Schlichte Unkenntnis oder magistrale Ignoranz?
Der Umgang der Gerichte mit Artikel 70 Strafprozessordnung
Art. 70 StPO regelt die Einschränkungen und den Ausschluss der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Entsprechende gerichtliche Verfügungen offenbaren ein sehr unterschiedliches Verständnis der Gerichte von Art. 70 StPO. In diesem Beitrag kommt der Gerichtsreporter auf der Basis mehrerer Dutzend Verfügungen zum Schluss, dass der für die Einschränkung der Medienfreiheit gebotene Grundsatz der Verhältnismässigkeit in vielen Fällen verletzt wird – aus schlichter Unkenntnis oder magistraler Ignoranz? Aus der Sicht des journalistischen Praktikers identifiziert er Problemfelder und bietet, wo möglich und sinnvoll, Lösungsvorschläge an.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die rechtliche Position der Medienschaffenden
- 3. Verfassungsrechtliche Aspekte des Öffentlichkeitsausschlusses
- 4. Die Abwägung öffentlicher und privater Interessen
- 5. Auflagen gemäss Art. 70 Abs. 3 StPO
- 6. Welche Strafbestimmungen sind möglich?
- 7. Anmerkungen zur Urteilseröffnung
- 8. Noch ein Wort zum «Gesetzeswächtertum»
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