Aufsicht über die Justizbehörden
Einige Gedanken zur Aufsicht über die Justizbehörden der Zivil- und Strafrechtspflege aus der Sicht eines ehemaligen Beaufsichtigers einerseits und Oberbeaufsichtigten anderseits am Beispiel des Kantons Zug
Staatliches Handeln wird mannigfaltig kontrolliert und beaufsichtigt, sei es durch die Öffentlichkeit, die Presse oder durch übergeordnete Behörden. Im Justizbereich kennt der Kanton Zug – wie andere Kantone – als institutionelle Kontrollorgane eine justizinterne Aufsichtsbehörde und eine justizexterne Oberaufsichtsinstanz, deren Aufgaben und Befugnisse nachfolgend kurz beleuchtet werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Aufsicht
- 2. Oberaufsicht
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