Justice - Justiz - Giustizia

Knarren im Gebälk

Zum Verhältnis gerichtlicher Aufsicht und parlamentarischer Oberaufsicht über die Justiz, insbesondere über das Bundesstrafgericht

  • Autor/Autorin: Thomas Gächter
  • Beitragsart: Science
  • DOI: 10.38023/8d8512c0-19f3-4c76-b03f-d74657039bc4
  • Zitiervorschlag: Thomas Gächter, Knarren im Gebälk, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2020/3
In den letzten Monaten wurde viel über die Verhältnisse in der Schweizer Justiz berichtet, namentlich über jene am Bundesstrafgericht. Zu reden gab vor allem ein dieses Gericht betreffender Aufsichtsbericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichts. Einige Kontroversen in diesem Umfeld zeigen, dass eine vertiefte Klärung der verschiedenen Aufsichtskompetenzen und deren Bedeutung Not tut. Welche Rolle kommt den verschiedenen Akteuren bei der Aufsicht über ein erstinstanzliches Bundesgericht zu? Und kann durch einen Aufsichtsbericht, der bestimmbare Personen auch namentlich nennt, das rechtliche Gehör der Genannten verletzt werden?

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage
  • 2. Fragestellungen
  • 3. Aufsicht über die erstinstanzlichen Bundesgerichte, insbesondere das Bundesstrafgericht
  • 3.1. Ausgangslage: Aufsicht und Oberaufsicht über das Bundesstrafgericht
  • 3.2. Insbesondere: Informationsrechte der Geschäftsprüfungskommissionen
  • 3.3. «Deutungshoheit» über den Umfang der parlamentarischen Oberaufsicht und der Informationsrechte
  • 4. Rechtliches Gehör im Aufsichtsverfahren
  • 4.1. Grundlagen: Bedeutung des Gehörsanspruchs
  • 4.2. Gehörsanspruch im Rahmen von Art. 7 Abs. 3 AufRBGer
  • 4.3. «Deutungshoheit» über den Umfang des Gehörsanspruchs im Rahmen von Art. 7 Abs. 3 AufRBGer?
  • 5. Fazit und Ausblick