskommunikation am Bundesgericht.

Kathrin Jacober befasst sich in ihrer Darstellung mit wichtigen Grundlagen und rechtlichen Grenzen der Gerichtskommunikation. Der Anspruch auf öffentliche Verhandlung ist Gegenstand des Artikels von Christian Huber. Um den Ausschluss der Öffentlichkeit im Strafprozess geht es im Beitrag von Thomas Hasler.

Daniel Hürlimann und Daniel Kettiger präsentieren die Ergebnisse einer Umfrage zur Publikationspraxis in den Kantonen. Peter Guyan plädiert für den Erlass von einheitlichen bundesrechtlichen Vorgaben für elektronisch publizierte Gerichtsentscheide aller Instanzen.

Anne-Sophie Papeil umschreibt die Wechselwirkungen zwischen der gerichtlichen Kommunikation und der Wahrnehmung bei den Prozessparteien. Claudia Jacober zeigt auf, wie erstinstanzliche Gerichte mit anderen Behörden kommunizieren.

Mascha Santschi vertritt die These, dass «öffentlich geäusserte Justizkritik zum Berufsrisiko von Richtern» gehöre, und leitet daraus Anregungen für die Optimierung der Gerichtskommunikation ab. Eingehend mit Zulässigkeit und Grenzen von Kritik an der Justiz befassen sich Anne Sanders und Luc von Danwitz.

Thomas Stadelmann vermittelt – in einer neuen, dem Thema angepassten Form – eine illustrative Übersicht über die Verwendung neuer Medien durch Gerichte, Richtervereinigungen und Einzelpersonen aus der Justiz. Christian Schrader und Carsten Schütz zeigen aktuelle Entwicklungen zur Medienöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in Deutschland auf.

Jens Piesbergen berichtet über das Projekt Justitia 4.0, mit dem in den kommenden Jahren schweizweit der elektronische Rechtsverkehr und die rechtsgültige elektronische Akten- resp. Dossierführung umgesetzt werden sollen. Jacques Bühler zeigt die Folgen der Digitalisierung für die richterliche Arbeit auf. Um die besondere Bedeutung von Justitia 4.0 im Verwaltungsprozess geht es im Beitrag von Isabelle Häner.

Bettina Mielke, Caroline Walser Kessel und Christian Wolff präsentieren die Ergebnisse einer Studie zur Nutzung von Visualisierungen in der schweizerischen Gerichtsbarkeit.

Das Venice Commission Observatory stellt wiederum eine Auswahl internationaler Medienberichte zu Verfassungsgerichten zur Verfügung.

Das 44. Update der Bibliografie enthält die Neuerungen zu den Monografien und Aufsätzen im Themenbereich der Richterzeitung.

Schliesslich wird über die am 15. Mai 2018 lancierte Volksinitiative bezüglich der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter informiert.

Wir wünschen eine anregende Lektüre dieser Schwerpunktausgabe!

Stephan Gass, Sonia Giamboni, Andreas Lienhard, Hans-Jakob Mosimann, Annie Rochat Pauchard, Thomas Stadelmann

Science
Kathrin Jacober
Kathrin Jacober
Abstract

Gerichte kommunizieren auf unterschiedliche Arten. Im klassischen Sinne «sprechen» sie Recht. Daneben existieren jedoch weitere, neuere Formen der gerichtlichen Artikulation. Darauf sowie auf die in diesem Zusammenhang bestehenden Besonderheiten und Grenzen wird im vorliegenden Beitrag eingegangen. Das Bewusstsein, dass die Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr nur den Medien, sprich einem aussenstehenden Dritten, überlassen werden kann, ist vorhanden. Es besteht jedoch noch Verbesserungspotential.

Christian Huber
Christian Huber
Abstract

Die Durchführung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung ist ein zentrales Postulat eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens. Es bestehen jedoch diverse gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, von einer öffentlichen Verhandlung abzusehen. Diese werden von Parteien und Gerichten häufig genutzt. Trotz des grundrechtlich gewährleisteten Anspruchs werden daher viele Rechtsstreitigkeiten ohne Gerichtsverhandlung erledigt. Dieser Rückzug der Justiz aus der Öffentlichkeit ist nicht nur aus rechtsstaatlichen und demokratischen Überlegungen zu bedauern, sondern schadet letztlich auch den Interessen der Justiz.

Claudia Jacober
Abstract

Im Rahmen einer erstinstanzlichen Zivilrechtsstreitigkeit kommuniziert das Gericht hauptsächlich mit den Prozessparteien und deren Vertreterinnen und Vertretern. Oft sind nebst den Prozessparteien aber auch Behörden in ein Verfahren involviert. Wie kommuniziert ein erstinstanzliches Zivilgericht mit anderen Behörden und wie ist diese Kommunikation gesetzlich geregelt? Können allenfalls Schwierigkeiten entstehen und wie kann man damit umgehen? Diesen Aspekten der Gerichtskommunikation soll im Folgenden nachgegangen werden.

Anne Sanders
Anne Sanders
Luc von Danwitz
Luc von Danwitz
Abstract

Öffentlicher Meinungsaustausch ist zentraler Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft und sollte auch die Justiz nicht aussparen. Mittlerweile lassen sich aber in ganz Europa öffentliche Angriffe gegen die Justiz von kritischer Intensität beobachten. Solche Angriffe können echte Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit, die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat darstellen. Auf der Grundlage einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung des EGMR erarbeitet der Beitrag daher Eckpunkte dafür, wie die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit mit dem Schutz der Autorität und Unabhängigkeit der Justiz in Ausgleich gebracht werden können.

Forum
Markus Metz
Abstract

Früher glaubten Gerichte, einzig durch ihre Urteile kommunizieren zu können und zu müssen. Der Anspruch an Kommunikation hat sich aber gewandelt und Gerichte haben den Wandel mitgemacht. Die Gerichte, wie auch die Richterinnen und Richter, sind heute sehr in vielfältigste Arten der Kommunikation eingebunden, ja, die gesamte richterliche Tätigkeit ist Kommunikation als Verständigung zwischen Menschen durch Sprache und Zeichen. Sie findet auf verschiedenen Ebenen und in zahlreichen Gefässen statt. Ein Erfahrungsbericht aus der Tätigkeit des Autors als Strafrichter (2000–2006) und Bundesverwaltungsrichter (2007–2015) und Bundesverwaltungsgerichtspräsident (2011–2014).

Abstract

Die St. Galler Gerichte intensivieren im Jahr 2018 ihre Öffentlichkeitsarbeit. Mit einer Reihe von Anlässen wenden sie sich an die Medien sowie die Bürgerinnen und Bürger. Bei der Bewerbung dieser Anlässe setzen die Gerichte dabei bewusst auf einen unkonventionellen und modernen Auftritt.

Bénédict Winiger
Bénédict Winiger
Abstract

L'auteur a eu l’honneur de participer à la table ronde consacrée à la question : « Sollte die 3. Staatsgewalt sich zu politischen Themen äussern oder ist Zurückhaltung angesagt?/La retenue du juge dans le débat politique – une muselière ? » organisée par l’ASM le 18 novembre à Lucerne dans le cadre de la Journée des Juges 2016.

Peter Josi
Abstract

Gerichtskommunikation trägt zur sachgerechten Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Justiz bei; sie fördert die Akzeptanz der Urteile und die öffentliche Wahrnehmung der Judikativen. Der Beitrag beschreibt die wesentlichen Bestandteile der Medienarbeit des Bundesgerichts. Schwerpunkte bilden die aktive Kommunikation zu bestimmten Entscheiden mittels Medienmitteilungen und der Umfang sowie die Grenzen bei der Vermittlung von Informationen an Medienschaffende.

Abstract

Art. 70 StPO regelt die Einschränkungen und den Ausschluss der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Entsprechende gerichtliche Verfügungen offenbaren ein sehr unterschiedliches Verständnis der Gerichte von Art. 70 StPO. In diesem Beitrag kommt der Gerichtsreporter auf der Basis mehrerer Dutzend Verfügungen zum Schluss, dass der für die Einschränkung der Medienfreiheit gebotene Grundsatz der Verhältnismässigkeit in vielen Fällen verletzt wird – aus schlichter Unkenntnis oder magistraler Ignoranz? Aus der Sicht des journalistischen Praktikers identifiziert er Problemfelder und bietet, wo möglich und sinnvoll, Lösungsvorschläge an.

Daniel Hürlimann
Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Abstract

Der Verein eJustice.CH hat im Jahr 2016 ein Projekt zur Verbesserung der Zugänglichkeit kantonaler Urteile lanciert. In einem ersten Schritt wurde in den Kantonen eine Umfrage zur Urteilspublikationspraxis durchgeführt. Die Autoren präsentieren die Ergebnisse dieser Umfrage und informieren über das weitere Vorgehen in diesem Projekt.

Peter Guyan
Abstract

Der Autor plädiert für den Erlass von einheitlichen bundesrechtlichen Vorgaben für elektronisch publizierte Gerichtsentscheide aller Instanzen, indem insbesondere a) die Zugänglichkeit von Entscheiden, b) das Format von Entscheiden und c) die Metadaten von Entscheiden reguliert werden können. Überdies regt er an, dass der Bund alle im Internet verfügbaren gerichtlichen Entscheide schweizerischer Instanzen sammeln und per Internet frei zugänglich und einfach suchbar machen kann.

Anne-Sophie Papeil
Anne-Sophie Papeil
Abstract

Cette étude a pour but de définir le lien entre la communication du juge et le sentiment de justice. Les juridictions neuchâteloises ont fait l'objet de la recherche. Deux questionnaires, un pour les justiciables et un pour les juges, ont été établis afin de déterminer l'existence de ce lien. Il résulte des statistiques des questionnaires que l'hypothèse d'un lien entre la manière de communiquer du juge et le sentiment de justice existe.

Mascha Santschi Kallay
Mascha Santschi Kallay
Abstract

Der nachfolgende Text basiert auf einem Referat der Autorin vom 17. November 2017 am Tag der Richterinnen und Richter in Luzern. Er folgt dem Aufbau des Vortrags und entspricht daher nicht jenem eines rechtswissenschaftlichen Beitrags. Nicht thematisiert wird das Justizöffentlichkeitsprinzip als verfassungs- und völkerrechtliche Grundlage für die externe Gerichtskommunikation. Für ergänzende und vertiefende Informationen wird auf die Dissertation «Externe Kommunikation der Gerichte» der Autorin verwiesen. Das Werk ist ab Sommer 2018 im Buchhandel erhältlich.

Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Abstract

Die vorliegende Schwerpunktausgabe von «Justice - Justiz - Giustizia» befasst sich mit der Kommunikation der Justiz. Ziel dieses Beitrages ist es, Beispiele für den Einsatz von «konventionellen» und sog. «neuen Medien» durch Gerichte, Richtervereinigungen und Einzelpersonen aus der Justiz darzustellen. Diese Darstellung erfolgt aus dem Blickwinkel eines Schweizer Richters, mit Fokus auf das Bundesgericht, wobei Beispiele aus dem Ausland als Denkanstoss und Diskussionsbeitrag herbeigezogen werden. Eine kritische Bewertung dieser Beispiele wird dem Leser überlassen.

Jens Piesbergen
Jens Piesbergen
Abstract

Die Transformation unserer Gesellschaft und damit auch unseres Arbeitsumfeldes schreitet mit der Nutzung von modernen Technologien, zeitgemässen Arbeitsgeräten und der Vernetzung von Information zügig voran. Der Anspruch, medienbruchfrei gesamte Geschäftsprozesse abbilden und ortsunabhängig sicher beherrschen zu können, führte dazu, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte des Bundes und der Kantone sich zusammen auf den Start von Justitia 4.0 einigen konnten. Justitia 4.0 führt in den kommenden Jahren schweizweit den elektronischen Rechtsverkehr und die rechtsgültige elektronische Akten- resp. Dossierführung ein.

Jacques Bühler
Abstract

L’objectif du projet Justitia 4.0 est la numérisation de la justice pour tous les types de procédure : civile, pénale et administrative. Cette contribution traite d’un aspect particulier mais central du projet précité : Il décrit les améliorations dont les magistrats de l’ordre judiciaire pourront bénéficier grâce à l’introduction de la justice numérique et du dossier entièrement électronique : Fonctionnalités pour traiter des dossiers judiciaires à l’écran et infrastructure informatique requise.

Isabelle Häner
Isabelle Häner
Abstract

Nach dem derzeitigen Stand der gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung des vollständigen elektronischen Rechtsverkehrs sollen sämtliche Gerichtsverfahren, somit auch die Verfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten erfasst werden. Der nachfolgende Beitrag geht insbesondere auch auf die föderalistischen Grenzen ein, die dem Bundesgesetzgeber gesetzt sind, um in die kantonale Organisationsautonomie in Bezug auf die kantonalen Verwaltungen und die Gemeinden einzugreifen und diese in den elektronischen Rechtsverkehr miteinzubeziehen.

Bettina Mielke
Bettina Mielke
Caroline Walser Kessel
Christian Wolff
Abstract

Nach einem geschichtlichen Exkurs und einem Überblick zu den möglichen Anwendungsbereichen von Rechtsvisualisierungen stellen wir eine Studie zur Nutzung von Visualisierungen in der richterlichen Praxis vor, an der annähernd 10% aller Schweizer Richterinnen und Richter teilgenommen haben. Nach der Erläuterung der Ziele und des Aufbaus der Online-Umfrage folgen die wichtigsten Ergebnisse, die auf eine durchaus rege und differenzierte Verwendung unterschiedlicher Visualisierungsformate bei Richterinnen und Richtern hindeuten.

Kolumne SVR
Patrick Guidon
Patrick Guidon
Abstract

Die Justizkommunikation unterliegt seit längerem einem grundlegenden Wandel. Der vorliegende Beitrag äussert sich zu möglichen Strategien im Umgang mit den veränderten Verhältnissen.

Literature
Juria
Abstract

Das 44. Update der Bibliografie enthält die seit der Ausgabe 2006/4 von «Justice - Justiz - Giustizia» veröffentlichten Monographien und Aufsätze im Themenbereich der Richterzeitung.

News CH
Juria
Abstract

Am 15. Mai 2018 lancierte ein parteiunabhängiges Komitee eine Volksinitiative zu den Bundesrichterwahlen. Die Initiative mit dem Titel «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» hat zum Ziel, dass die Richter des Bundesgerichts nicht mehr aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit, sondern allein aufgrund der fachlichen und persönlichen Qualifikationen bestimmt werden. Ferner will sie die (kurzen) Amtsdauern von sechs Jahren und das Wiederwahlverfahren abschaffen.

News abroad
Carsten Schütz
Carsten Schütz
Abstract

Mit dem «Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren» erlaubte der deutsche Bundesgesetzgeber erstmals Ton- und Filmaufnahmen von Gerichtsverfahren außerhalb des Bundesverfassungsgerichts, wenn auch beschränkt auf die fünf obersten Bundesgerichte und die Verkündung ihrer Entscheidungen. Die Autoren schildern vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung der Gerichtsöffentlichkeit den Inhalt der Gesetzesnovelle und bewerten sie als richtigen Schritt der Anpassung der Justiz an die heutige Mediengesellschaft.

Venice Commission Observatory (Bearbeitung/Auswahl: Juria)
Abstract

Die nicht abschliessende Auswahl internationaler Medienberichte soll den Leser hinsichtlich der Rechtsprechung von Verfassungsgerichten im Aufgabenbereich der Justiz an sich informieren.