Liebe Leserinnen und Leser,

Sind die Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs der USA nicht einfach nur «Politiker in Roben»? In einem spannenden Einblick in die Geschichte des Supreme Court zeichnet Professorin Claudia Franziska Brühwiler («Politiker in Roben?»), Lehrstuhlinhaberin für amerikanisches politisches Denken und Kultur an der Universität St. Gallen, ein Bild der komplexen und schwankenden Beziehungen zwischen der politischen und der richterlichen Macht in den USA. Zwar wird der Oberste Gerichtshof als solcher seit den 1970er-Jahren nicht mehr als politisches Organ wahrgenommen, doch das Verfahren zur Bestätigung von Richterinnen und Richtern wurde zunehmend politisiert. Zusammenfassend kommt die Autorin zu dem Schluss, dass der Oberste Gerichtshof seit jeher eine politische Institution ist, die wiederholt eine gewisse gesetzgeberische Macht ausgeübt hat, gerade in gesellschaftlichen Fragen, bei denen der Gesetzgeber in eine Pattsituation geraten ist.

Die von der Verfassung geschützte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter kann gefährdet sein, wenn die Gestaltung der Organisation der Justiz strukturelle Einflüsse ermöglicht oder zur Regel werden lässt. In seinem Beitrag versucht der Luzerner Richter Roland Huber («Mit der Organisation der Justizverwaltung verbundene Risiken für die richterliche Unabhängigkeit») am Beispiel der Organisation der erstinstanzlichen Gerichte im Kanton Luzern aufzuzeigen, welche Strukturen zu Machtmissbrauch oder problematischer Einflussnahme führen können.

Dieselbe Sorge um die Unabhängigkeit der Justiz hat den Kanton Waadt dazu veranlasst, einen Justizrat einzurichten, der am 1. Januar 2023 seine Arbeit aufgenommen hat. Alex Dépraz, Richter am Waadtländer Kantonsgericht und stellvertretendes Mitglied des besagten Rates, zeichnet ein Porträt dieser neuen Institution («Le Conseil de la magistrature vaudois  – Une nouvelle institution au service de la justice»). In diesem Sinne hat das Stimmvolk des Kantons Bern am vergangenen Wochenende zugestimmt, den Grundsatz der Selbstverwaltung der Justiz auf Verfassungsebene zu verankern (siehe Rubrik «News CH»). In Österreich wiederum wurde kürzlich eine Gesetzesänderung vorgenommen, die mehr Transparenz in das Verfahren zur Ernennung von Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs bringt. Yvonne Summer, Richterin am Landesgericht Feldkirch, berichtet über die neuesten Entwicklungen.

Ausgehend von einer rechtssoziologischen Perspektive stellt Stefan Wiprächtiger, Gerichtspräsident am Bezirksgericht Luzern, einige Überlegungen an, die ihn zu der Ansicht führen, dass der Richter bzw. die Richterin sich aktiver in den Gesetzgebungsprozess einbringen sollte, um insbesondere zu verhindern, dass Gesetzesentwürfe, die bei ihrer praktischen Umsetzung zum Scheitern verurteilt wären, durchgewunken werden. Die Richterin bzw. der Richter sollte also verstärkt mit der Politik und der Gesellschaft kommunizieren («Vom Sprachrohr zum Kommunikator – Gedanken zu einem modernen Richterbild»).

Wenn es jemals wichtige Helferinnen und Helfer für die Justiz gegeben hat, dann sind es die Übersetzerinnen und Übersetzer. In ihrem Beitrag («Sprachdienstleistungen in juristischen Verfahren») unterscheiden Tanja Huber, Robert Schibli und Annina Hsu-Gürber drei spezifische Tätigkeiten von Sprachdienstleistern in juristischen Verfahren und deren Auswirkung auf die Anforderungen, die Ausbildung und die Akkreditierung.

Die therapeutischen Massnahmen und die Verwahrung, die vom Strafgericht auf der Grundlage von Art. 56 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches angeordnet werden können, werfen heikle Probleme auf, sei es in Bezug auf das Konzept eines Rechtsstaates oder in Bezug auf die den Richterinnen und Richtern übertragene Verantwortung, die ein Gleichgewicht zwischen den beiden Grundwerten «Freiheit» und «Sicherheit» finden muss. Zwei Beiträge, bei denen es sich um Mitschriften von Vorträgen handelt, die anlässlich des Tages der Richterinnen und Richter vom 18. November 2022 in Luzern gehalten wurden, befassen sich mit dieser Thematik (Stephan Bernard, «Verfahren betreffend therapeutische Massnahmen und die Verwahrung – Ein Wunschkonzert an die dritte Gewalt» und Reto Kropf, «Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit – Eine Reflexion anhand des strafrechtlichen Massnahmenrechts»).

Die Veröffentlichung von vier Abschlussarbeiten von Kandidatinnen und Kandidaten für den CAS «Judikative» bietet erneut die Gelegenheit, sich mit verschiedenen Aspekten der Justizwelt auseinanderzusetzen. Die Berufsausbildung zum Rechtsanwalt ist je nach Kanton immer noch recht unterschiedlich, da der Bund sich darauf beschränkt hat, ein mindestens einjähriges Praktikum zu verlangen, wobei die konkrete Organisation dieser Praktika den Kantonen überlassen wurde. In seinem Überblick zeigt Stefan Jost die bestehenden Unterschiede zwischen den Kantonen auf und geht dabei auch auf die besondere Situation der Praktika an den Gerichten ein. Bezüglich der Frage, ob eine Vereinheitlichung der Anwaltsausbildung in naher Zukunft möglich ist, zeigt sich der Autor pessimistisch, da der helvetische Föderalismus einem solchen Prozess entgegensteht («Das (Gerichts-)Praktikum in der Schweiz – ein Überblick»). In Scheidungsverfahren oder Verfahren zur Trennung der Eltern ist die Anhörung von Minderjährigen eine besonders grundlegende und empfindliche Angelegenheit. Anhand der aktuellen Praxis im Tessin kommt Milena Fiscalini zu dem Schluss, dass eine Vereinheitlichung der Praxis auf kantonaler Ebene notwendig ist, und plädiert für die Annahme von Leitlinien. Sie schlägt ausserdem eine Checkliste vor, die eine optimale Vorbereitung auf diese Art von Anhörungen ermöglichen soll («L'ascolto dei minori nel procedimento civile: la realtà ticinese»). Bei politischen Veränderungen wie etwa einem Demokratisierungsprozess sind die Richterinnen und Richter eines Landes stark gefordert. Am Beispiel von Südafrika zeigt Catherine Reiter die Spannungen auf, denen Richterinnen und Richter in einer politischen Übergangssituation ausgesetzt sein können («Die nationale Justiz in der politischen Transformation»). Ivo Hartmann befasst sich eingehend mit dem Rügeprinzip in den Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und ergänzt seine Analyse um den Sonderfall der Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene («Das Rügeprinzip in den Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht»). Schliesslich erörtert Titus Gunzenreiner in seinem Beitrag («Begründung gerichtliche Zuständigkeit durch St. Galler Regierung»), ob die Befugnis der St. Galler Regierung, durch eine Verordnung eine Zuständigkeit der Verwaltungsrekurskommission zu begründen, mit Art. 30 Abs. 1 der Bundesverfassung (Recht auf ein gesetzlich vorgesehenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht) vereinbar ist. Seiner Ansicht nach verstösst die bestehende Regelung gegen das Bundesverfassungsrecht.

Neben der üblichen Berichterstattung des Venice Commission Observatory und der neuesten Aktualisierung der Bibliografie möchten wir Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Rubrik «Associations» lenken, die einen «Call for papers» für die nächste Jahreskonferenz enthält, die von der European Group for Public Administration (EGPA) organisiert wird und vom 5. bis 8. September 2023 in Zagreb stattfinden wird.

Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre!

Arthur BrunnerStephan GassSonia GiamboniAndreas LienhardHans-Jakob MosimannAnnie Rochat PauchardThomas Stadelmann

Science
Politiker in Roben?
Claudia Franziska Brühwiler
Claudia Franziska Brühwiler
Das Urteil Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization vom Sommer 2022 hat die Diskussion befeuert, inwiefern der United States Supreme Court politisiert ist. Der Vorwurf, die Richter seien lediglich Politiker in Roben, ist insofern falsch, als seit den 1970er-Jahren personell zwischen Politik und Supreme Court klar getrennt und das Amt somit entpolitisiert ist. Gleichzeitig ist das Bestätigungsverfahren zusehends politischer geworden. Letztlich ist der Supreme Court seit je eine politische Institution, deren Macht immer auch gesetzgeberischer Natur ist, gerade in jenen Fragen, in denen die Legislative blockiert ist.
Sprachdienstleistungen in juristischen Verfahren
Tanja Huber
Tanja Huber
Robert Schibli
Robert Schibli
Annina Hsu-Gürber
Annina Hsu-Gürber
Um juristische Verfahren mit fremdsprachigen Parteien oder Verfahrensbeteiligten durchführen zu können, bedarf es des Einsatzes qualifizierter Sprachdienstleistender. Die Sprachdienstleistungen «Dolmetschen», «Übersetzen» und «Sprachmittlung bei Kommunikationsüberwachung» unterscheiden sich in diversen Belangen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, weshalb in Bezug auf Anforderungen, Ausbildung und Akkreditierung zwischen diesen Bereichen zu differenzieren ist und wirft dabei einen Blick auf einzelne Vorgaben hierzu aus der Gerichtspraxis sowie die Entwicklungen im Bereich des Sprachdienstleistungswesens der Behörden und Gerichte.
Das (Gerichts-)Praktikum in der Schweiz – ein Überblick
Stefan Jost
Stefan Jost
Wer in der Schweiz als Anwältin oder Anwalt tätig sein will, muss im Rahmen seiner Ausbildung ein mindestens einjähriges Praktikum absolvieren. Der Bund hat sich auf diese Minimalvorgabe beschränkt und die konkrete Ausgestaltung des Praktikums den Kantonen überlassen. Der vorliegende Beitrag zeigt im Sinne einer «tour d’horizon» auf, wie unterschiedlich die einzelnen Kantone ihre praktische Anwaltsausbildung ausgestaltet haben. Der Schwerpunkt wird dabei auf das Gerichtspraktikum gelegt. Ebenso wird der Frage nachgegangen, ob mit Blick in die Zukunft von einer schweizweit vereinheitlichten Ausbildung der Anwaltschaft auszugehen ist.
L’ascolto dei minori nel procedimento civile: la realtà ticinese
Milena Fiscalini
Milena Fiscalini
È molto importante dare voce nel migliore dei modi ai/alle minori coinvolti/e nella separazione o nel divorzio dei genitori, trattandosi di un aspetto particolarmente delicato e fondamentale. Nel presente contributo, oltre a diversi aspetti teorici e pratici dell’ascolto dei/delle minori, vengono esaminati l’attuale prassi ticinese, l’ascolto nella mediazione familiare, la necessità della formazione (continua) per i/le giudici e l’opportunità di adottare delle linee guida a livello cantonale. Viene infine proposta una check-list per l’ascolto dei/delle minori.
Die nationale Justiz in der politischen Transformation
Catherine Reiter
Catherine Reiter
Während politischen Veränderungen wie Demokratisierungsprozessen sind die Richterinnen und Richter eines Landes stark gefordert. Einerseits sind sie dem üblichen Rahmen an ihre Rolle (z.B. richterl. Unabhängigkeit) unterworfen und anderseits stehen sie unter dem Druck, die neuen politischen Vorgaben rasch und konsequent umzusetzen. Um ihre Compliance mit dem Mehrheitswillen zu erhöhen, greift die Politik zu org. Massnahmen (Überprüfungsverfahren etc.) und verdeutlicht ihre inhaltlichen Forderungen an die Rechtsprechung. Das daraus resultierende Spannungsfeld für die nationale Justiz wird vorliegend anhand des Beispiels Südafrika skizziert.
Das Rügeprinzip in den Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Ivo Hartmann
Ivo Hartmann
Der Autor skizziert das Rügeprinzip in den Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Hierzu ordnet er zunächst das Rügeprinzip in die «Landschaft» der verschiedenen Prozessmaximen ein und stellt dessen Handhabung in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts dar. Weiter leitet er dessen Grundlagen anhand des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes sowie anhand von theoretischen Überlegungen her. Der Beitrag mündet in eine Charakterisierung des Rügeprinzips in den Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und wird schliesslich vom Spezialfall der bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren abgerundet.
Forum
Mit der Organisation der Justizverwaltung verbundene Risiken für die richterliche Unabhängigkeit
Roland Huber
Roland Huber
Neben direkten Einflussnahmen auf die Richterstellenbesetzungen durch einzelne Justizpersonen können für die verfassungsmässig geschützte richterliche Unabhängigkeit Gefahren entstehen, wenn die Organisation der Justiz derart gestaltet wird, dass strukturelle Einflussnahmen möglich oder sogar zur Regel werden können. Anhand der Organisation der erstinstanzlichen Gerichte im Kanton Luzern wird nachfolgend aufgezeigt, welche Strukturen für Missbrauch anfällig sind und möglicherweise zu problematischen Einflussnahmen führen können.
Le Conseil de la magistrature vaudois
Alex Dépraz
Alex Dépraz
Depuis le 1er janvier 2023, le Canton de Vaud s'est doté comme d'autres cantons romands d'un Conseil de la magistrature. Cet article présente le cadre légal régissant cette nouvelle institution à la frontière entre les autorités judiciaires et politiques. Composé majoritairement de magistrats, le Conseil de la magistrature vaudois a pour mission d'exercer la surveillance administrative sur les organes de direction de l'Ordre judiciaire et du Ministère public, la surveillance disciplinaire sur l'ensemble des juges et procureurs ainsi que de préaviser les élections par le Grand Conseil.
Verfahren betreffend therapeutische Massnahmen und die Verwahrung
Stephan Bernard
Stephan Bernard
Der Beitrag umreisst die gewichtigen rechtsstaatlichen Probleme, die sich im Kontext der Massnahmen nach Art. 56 ff. StGB ergeben. Im Ergebnis drohen sich Verfahren jenseits des festen Bodens des Rechtsstaates zu etablieren. Sämtliche Strafrechtlerinnen und Strafrechtler sind gefordert, dieser Tendenz zu einer Enklave des Ausnahmezustandes entgegen zu treten. Aus Sicht der Verteidigung werden daher Wünsche an eine unabhängige dritte Gewalt gerichtet.
Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit
Reto Kropf
Reto Kropf
Sicherheit um jeden Preis? Null-Risiko-Gesellschaft? Absicherung in der Entscheidungsfindung? Angeboten wird eine Reflexionsreise zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit anhand des strafrechtlichen Massnahmenrechts. Diesbezüglich zentral ist die Frage, ob es sich bei der individuellen Freiheit um ein fundamentales Grundrecht oder bloss um ein Privileg handelt, welches jederzeit und auf (unbestimmte) Dauer entzogen werden kann. Die letzte Verteidigungslinie der Rechtsstaatlichkeit bildet das (berufs-)ethische Gewissen der Entscheidungsträger*innen. Dies setzt jedoch ein entsprechendes Bewusstsein voraus. Wie steht es bei Ihnen darum?
Begründung gerichtliche Zuständigkeit durch St. Galler Regierung?
Titus Gunzenreiner
Titus Gunzenreiner
Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRP) des Kantons St. Gallen räumt der Regierung die Möglichkeit ein, durch Verordnung den Weiterzug von Verfügungen und Entscheiden an die Verwaltungsrekurskommission (VRK) vorzusehen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich die Kompetenz der Regierung, durch Verordnungserlass eine Zuständigkeit der VRK begründen zu können, mit Art. 30 Abs. 1 BV vereinbaren lässt. Laut dieser Verfassungsbestimmung hat jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind dagegen untersagt.
Kolumne SVR
Vom Sprachrohr zum Kommunikator
Stefan Wiprächtiger
Stefan Wiprächtiger
Associations
Call for papers − EGPA Annual Conference 2023
Permanent Study Group XVIII on Justice and Court Administration
Permanent Study Group XVIII on Justice and Court Administration
The Permanent Study Group XVIII on Justice and Court Administration invites submissions to the next EGPA Annual Conference in Zagreb, Croatia, on September 5–8, 2023, and welcomes paper submissions on the administration and the management of justice.
News CH
Kanton Bern: Verfassungsänderung zur Justizorganisation
Juria
Juria
News abroad
Kurz notiert!
Yvonne Summer
Yvonne Summer
Medienberichterstattungen über weltweite Verfassungsgerichtsbarkeit, die Justiz betreffend (Update 23)
Venice Commission Observatory (Bearbeitung/Auswahl: Juria)
Venice Commission Observatory (Bearbeitung/Auswahl: Juria)
Literature
Bibliografie zum Richterrecht – Update 60
Juria
Juria
Das Update der Bibliografie enthält seit der Ausgabe 2006/4 von «Justice - Justiz - Giustizia» jeweils die neu veröffentlichten Monographien und Aufsätze im Themenbereich der Richterzeitung. Ab Ausgabe 2021/3 erfolgt die Aufbereitung in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Institut für Judikative SIfJ; erfasst werden zusätzlich ca. 150 internationale Zeitschriften und die Kataloge von rund 25 internationalen Bibliotheken. Eine Gesamtübersicht der Bibliografie finden Sie auf: https://sifj.ch/dokumentation/bibliography/