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Liebe Leserinnen und Leser

Die Justiz hat viele Facetten, in ihrer Tätigkeit und in der Reflexion derselbigen. Von diesen Seiten scheinen in der vorliegenden Ausgabe gleich mehrere auf. Ein erster Aspekt beschlägt die richterliche Praxis : Wer als Richterin oder Richter Wahrheit von Lüge trennen können muss (aber auch, wer sich schlicht für Menschen interessiert), wird grossen Gewinn ziehen aus dem Beitrag von Revital Ludewig, Daphna Tavor und Sonja Baumer, die weiterführende und nachgerade spannende Einblicke vermitteln in die Aussagenpsychologie als Hilfe bei der Wahrheitsfindung. Zur Gerichtspraxis gehört natürlich auch die Auslegung von Normen. Damit befasst sich Peter V. Kunz, und zwar mit besonderem Augenmerk auf den methodischen Besonderheiten, welche der Rechtsvergleichung, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise oder dem Argument der Praktikabilität eigen sind.

Ein ganz anderer Gesichtspunkt ist die Frage von Selektion und Wahlverfahren von Richterinnen und Richtern. Damit befassen sich insbesondere die Beiträge von Catherine Gavin und von Pierre Zappelli, beide den Kanton Genf betreffend, und derjenige von Daniel Rietiker über die Richtlinien des Europarates für das nationale Auswahlverfahren zur Wahl der Richter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR ). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich Renate Jaeger, vormals Richterin am EGMR, gegen Ende ihrer Amtszeit im Deutschlandradio zum beruflichen Hintergrund ihrer ehemaligen Kollegen äusserte: Richterliche Zurückhaltung könne am besten von denjenigen ausgeübt werden, die als Richter sozialisiert seien - unabhängig von ihrem kulturellen oder gesellschaftlichen Hintergrund. Insbesondere die intensive Auseinandersetzung mit prozessualen und kompetenzbezogenen Fragen führe dazu, dass Richter anders denken als ihre Kollegen mit ebenfalls juristischem Hintergrund. Ferner sei auch die Stellungnahme der SVR-ASM an die Mitglieder der Delegation des Schweizer Parlamentes beim Europarat vom 21. Februar 2011 erwähnt. Zum EGMR finden sich weitere Beiträge, so namentlich von Giorgio Malinverni zum in der letzten Ausgabe kontrovers behandelten Thema des Verhältnisses zwischen der Schweiz und dem EGMR.

Institutionelle Fragen der Gerichtsorganisation und des Funktionierens der Justiz sind ebenfalls ein Thema. Gleich drei Beiträge (von Alfred Bühler, von Brigitte Hürlimann und von René Staubli) betreffen die Handelsgerichte. Weitergehend stellen Andreas Lienhard und Daniel Kettiger das in der Startphase befindliche Forschungsprojekt zum Justizmanagement in der Schweiz vor. Darauf darf man besonders gespannt sein – dürften doch einige Justizangehörige künftig in der einen oder anderen Weise mit dem Projekt in Berührung kommen.

Der Strauss von Themen in dieser Ausgabe ist insgesamt sogar noch bunter als das hier Vorgestellte – wir wünschen Ihnen eine möglichst erspriessliche Blütenlese!

Emanuela Epiney-Colombo, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli

 

EDITORIAL
Emanuela Epiney-Colombo
Emanuela Epiney-Colombo
Stephan Gass
Stephan Gass
Regina Kiener
Regina Kiener
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Pierre Zappelli
Pierre Zappelli
Emanuela Epiney-Colombo
Emanuela Epiney-Colombo
Stephan Gass
Stephan Gass
Regina Kiener
Regina Kiener
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Pierre Zappelli
Pierre Zappelli
SCIENCE
Peter V. Kunz
Peter V. Kunz
Abstract

Rechtsanwendungen durch Gerichte und durch Behörden folgen einer seit langer Zeit anerkannten Methodenlehre, nämlich im Wesentlichen dem «klassischen» Kanon von vier Auslegungselementen: Grammatik, Historie, Systematik sowie Teleologie. In der Praxis und in der Lehre haben sich zur Interpretation von Wirtschaftsrecht einige Besonderheiten entwickelt (z.B. rechtsvergleichende «Argumentationen», Praktikabilitäten oder wirtschaftliche Betrachtungsweisen), die dargestellt und kritisch gewürdigt werden sollen.

Sonja Baumer
Daphna Tavor
Revital Ludewig
Abstract

Die Prüfung der Glaubhaftigkeit gehört zu der Kerntätigkeit von Richtern. Steht «Aussage gegen Aussage», stellt dies eine Herausforderung für Juristen dar, für deren Bewerkstelligung sie spezifisches und solides aussagepsychologisches Wissen benötigen. Der vorliegende Artikel soll tätigen Juristen – insbesondere Richtern – konkrete und zentrale Hinweise für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit bieten und den Nutzen der Aussagepsychologie in ihrer praktischen Arbeit aufzeigen. Im Rahmen des Beitrags wird ein Überblick über wissenschaftliche Methoden gegeben, die bei der Unterscheidung zwischen Wahrheit und Lüge seriös helfen können und dabei auch die Frage beantwortet, ob die Körpersprache dabei helfen kann, zwischen Wahrheit und Lüge zu unterscheiden. Weiterhin wird das Vorgehen bei der Inhaltsanalyse beschrieben und mit Beispielen illustriert. Zuletzt wird auf die Frage eingegangen, wie überprüft werden kann, ob eine Aussage durch Suggestion beeinflusst wurde und wie durch geeignete Fragetechniken suggestive Einflüsse vermieden werden können.

FORUM
Giorgio Malinverni
Abstract

Depuis un certain temps, la Cour de Strasbourg est l'objet de critiques aussi bien dans les milieux politiques que judiciaires suisses. La présente contribution s'efforce de répondre aux principales d'entre elles.

Andrea Schmidheiny Konic
Andrea Schmidheiny Konic
Abstract

Die Zürcher Kantonsverfassung und die Schweizerische Zivilprozessordnung schreiben es uns vor: «Die Entscheidpraxis wird veröffentlicht», «Rechtspflegeentscheide werden auf angemessene Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht», «Verhandlungen und eine allfällige mündliche Eröffnung des Urteils sind öffentlich». Welche Publikationsform dagegen «angemessen» sei oder wie die Öffentlichkeit über öffentliche Verhandlungen informiert werden sollte, darüber schweigen sich Verfassung und Zivilprozessordnung freilich aus. Das Zürcher Obergericht und die Bezirksgerichte haben sich in diesem Zusammenhang mehrheitlich für webbasierte Lösungen entschieden.

Catherine Gavin
Abstract

Depuis trois ans, le canton de Genève s'est doté d'une Assemblée constituante, comme l'avaient fait avant lui d'autres cantons de Suisse romande.

Pierre Zappelli
Pierre Zappelli
Abstract

Catherine Gavin, juge du Tribunal d’application des peines et mesures de Genève, informe la Revue de l’évolution du statut des magistrats genevois telle que la prévoit l’Assemblée constituante. En automne 2012, le Peuple genevois devrait être appelé à voter sur cette toute nouvelle Constitution, qui remplacera l'un des plus anciens textes constitutionnels de Suisse, puisqu’il date du 24 mai 1847.

NEWS CH
Abstract

Die im Dezember 2011 vom Nationalrat angenommene Verfassungsänderung war in der Kommission sehr umstritten. Mit 7 zu 6 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung sprach sie sich mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin für die Aufhebung von Artikel 190 BV aus.

Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Andreas Lienhard
Andreas Lienhard
Abstract

Anfangs Mai 2012 startete das Forschungsprojekt «Grundlagen guten Justizmanagements in der Schweiz», an welchem sechs Universitäten beteiligt sind. Das Projekt wird vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterstützt und dauert rund drei Jahre. Zurzeit läuft eine Befragung der oberen Gerichte der Kantone und der Gerichte des Bundes zum Stand des Justizmanagements in der Schweiz.

Abstract

Die Schwyzer Justizaffäre hat am 28. März 2012 im Kantonsrat für rote Köpfe gesorgt. Resultat: Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) soll die Vorfälle untersuchen. Während der Debatte war zudem der Rücktritt des Kantonsgerichtspräsidenten bekannt geworden.

Pirmin Schilliger
Martin Merki
Abstract

Nicht die Schwyzer Staatsanwaltschaft, sondern vor allem das Kantonsgericht wird im Bericht des Tessiner Altständerats Dick Marty kritisiert.

NEWS ABROAD
Yinka Tempelman
Ezra van Duuren
Abstract

In the Netherlands there is a history of ten years of court user satisfaction surveys. In 2001 the courts started to conduct these surveys and in 2011 almost all courts executed this at least two times. In 2009 the assembly of court presidents chose one national survey for all the (19) district courts and the (5) courts of appeal, held simultaneously, under the condition of a minimal work load for the courts.

REPRINT
Brigitte Hürlimann
Abstract

Verschlungene Wege führen im Kanton Zürich zu einer Richterkarriere - und ohne Parteibüchlein läuft meistens nichts. Vor allem was die Kandidatenkür für die obersten Gerichte betrifft, ist das Prozedere aufwendig und teuer. Wie Abhilfe schaffen?

Dölf Barben
René Staubli
Abstract

Urteile der Handelsgerichte soll man wieder in zweiter Instanz im Kanton anfechten können. Der Wunsch des Bundesgerichts könnte für diese Gerichte das Ende bedeuten. Der Präsident des Berner Handelsgerichts lehnt die Idee ab: «Sie überzeugt in keiner Weise.»

Alfred Bühler
Abstract

Das Bundesgericht hat nicht den Auftrag, zu einer Revision der Zivilprozessordnung anzustossen - schon gar nicht in einer grundsätzlich in der kantonalen Gesetzgebungskompetenz verbliebenen gerichtsorganisatorischen Frage.

Brigitte Hürlimann
Abstract

Dürfen nur Kaufleute und Unternehmen ihre Streitigkeiten vor dem Handelsgericht austragen - oder darf auch eine Privatkundin Klage einreichen? Die Meinungen sind in der Schweiz und am Zürcher Handelsgericht geteilt.

Markus Felber
Abstract

Auch wenn die Versuchung gross ist: Wer berufen ist, an höchster Stelle Recht zu sprechen, darf nicht einmal den Anschein erwecken, Recht zu brechen. Dieser Maxime wird am Bundesgericht in Lausanne nicht integral nachgelebt.

LITERATURE
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Abstract

Soll das Bundesgericht nicht nur kantonalen Gesetzen, die der Bundesverfassung widersprechen, die Anwendung versagen dürfen, sondern auch solchen des Bundes? Die Frage ist hochaktuell: Der Nationalrat (am 6. Dezember 2011) und die Rechtskommission des Ständerats (am 16./17. April 2012) beantworten sie mit «Ja» und nehmen die Streichung von Art. 190 BV – der Bundesgesetze als massgeblich erklärt – in Aussicht.Martin E. Looserbehandelt die Frage gründlich, mit einem rechtsvergleichenden Blick auf Deutschland und die USA, in bis ins Ancien Regime zurückreichender historischer Perspektive, umfassender Darstellung des Bedeutungsgehalts und Stellenwerts des heutigen Art. 190 BV und – last but not least – mit einem eigenen konkreten Regelungsvorschlag.

Stephan Gass
Stephan Gass
Abstract

Die zu besprechende Erzählung behandelt die Geschichte des Basler «Oberrichters» Mannhart, der kurz vor seiner Wahl an das Bundesgericht steht und einem Journalisten ein Interview gibt. In einem zweiten Interview, ursprünglich geplant nach der Wahl, erfahren die Leserin und der Leser, dass Mannhart nicht gewählt wurde. Er habe sich von den Medien provozieren lassen, sei ausfällig geworden und müsse nun zurücktreten.

Abstract

«Justice - Justiz - Giustizia» publiziert eine Übersicht über neu erschienene Monografien und Artikel in Fachzeitschriften und Festschriften, welche zu Themen rund um die Judikative erschienen sind.

ASSOCIATIONS
Roy Garré
Abstract

Vi è molto fermento negli ultimi tempi attorno al diritto penale. Non si tratta di per sé di un fenomeno negativo, a condizione ovviamente che la discussione in merito si muova sui binari della ragionevolezza e dell'obiettività. Vi sono in particolare alcuni punti fermi su cui non si può transigere, perché sono l'espressione dei valori fondamentali della nostra civiltà giuridica. Una volta ben definiti questi punti fermi si possono certamente apportare dei puntuali miglioramenti ad un sistema, di cui non vanno però nemmeno sottaciuti i notevoli successi in termini di tassi di criminalità e di recidiva.

PERSONALIA
Vivian Fankhauser-Feitknecht
Marcus Schenker
Abstract

Aufgrund der Justizreform fanden am 28. März 2012 erstmals Gesamterneuerungswahlen für alle Gerichte des Kantons Nidwalden statt.