Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit ist einmal mehr die Leitlinie des grössten Teils der Beiträge, die wir Ihnen mit dieser Ausgabe der Richterzeitung präsentieren.

Die Willkommensrede an der Jubiläumsfestveranstaltung der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter vom 14. November 2019, gehalten vom Präsidenten Patrick Guidon unter dem eloquenten Titel «Die Unabhängigkeit der Justiz ist keine Selbsverständlichkeit» zeigt auf, wie Vorfälle der jüngsten Zeit dieses fundamentale Prinzip gefährden. Die Festrede von Sabine Matejka, Präsidentin der Österreichischen Richtervereinigung und Ehrengast am Richtertag, unterstreicht die bedeutsame Rolle der Richtervereinigungen, indem sie mithelfen, die Unabhängigkeit der Justiz in einem Rechtsstaat zu garantieren. Leider ist die Garantie ebendieser Unabhängigkeit heute keine Selbstverständlichkeit mehr.

Das Bundesgericht hat sich in den letzten Monaten zu einigen Fällen geäussert, die sich mit der verfassungsmässigen Garantie der richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit im Sinne von Art. 30 Abs. 1 BV befassen, beziehungsweise mit dem Ausstand diverser Gerichtspersonen, was zwei Autoren zu Beiträgen inspiriert hat.

So analysiert Jeremias Fellmann drei jüngst ergangene Urteile, in denen sich das Bundesgericht zu unterschiedlichen Fällen geäussert hat. Insbesondere hat das Höchstgericht den Ausstand eines Gerichtsschreibers bejaht, jenen eines Teilzeit-Richters wegen wirtschatlichen Verbindungen einer seiner Handelsgesellschaften mit einem Angeschuldigten und den Ausstand einer Richterin, die einen Preis für eine Magisterarbeit erhalten hatte, gesponsort durch eine der Parteien des infragestehenden Gerichtsverfahrens.

Mit der gleichen Problematik befasst sich Daniel Kettiger, der fünf unlängst ergangene Entscheide des Bundesgerichts zum Ausstand von drei Staatsanwälten, eines Jugendrichters und von zwei Richtern des Kantonsgerichts untersucht. Insbesondere kritisiert Kettiger jenes Bundesgerichtsurteil, in welchem der Ausstand eines Staatsanwalts bejaht wird, weil einer seiner Entscheide (der sich als falsch herausstellte) Objekt zweier paralleler Verfahren wurde, eines disziplinarischen und eines strafrechtlichen.

Yvonne Summer lässt sich von einem Entscheid des österreichischen Disziplinargerichts inspirieren, der einem Richter eine Geldstrafe auferlegt hat, weil dieser auf seinem privaten Twitter-Account Vorurteile gegenüber einem Beschuldigten geäussert und abwertende Kommentare  gegenüber einem Mitglied der Regierung sowie einer Richterkollegin publiziert hat. Sie versucht eine Antwort auf die Frage zu geben:«Wie ‹privat› dürfen Richterinnen und Richter sein»?

Verschiedene interessante Abschlussarbeiten, eingereicht für die Erlangung des Diploms CAS Judikative, haben Eingang in die heutige Ausgabe  gefunden, beziehungsweise die Autoren inspiriert, einen Beitrag zu verfassen. Carole Geissman beschäftigt sich mit der Militärjustiz, erzählt über deren Entwicklung in der Vergangenheit und präsentiert die heutige Situation, die von der Reform im Jahre 2018 geprägt ist. Insbesondere geht sie der Frage nach, ob das lang diskutierte Thema der richterlichen Unabhängigkeit von Militärrichtern noch aktuell ist. Markus Rhyner vertieft die Thematik der Zulässigkeit von kantonsübergreifenden Gerichten, die eine interessante Lösung für kleine, bzw. finanzschwächere Kantone darstellen könnte. Er illustriert die spezifischen Bedingungen und die Argumente, die dafür oder dagegen sprechen. In ihrem Beitrag beschreibt Irene Rössler die Besonderheiten der Familiengerichte, die im Kanton Aargau geschaffen wurden, dem einzigen schweizerischen Kanton, welcher von der vom Gesetzgeber eigeräumten Befugnis Gebrauch gemacht hat. Die Autorin hebt deren orgnisatorische Aspekte und Vorteile hervor.

Der devoir de réserve der Richter ist Gegenstand des Beitrags von Julie Hirsch, welche – nachdem sie detailliert aufzeigt, worin dieses Recht besteht – die möglichen anwendbaren Sanktionen im Falle seiner Verletzung aufzählt (Ablehnung, disziplinarische Sanktion oder nicht Wiederwahl des entsprechenden Richters). Annalisa Butti stellt das Verfahren der Mediation in den Mittelpunkt. Sie erklärt die diesbezüglichen Besonderheiten und beleuchtet die Rolle der Richterinnen und Richter und der Advokaten/Advokatinnen bei der Beratung, bzw. bei der Begleitung der Parteien in einem solchen Verfahren und hebt die unbestreitbaren Vorteile des Mediationsverfahrens hervor.

Nachdem er mit Hilfe eines Computerprogramms eine grössere Anzahl Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Asylrechtsprechung untersucht hat, präsentiert Tobias Ackermann seine Überlegungen bezüglich einer computergestützten Textansalyse von Urteilen.

Giacomo Oberto beschreibt eine Methode der Aktenbewirtschaftung gemäss dem System des «Case management», welche bei der Aufarbeitung von noch ausstehenden Verfahren mitgeholfen hat. Das System wurde zuerst vom Gericht der ersten Instanz in Turin, dann an den Gerichten in Piemont und im Valle d’Aosta angewendet. Es erlaubt in Zukunft eine Klassifizierung der Akten, indem sie die dringendsten Fälle identifiziert und so im Endeffekt die Fallbehandlungsdauer reduziert, so dass sie innerhalb von höchstens drei Jahren zu liegen kommt. Damit hält es die durch die Rechtsprechung des EGMR vorgegebene Fallbehandlungsdauer ein. Dieses Aktenbewirtschaftungs-System führte zur Etablierung der Europarats-Arbeitsgruppe «SATURN» (Centre for Judicial Time Management), welche im Übrigen verschiedene Richtlinien zur Reduktion der Gerichtsverfahrensdauer erlassen hat. Die Arbeitsgruppe ist eine Untergruppe der Europäischen Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) des Europarats.

Das Unterhaltsrecht und dessen Änderungen in den letzten Jahren weisen eine wachsenden Komplexität auf und als Folge davon immer grösser werdende Verständnisschwierigkeiten bei den Rechtssuchenden. Diesem Phänomen gilt der Beitrag der SVR-Kolumne von Matthias Stein.

Thomas Stadelmann wendet sich der gravierenden Situation der Justiz in der Türkei zu, welche sich seit 2016 nicht verbessert hat. Die Europäische Richtervereinigung hat beschlossen, die türkischen Kollegen und ihre Familien zu unterstützen, die als Folge ihres Einsatzes für eine unabhängige Justiz ihre Stelle verloren haben, angeklagt und meistens zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, und entsprechend einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Auch die Schweizerische Richtervereinigung ist in dieser Frage tätig geworden und es ist nun möglich, eine Spende über das in diesem  Artikel ewähnte Konto zu machen.

Über die Ergebnisse des Treffens der permanenten Studienkommission «Justice and Court Administration» im Rahmen der Jahreskonferenz der europäischen Gruppe für die öffentliche Verwaltung (EGPA), die in Belfast abgehalten wurde, berichtet Tania Munz. Dieter Freiburghaus fasst zusammen, was an der Jahresversammlung der Europäischen und Internationalen Richtervereinigung (IAJ) in Nur-Sultan (Kasachstan) vom 15-19 September 2019 diskutiert wurde. Bei dieser Gelegenheit traf sich auch die Studienkommissionen der IAJ. Die Erste Studienkommission widmete sich dem Thema «Justice and Social Media». Stephan Gass bespricht in seinem Beitrag die Schlussfolgerungen, die eine Art Leitfaden für Richterinnen und Richter darstellen, die sich mit den sozialen Medien konfrontiert sehen.

Nora Lichti Aschwanden und Dieter Freiburghaus besprechen die Schlussfolgerungen der Zweiten (Zivilrecht/Zivilprozessrecht) und Dritten (Strafrecht/Strafprozessrecht) Studienkommission, welche sich  der Frage der Kosten im Zivilverfahren, bzw. der Medienberichterstattung beim Strafprozess und dem Verhältnis zwischen Medien und den Strafgerichten im Allgemeinen gewidmet haben.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und schöne Festtage!

Stephan Gass, Sonia Giamboni, Andreas Lienhard, Hans-Jakob Mosimann, Annie Rochat Pauchard, Thomas Stadelmann

Science
Befangenheit von Gerichtspersonen wegen ihres Verhaltens im Verfahren
Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Das Verhalten von Magistratspersonen im Prozess kann deren Unparteilichkeit in Frage stellen und einen Ausstand begründen. Das Bundesgericht hat in seiner jüngsten Rechtsprechung in vier Fällen eine Beschwerde in Strafsachen gutgeheissen und ist – anders als die betroffenen Magistraten selber sowie die kantonalen Vorinstanzen – zum Schluss gekommen, dass das Verhalten der Magistraten bzw. deren Verfahrenshandlungen im konkreten Fall einen Ausstandsgrund gemäss Art. 56 Bst. f StPO darstellen.
Die schweizerischen Militärgerichte
Carole Geissmann
Carole Geissmann
Milizdienstleistende Richter in Uniform – Vielen stellen sich da Fragezeichen hinsichtlich Unabhängigkeit. Die Argumente gegen die Militärgerichte sind alt. Sind sie aber auch fundiert und nach der Reorganisation der Militärjustiz im Jahr 2018 noch aktuell? Die Autorin macht eine Auslegeordnung und untersucht verschiedene Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit.
Kantonsübergreifende Gerichte: sinnvoll für die Gerichtsorganisation bevölkerungsarmer Kantone?
Markus Rhyner
Markus Rhyner
Kleine Kantone stehen bei der Gerichtsorganisation vor beträchtlichen Herausforderungen. Könnten sie diesen Herausforderungen dadurch begegnen, dass sie mit anderen Kantonen gemeinsame Gerichtsbehörden schaffen? Der Beitrag untersucht die rechtliche Zulässigkeit kantonsübergreifender Gerichte. Er beleuchtet deren Vorteile und Chancen wie auch deren Nachteile und Hindernisse. Bereits existierende derartige Behörden werden dargestellt und neue Anwendungsfelder kantonsübergreifender Gerichte identifiziert.
Familiengerichte im Kanton Aargau
Irene Rössler
Irene Rössler
Im Familienrecht werden an die Gerichte immer mehr atypische Aufgaben übertragen und Spezialkenntnisse ausserhalb der Rechtsprechung verlangt. Dennoch zeigt sich in der Schweiz eine grosse Zurückhaltung, auf Familienrecht spezialisierte Gerichte einzuführen. Als bisher einziger Kanton hat der Aargau per 1. Januar 2013 Familiengerichte innerhalb der erstinstanzlichen Gerichtsorganisation geschaffen. Wie es dazu gekommen ist und wie sich die Familiengerichte seither bewährt haben, zeigt der vorliegende Beitrag auf.
Le devoir de réserve des magistrats
Julie Hirsch
Julie Hirsch
Le devoir de réserve est une composante du respect de la dignité de la magistrature. La présente contribution permet dans un premier temps d’en étudier les contours, puis, dans un deuxième temps d’en déterminer les conséquences possibles à l’encontre des magistrats. Enfin, les développements sont illustrés par des exemples réels et pratiques, suivis d’une analyse actuelle permettant de comprendre l’importance de la problématique et les bases de son évolution future.
La mediazione civile: ruolo dei giudici e degli avvocati nel proporre una mediazione
Annalisa Butti
Annalisa Butti
La mediazione è uno degli strumenti a disposizione delle parti in causa per risolvere le controversie. In realtà però le parti, non essendone informate e non vedendosela proporre, non hanno accesso a tale modo di risoluzione dei conflitti più economico, rapido e costruttivo. Lo sviluppo della mediazione é possibile attraverso una maggiore sensibilizzazione dei giudici e degli avvocati sull’importanza del loro ruolo nel promuoverla. Il contributo, dopo aver spiegato le peculiarità della mediazione, illustra il ruolo dei giudici e degli avvocati nel proporre una mediazione, analizzando i possibili modi e tempi per proporla ed i vantaggi che gli stessi possono trarne nel promuoverla.
Managing quality and efficiency of Justice
Giacomo Oberto
Giacomo Oberto
The expression «Case Management» in continental Europe is usually intended in quite a different way, if compared with the meaning these words have in a Common Law legal environment. Actually, the very idea that judges and lawyers can sit around a table and define for a given case how that litigation, that particular case, can be managed in order to be brought either to a friendly settlement, or to a contentious judgement in the most expeditious, convenient and efficient way, is something unthinkable in our tradition. However, in these last years a new kind of approach is emerging which deals with judicial work as a whole and makes the treatment of judicial caseload more efficient, so to try to reduce to zero the amount of the backlog.
Forum
Rechtsstaat – Unabhängigkeit der Justiz – Demokratie
Sabine Matejka
Sabine Matejka
Der Beitrag befasst sich mit der Bedeutung von Richtervereinigungen im und für den Rechtsstaat, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere zur Wahrung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung, und dem immer öfter zu Tage tretenden Spannungsverhältnis zu den anderen Staatsgewalten und dem Einfluss der Politik, dies abgerundet mit einigen kritischen Fragen und Denkanstössen. Er basiert auf der Festansprache der Autorin anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter am 14. November 2019 in Luzern.
Wie «privat» dürfen Richterinnen und Richter sein?
Yvonne Summer
Yvonne Summer
Ein österreichischer Richter wurde soeben vom Obersten Gerichtshof (als Disziplinargericht) zu einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsbezugs verurteilt, weil er auf seinem privaten Twitteraccount Vorverurteilungen eines in einem Strafverfahren Beschuldigten vorgenommen und abfällige Bemerkungen über ein Regierungsmitglied und eine Richterkollegin publiziert habe. Der Verurteilte hat angekündigt, zu dieser Rechtsfrage den EGMR anzurufen. Dieses Thema ist aber auch unter dem Aspekt, welche ethischen Ansprüche an das (private) Verhalten von Richterinnen und Richter gestellt werden sollen und dürfen, bedeutsam.
Die computergestützte Textanalyse von Urteilen – ein erster Versuch
Tobias Ackermann
Tobias Ackermann
Die Digitalisierung macht auch vor dem Recht nicht halt. Noch ist offen, welche Vorteile computergestützte Verfahren auf diesem Gebiet mit sich bringen. Eine von vielen Möglichkeiten, mit der sich der vorliegende Betrag beschäftigt, ist die computergestützte Textanalyse. Analysiert wurden 15‘537 Urteile des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich Asylthemen. Die Ergebnisse sind Topics, die inhaltlich zusammengehörige Elemente herausstellen. Die Resultate zeigen, dass es mit Hilfe solcher Verfahren möglich ist, komplexe Informationen zeitschnell zu verarbeiten. Das Fazit ist, dass die Verfahrensschritte für die Textanalyse noch verbessert werden können, um die Vorteile für die Praxis zu maximieren.
Kolumne SVR
Unterhaltsrecht: Eine kritische Bestandsaufnahme
Matthias Stein-Wigger
Matthias Stein-Wigger
Das Unterhaltsrecht hat in den vergangenen Jahren eine erhebliche Komplexitätssteigerung erfahren. Die Rechtsanwender sind immer häufiger überfordert. Die Grundsätze der Unterhaltsberechnung können den Rechtsuchenden kaum mehr verständlich erläutert werden. Bei der weiteren Entwicklung des Unterhaltsrechts ist deshalb nicht nur nach einer inhaltlichen Optimierung, sondern auch nach Verständlichkeit und Reduktion der Komplexität zu streben.
Associations
Die Unabhängigkeit der Justiz ist keine Selbstverständlichkeit
Patrick Guidon
Patrick Guidon
Beim nachfolgenden Beitrag handelt es sich um die Begrüssungsansprache des Autors anlässlich des Festaktes zum 50-jährigen Jubiläum der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR-ASM). Darin werden der zunehmende Druck auf Richterinnen sowie Richter und die Notwendigkeit einer starken und besonnenen Stimme im Dienste einer unabhängigen Justiz thematisiert.
Unterstützungsfond der Europäischen Richtervereinigung für türkische Richterinnen und Richtern/Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und deren Familien in Not
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Die Lage der Justiz in der Türkei hat sich seit 2016 nicht verbessert. Die Europäische Richtervereinigung führt ihre Unterstützung von in Not geratenen türkischen Kolleginnen und Kollegen fort.
Jahrestagung der Internationalen Richtervereinigung in Nur-Sultan, Kasachstan, 15.-19. September 2019
Dieter Freiburghaus
Dieter Freiburghaus
Vom 15. bis 19. September fand in Nur-Sultan (Kasachstan) der Jahreskongress der Internationalen Richtervereinigung IAJ-UIM statt. Dabei wurden unter anderem mit Libanon und Neuseeland zwei neue Mitglieder aufgenommen. Ausserdem wurde ein neues Monitoringverfahren beschlossen.
Herbstversammlung der Europäischen Richtervereinigung in Nur-Sultan, Kasachstan, 15.-19. September 2019
Dieter Freiburghaus
Dieter Freiburghaus
Im Rahmen des Jahreskongresses der Internationalen Richtervereinigung IAJ-UIM vom 15. bis 19. September in Nur-Sultan (Kasachstan) hielt die Europäische Richtervereinigung EAJ ihre Herbsttagung ab. Im Zentrum stand dabei leider einmal mehr die beunruhigende bis prekäre Lage der Justiz in verschiedenen osteuropäischen Ländern.
IAJ-UIM 2019 Nur-Sultan
Dieter Freiburghaus
Dieter Freiburghaus
Die 3. Studienkommission der Internationalen Vereinigung der Richterinnen und Richter IAJ-UIM befasst sich mit Fragen des Straf- und Strafprozessrechts. Themen der Tagung in Nur-Sultan (Kasachstan) waren die Medienberichterstattung über Strafverfahren sowie das Verhältnis zwischen Strafgerichten und Medien im allgemeinen.
Kongress IAJ-UIM, Nur-Sultan, Kasachstan, 15.–19. September 2019, Bericht 1. Studienkommission
Stephan Gass
Stephan Gass
Anlässlich der 62. Jahrestagung der Internationalen Richtervereinigung (International Association of Judges, IAJ; Union Internationale des Magistrats, UIM) in Nur-Sultan befasste sich die erste Studienkommission der IAJ mit dem Thema «Soziale Medien und Justiz». Der Schlussbericht zeigt auf, dass ein vernünftiger, ja «proaktiver» Umgang mit diesen neuen Kommunikationsmitteln auch für die Justiz von grosser Bedeutung ist.
Kongress IAJ-UIM, Nur-Sultan, Kazachstan, 15.–19. September 2019, Bericht 2. Studienkommission
Nora Lichti Aschwanden
Nora Lichti Aschwanden
Die zweite zivilrechtliche Studienkommission am Jahreskongress der Internationalen Richtervereinigung IAJ-UIM beschäftigte sich mit Kostenfragen im Zivilverfahren. Probleme ortete sie insbesondere bei der Frage der Kostenerhebung als solcher, der Art und der Höhe der Kosten sowie im Bereich der Prozessfinanzierung durch Dritte.
News abroad
Bericht über die EGPA Jahreskonferenz 2019 in Belfast
Tania Munz
Tania Munz
Mitte September 2019 fand das achte Meeting der Permanent Study Group «Justice and Court Administration» im Rahmen der Jahreskonferenz der European Group for Public Administration (EGPA) in Belfast (Nordirland) statt. Die Study Group bietet eine internationale und multidisziplinäre Plattform zum Austausch und zur Diskussion von Richtlinien, Projekten und Studien der Justizverwaltung sowie über die Arbeitsweise von Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Organisationen im Bereich der Justiz.
Jurisdiction
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 30 Abs. 1 BV
Jeremias Fellmann
Jeremias Fellmann
Der vorliegende Beitrag zeigt anhand einer Auswahl von drei Urteilen die jüngste Entwicklung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 30 Abs. 1 BV auf, der einen Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht verleiht. Das Bundesgericht hatte im Berichtszeitraum namentlich Gelegenheit, sich zur Mitwirkung von Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern am Entscheid über den eigenen Ausstand sowie zum Ausstand aufgrund geschäftlicher Beziehungen und universitärem Sponsoring zu äussern.