Methodische Besonderheiten bei Rechtsanwendungen im Wirtschaftsrecht – Überblick sowie Kritik
Rechtsanwendungen durch Gerichte und durch Behörden folgen einer seit langer Zeit anerkannten Methodenlehre, nämlich im Wesentlichen dem «klassischen» Kanon von vier Auslegungselementen: Grammatik, Historie, Systematik sowie Teleologie. In der Praxis und in der Lehre haben sich zur Interpretation von Wirtschaftsrecht einige Besonderheiten entwickelt (z.B. rechtsvergleichende «Argumentationen», Praktikabilitäten oder wirtschaftliche Betrachtungsweisen), die dargestellt und kritisch gewürdigt werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 1.1. Wirtschaftsrecht
- 1.2. Rechtsanwendung
- 2. Methodik
- 2.1. Pragmatischer Methodenpluralismus
- 2.2. Wirtschaftsrechtliche Besonderheiten
- 2.2.1. Rechtsvergleichung
- 2.2.2. Praktikabilität
- 2.2.3. Wirtschaftliche Betrachtungsweise
- 2.2.4. Harmonische Auslegung
- 2.2.5. Vorberücksichtigung künftiger Rechtssetzung
- 3. Schluss
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