EGMR beanstandet überlanges Verfahren
Das 2005 beendete Schadenersatzverfahren eines 1992 entlassenen Revisors der Walliser Kantonalbank hat zu lange gedauert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Mann teilweise Recht gegeben und ihm 6'000 Euro Genugtuung zugesprochen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.