Justice - Justiz - Giustizia

Die schweizerische Bundesverfassung ohne Artikel 190

Auswirkungen auf Gesetzgeber, Bürgerinnen, Kantone und Gerichte

  • Autoren/Autorinnen: Andreas Auer / Alain Griffel
  • Zitiervorschlag: Andreas Auer / Alain Griffel, Die schweizerische Bundesverfassung ohne Artikel 190, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2012/1
Die Bundesversammlung diskutiert derzeit die Aufhebung von Art. 190 BV; der Nationalrat hat bereits so beschlossen. Für die Bürger erweist sich dieser Schritt als Stärkung ihrer Grundrechte gegenüber dem Bundesgesetzgeber; für die Kantone eröffnet er einen Weg, die Einhaltung der verfassungsmässigen Zuständigkeitsordnung durch den Bund sicherzustellen; für die Bundesversammlung schafft er ein irreführendes Missverständnis aus der Welt; für die Gerichte schliesslich ergibt sich die Chance, ihr gestörtes Verhältnis zum Bundesgesetz zu normalisieren und ihre staatsrechtlichen Funktionen in vollem Umfang ausüben zu können.

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • I Der Bedeutungswandel von Art. 190 B
  • II Widersprüche, Anachronismen und Ungereimtheite
  • III Auswirkungen einer Aufhebun
  • 1. Auswirkungen auf den Gesetzgeber
  • 2. Auswirkungen auf den Einzelnen
  • 3. Auswirkungen auf die Kantone
  • 4. Auswirkungen auf die Gerichte
  • Schluss