Chère lectrice, cher lecteur,

« On ne peut pas ne pas communiquer » soutenaient Paul Watzlawick, Janet H. Beavin et Don D. Jackson dans leur théorie de la communication (Paul Watzlawick, Janet H. Beavin et Don D. Jackson, Menschliche Kommunikation – Formen, Störungen, Paradoxien, 13e édition inchangée, Berne 2017, p. 60 ; voir aussi l’éd. en français : Une logique de la communication, Seuil, coll. Points, 2014). Les tribunaux communiquent également de diverses façons – et on communique sur eux. Cette édition spéciale est dès lors consacrée, elle aussi, à la communication judiciaire ; elle apporte un éclairage de cette thématique sous ses différentes facettes et en adoptant différents points de vue.

Markus Metz rend compte des expériences qu’il a faites avec les tribunaux en matière de communication. Patrick Guidon commente, dans la rubrique Colonnes ASM, les changements survenus dans la communication judiciaire et les stratégies possibles pour faire face à ces nouvelles circonstances, pour attirer ensuite l’attention, dans une autre contribution, sur l’accent fort, porté par les tribunaux saint-gallois, à leur travail de relations publiques. Bénédict Winiger préconise, en tant que chercheur, une communication active par les tribunaux. Peter Josi, comme porte-parole du Tribunal fédéral, y décrit la communication judiciaire.

L’exposé de Kathrin Jacober traite les éléments de base importants et les limites juridiques de la communication des tribunaux. Le droit à une audience publique fait l’objet de la contribution de Christian Huber. Celle de Thomas Hasler traite du huis-clos (exclusion du public) dans les procédures pénales.

Daniel Hürlimann et Daniel Kettiger présentent les résultats d’une enquête sur les pratiques de publication de la jurisprudence dans les cantons. Peter Guyan plaide en faveur de l’adoption de spécifications fédérales uniformes, à l’intention de toutes les instances, pour publier les décisions judiciaires électroniquement.

Anne-Sophie Papeil décrit les interactions entre la communication judiciaire et la perception qu’en ont les parties à un procès. Claudia Jacober montre comment les tribunaux de première instance communiquent avec les autres autorités.

Mascha Santschi soutient la thèse selon laquelle « la critique de la justice exprimée publiquement fait partie du risque professionnel des juges » ; elle en tire des suggestions pour optimiser la communication judiciaire. Anne Sanders et Luc von Danwitz examinent en profondeur l’acceptabilité et les limites de la critique de la justice.

Thomas Stadelmann donne – d’une manière nouvelle et pertinente – un aperçu illustrant l’utilisation des nouveaux médias par les tribunaux, les associations de juges et les membres de la magistrature. Christian Schrader et Carsten Schütz présentent les développements actuels concernant l’ouverture médiatique des audiences judiciaires en Allemagne.

Jens Piesbergen fait un rapport sur le projet Justitia 4.0, qui vise à mettre en œuvre, dans les années à venir, le trafic juridique électronique et la gestion des actes juridiques validés, respectivement des dossiers électroniques dans toute la Suisse. Jacques Bühler montre les conséquences de la digitalisation dans le travail des juges et c’est de l’importance particulière de Justitia 4.0 dans la procédure administrative dont traite la contribution d’Isabelle Häner.

Bettina Mielke, Caroline Walser Kessel et Christian Wolff présentent les résultats d’une étude sur l’utilisation des visualisations dans les juridictions suisses.

L’Observatoire de la Commission de Venise met à nouveau à disposition un choix de comptes rendus des médias au sujet de la jurisprudence des cours constitutionnelles.

La 44e mise à jour de la bibliographie informe des nouveautés au sujet des monographies et articles de revues parus dans les domaines traités par la Revue des juges.

Enfin, cette édition vous informe de l’initiative populaire concernant l’élection des juges fédéraux/ales, lancée le 15 mai 2018.

Nous vous souhaitons une lecture inspirante de cette édition spéciale !

Stephan Gass, Sonia Giamboni, Andreas Lienhard, Hans-Jakob Mosimann, Annie Rochat Pauchard, Thomas Stadelmann

Science
Gerichtskommunikation
Kathrin Jacober
Kathrin Jacober
Gerichte kommunizieren auf unterschiedliche Arten. Im klassischen Sinne «sprechen» sie Recht. Daneben existieren jedoch weitere, neuere Formen der gerichtlichen Artikulation. Darauf sowie auf die in diesem Zusammenhang bestehenden Besonderheiten und Grenzen wird im vorliegenden Beitrag eingegangen. Das Bewusstsein, dass die Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr nur den Medien, sprich einem aussenstehenden Dritten, überlassen werden kann, ist vorhanden. Es besteht jedoch noch Verbesserungspotential.
Der Anspruch auf öffentliche Verhandlung
Christian Huber
Christian Huber
Die Durchführung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung ist ein zentrales Postulat eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens. Es bestehen jedoch diverse gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, von einer öffentlichen Verhandlung abzusehen. Diese werden von Parteien und Gerichten häufig genutzt. Trotz des grundrechtlich gewährleisteten Anspruchs werden daher viele Rechtsstreitigkeiten ohne Gerichtsverhandlung erledigt. Dieser Rückzug der Justiz aus der Öffentlichkeit ist nicht nur aus rechtsstaatlichen und demokratischen Überlegungen zu bedauern, sondern schadet letztlich auch den Interessen der Justiz.
Kommunikation der Gerichte
Claudia Jacober
Claudia Jacober
Im Rahmen einer erstinstanzlichen Zivilrechtsstreitigkeit kommuniziert das Gericht hauptsächlich mit den Prozessparteien und deren Vertreterinnen und Vertretern. Oft sind nebst den Prozessparteien aber auch Behörden in ein Verfahren involviert. Wie kommuniziert ein erstinstanzliches Zivilgericht mit anderen Behörden und wie ist diese Kommunikation gesetzlich geregelt? Können allenfalls Schwierigkeiten entstehen und wie kann man damit umgehen? Diesen Aspekten der Gerichtskommunikation soll im Folgenden nachgegangen werden.
Zulässigkeit und Grenzen von Kritik an der Justiz
Anne Sanders
Anne Sanders
Luc von Danwitz
Luc von Danwitz
Öffentlicher Meinungsaustausch ist zentraler Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft und sollte auch die Justiz nicht aussparen. Mittlerweile lassen sich aber in ganz Europa öffentliche Angriffe gegen die Justiz von kritischer Intensität beobachten. Solche Angriffe können echte Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit, die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat darstellen. Auf der Grundlage einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung des EGMR erarbeitet der Beitrag daher Eckpunkte dafür, wie die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit mit dem Schutz der Autorität und Unabhängigkeit der Justiz in Ausgleich gebracht werden können.
Forum
Kommunikation der Gerichte
Markus Metz
Markus Metz
Früher glaubten Gerichte, einzig durch ihre Urteile kommunizieren zu können und zu müssen. Der Anspruch an Kommunikation hat sich aber gewandelt und Gerichte haben den Wandel mitgemacht. Die Gerichte, wie auch die Richterinnen und Richter, sind heute sehr in vielfältigste Arten der Kommunikation eingebunden, ja, die gesamte richterliche Tätigkeit ist Kommunikation als Verständigung zwischen Menschen durch Sprache und Zeichen. Sie findet auf verschiedenen Ebenen und in zahlreichen Gefässen statt. Ein Erfahrungsbericht aus der Tätigkeit des Autors als Strafrichter (2000–2006) und Bundesverwaltungsrichter (2007–2015) und Bundesverwaltungsgerichtspräsident (2011–2014).
St. Galler Gerichte auf Tuchfühlung mit Medien und Bevölkerung
Die St. Galler Gerichte intensivieren im Jahr 2018 ihre Öffentlichkeitsarbeit. Mit einer Reihe von Anlässen wenden sie sich an die Medien sowie die Bürgerinnen und Bürger. Bei der Bewerbung dieser Anlässe setzen die Gerichte dabei bewusst auf einen unkonventionellen und modernen Auftritt.
Iustitia est aveugle, mais elle est ni sourde, ni muette
Bénédict Winiger
Bénédict Winiger
L'auteur a eu l’honneur de participer à la table ronde consacrée à la question : « Sollte die 3. Staatsgewalt sich zu politischen Themen äussern oder ist Zurückhaltung angesagt?/La retenue du juge dans le débat politique – une muselière ? » organisée par l’ASM le 18 novembre à Lucerne dans le cadre de la Journée des Juges 2016.
Medienarbeit des Bundesgerichts
Peter Josi
Peter Josi
Gerichtskommunikation trägt zur sachgerechten Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Justiz bei; sie fördert die Akzeptanz der Urteile und die öffentliche Wahrnehmung der Judikativen. Der Beitrag beschreibt die wesentlichen Bestandteile der Medienarbeit des Bundesgerichts. Schwerpunkte bilden die aktive Kommunikation zu bestimmten Entscheiden mittels Medienmitteilungen und der Umfang sowie die Grenzen bei der Vermittlung von Informationen an Medienschaffende.
Schlichte Unkenntnis oder magistrale Ignoranz?
Thomas Hasler
Thomas Hasler
Art. 70 StPO regelt die Einschränkungen und den Ausschluss der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Entsprechende gerichtliche Verfügungen offenbaren ein sehr unterschiedliches Verständnis der Gerichte von Art. 70 StPO. In diesem Beitrag kommt der Gerichtsreporter auf der Basis mehrerer Dutzend Verfügungen zum Schluss, dass der für die Einschränkung der Medienfreiheit gebotene Grundsatz der Verhältnismässigkeit in vielen Fällen verletzt wird – aus schlichter Unkenntnis oder magistraler Ignoranz? Aus der Sicht des journalistischen Praktikers identifiziert er Problemfelder und bietet, wo möglich und sinnvoll, Lösungsvorschläge an.
Zugänglichkeit zu Urteilen kantonaler Gerichte: Ergebnisse einer Befragung
Daniel Hürlimann
Daniel Hürlimann
Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Der Verein eJustice.CH hat im Jahr 2016 ein Projekt zur Verbesserung der Zugänglichkeit kantonaler Urteile lanciert. In einem ersten Schritt wurde in den Kantonen eine Umfrage zur Urteilspublikationspraxis durchgeführt. Die Autoren präsentieren die Ergebnisse dieser Umfrage und informieren über das weitere Vorgehen in diesem Projekt.
Zugänglichkeit von schweizerischen Gerichtsentscheiden im Internet
Peter Guyan
Peter Guyan
Der Autor plädiert für den Erlass von einheitlichen bundesrechtlichen Vorgaben für elektronisch publizierte Gerichtsentscheide aller Instanzen, indem insbesondere a) die Zugänglichkeit von Entscheiden, b) das Format von Entscheiden und c) die Metadaten von Entscheiden reguliert werden können. Überdies regt er an, dass der Bund alle im Internet verfügbaren gerichtlichen Entscheide schweizerischer Instanzen sammeln und per Internet frei zugänglich und einfach suchbar machen kann.
La communication des juges et le sentiment de justice
Anne-Sophie Papeil
Anne-Sophie Papeil
Cette étude a pour but de définir le lien entre la communication du juge et le sentiment de justice. Les juridictions neuchâteloises ont fait l'objet de la recherche. Deux questionnaires, un pour les justiciables et un pour les juges, ont été établis afin de déterminer l'existence de ce lien. Il résulte des statistiques des questionnaires que l'hypothèse d'un lien entre la manière de communiquer du juge et le sentiment de justice existe.
Gerichtskommunikation – aus unterschiedlichen Richtungen beleuchtet
Mascha Santschi Kallay
Mascha Santschi Kallay
Der nachfolgende Text basiert auf einem Referat der Autorin vom 17. November 2017 am Tag der Richterinnen und Richter in Luzern. Er folgt dem Aufbau des Vortrags und entspricht daher nicht jenem eines rechtswissenschaftlichen Beitrags. Nicht thematisiert wird das Justizöffentlichkeitsprinzip als verfassungs- und völkerrechtliche Grundlage für die externe Gerichtskommunikation. Für ergänzende und vertiefende Informationen wird auf die Dissertation «Externe Kommunikation der Gerichte» der Autorin verwiesen. Das Werk ist ab Sommer 2018 im Buchhandel erhältlich.
Justizkommunikation – alte und neue Medien
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Die vorliegende Schwerpunktausgabe von «Justice - Justiz - Giustizia» befasst sich mit der Kommunikation der Justiz. Ziel dieses Beitrages ist es, Beispiele für den Einsatz von «konventionellen» und sog. «neuen Medien» durch Gerichte, Richtervereinigungen und Einzelpersonen aus der Justiz darzustellen. Diese Darstellung erfolgt aus dem Blickwinkel eines Schweizer Richters, mit Fokus auf das Bundesgericht, wobei Beispiele aus dem Ausland als Denkanstoss und Diskussionsbeitrag herbeigezogen werden. Eine kritische Bewertung dieser Beispiele wird dem Leser überlassen.
Justitia 4.0 – Digitalisierung und Transformation der Justiz
Jens Piesbergen
Jens Piesbergen
Die Transformation unserer Gesellschaft und damit auch unseres Arbeitsumfeldes schreitet mit der Nutzung von modernen Technologien, zeitgemässen Arbeitsgeräten und der Vernetzung von Information zügig voran. Der Anspruch medienbruchfrei gesamte Geschäftsprozesse abbilden und ortsunabhängig sicher beherrschen zu können, führte dazu, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte des Bundes und der Kantone sich zusammen auf den Start von Justitia 4.0 einigen konnten. Justitia 4.0 führt in den kommenden Jahren schweizweit den elektronischen Rechtsverkehr und die rechtsgültige elektronische Akten- resp. Dossierführung ein.
Justice numérique et quotidien du magistrat
Jacques Bühler
Jacques Bühler
L’objectif du projet Justitia 4.0 est la numérisation de la justice pour tous les types de procédure : civile, pénale et administrative. Cette contribution traite d’un aspect particulier mais central du projet précité : Il décrit les améliorations dont les magistrats de l’ordre judiciaire pourront bénéficier grâce à l’introduction de la justice numérique et du dossier entièrement électronique : Fonctionnalités pour traiter des dossiers judiciaires à l’écran et infrastructure informatique requise.
Justizia 4.0 – Folgen für den Verwaltungsprozess
Isabelle Häner
Isabelle Häner
Nach dem derzeitigen Stand der gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung des vollständigen elektronischen Rechtsverkehrs sollen sämtliche Gerichtsverfahren, somit auch die Verfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten erfasst werden. Der nachfolgende Beitrag geht insbesondere auch auf die föderalistischen Grenzen ein, die dem Bundesgesetzgeber gesetzt sind, um in die kantonale Organisationsautonomie in Bezug auf die kantonalen Verwaltungen und die Gemeinden einzugreifen und diese in den elektronischen Rechtsverkehr miteinzubeziehen.
Visualisierungen und deren Verwendung in der Schweizer Justiz
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Caroline Walser Kessel
Caroline Walser Kessel
Christian Wolff
Christian Wolff
Nach einem geschichtlichen Exkurs und einem Überblick zu den möglichen Anwendungsbereichen von Rechtsvisualisierungen stellen wir eine Studie zur Nutzung von Visualisierungen in der richterlichen Praxis vor, an der annähernd 10% aller Schweizer Richterinnen und Richter teilgenommen haben. Nach der Erläuterung der Ziele und des Aufbaus der Online-Umfrage folgen die wichtigsten Ergebnisse, die auf eine durchaus rege und differenzierte Verwendung unterschiedlicher Visualisierungsformate bei Richterinnen und Richtern hindeuten.
Colonnes ASM
Justizkommunikation im Wandel
Patrick Guidon
Patrick Guidon
Die Justizkommunikation unterliegt seit längerem einem grundlegenden Wandel. Der vorliegende Beitrag äussert sich zu möglichen Strategien im Umgang mit den veränderten Verhältnissen.
Littérature
Bibliografie zum Richterrecht – Update 44
Juria
Juria
Das 44. Update der Bibliografie enthält die seit der Ausgabe 2006/4 von «Justice - Justiz - Giustizia» veröffentlichten Monographien und Aufsätze im Themenbereich der Richterzeitung.
Actualités CH
Initiative zu den Richterwahlen
Juria
Juria
Am 15. Mai 2018 lancierte ein parteiunabhängiges Komitee eine Volksinitiative zu den Bundesrichterwahlen. Die Initiative mit dem Titel «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» hat zum Ziel, dass die Richter des Bundesgerichts nicht mehr aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit, sondern allein aufgrund der fachlichen und persönlichen Qualifikationen bestimmt werden. Ferner will sie die (kurzen) Amtsdauern von sechs Jahren und das Wiederwahlverfahren abschaffen.
Actualités étrangères
Neue Entwicklungen zur Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in Deutschland
Christian Schrader
Christian Schrader
Carsten Schütz
Carsten Schütz
Mit dem «Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren» erlaubte der deutsche Bundesgesetzgeber erstmals Ton- und Filmaufnahmen von Gerichtsverfahren außerhalb des Bundesverfassungsgerichts, wenn auch beschränkt auf die fünf obersten Bundesgerichte und die Verkündung ihrer Entscheidungen. Die Autoren schildern vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung der Gerichtsöffentlichkeit den Inhalt der Gesetzesnovelle und bewerten sie als richtigen Schritt der Anpassung der Justiz an die heutige Mediengesellschaft.
Medienberichterstattungen über weltweite Verfassungsgerichtsbarkeit, die Justiz betreffend – Update 6
Venice Commission Observatory (Bearbeitung/Auswahl: Juria)
Venice Commission Observatory (Bearbeitung/Auswahl: Juria)
Die nicht abschliessende Auswahl internationaler Medienberichte soll den Leser hinsichtlich der Rechtsprechung von Verfassungsgerichten im Aufgabenbereich der Justiz an sich informieren.