Liebe Leserinnen und Leser

Sind ethische Normen in einem Gericht notwendig? Wie können sie in ausserordentlich umfangreichen oder komplexen Verfahren berücksichtigt werden? Alain Chablais präsentiert die neue Ethikcharta des Bundesverwaltungsgerichts und den Entstehungsprozess derselben. Das Dokument enthält nach eine Präambel vier Kapitel zu den grundlegenden Anforderungen an die richterliche Tätigkeit (Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Sorgfaltspflicht und Kollegialität) sowie ein Kapitel zur Führungskultur, der im grössten Gericht der Schweiz eine zentrale Bedeutung zukommt. Zu diesem Thema äussern sich auch Andrea Titz in ihrem Beitrag über den Stand berufsethischer Diskussion in Deutschland sowie Thomas Wallimann-Sasaki, der als Sozialethiker das Bundesverwaltungsgericht auf seinem Weg zur Ethikcharta begleitet hat.

Der kanadische Richter Marc Richard präsentiert die Instrumente, welche der Richterschaft in Kanada zur raschen Lösung ethischer Probleme aus der täglichen Praxis zur Verfügung stehen. Dabei geht er insbesondere auf die informellen und vertraulichen Stellungnahmen des Canadian Advisory Committee on Judicial Ethics ein.

Richter befassen sich im Rahmen ihrer Arbeit auch mit Fällen von Stalking, es kommt aber auch vor, dass sie selbst Opfer solchen Verhaltens sind. Welche Mittel stellt das schweizerische Recht den Opfern von Stalking zur Verfügung? Emanuela Epiney-Colombo präsentiert die aktuelle Rechtslage im Straf- und Zivilrecht.

Das Management komplexer Fälle bildet Gegenstand des wissenschaftlichen Beitrags von Michael Beusch, Salome Zimmermann und Keita Mutombo zu den UBS-Amtshilfeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Autoren behandeln spezifischen Probleme solcher Fälle, insbesondere die interne Organisation (Mittelbeschaffung, Vertraulichkeit, Logistik), Koordination der Rechtsprechung und die Zusammenarbeit in Gruppen. Sie erläutern, wie das Bundesverwaltungsgericht die Flut von 380 Beschwerden bewältigen konnte und welche Lehren daraus gezogen werden können.

Der Umgang mit komplexen Fällen wird auch in zwei weiteren Beiträgen behandelt: Rainer Hohler erläutert, wie das Bezirksgericht Bülach den Swissair-Strafprozess geführt hat und gibt praktische Ratschläge zur effizienten Bewältigung solcher Prozesse. Marc Steiner beleuchtet das Thema aus Sicht des Wirtschaftsverwaltungsrechts und stellt Überlegungen zur Auslegung verfahrensrechtlicher Vorgaben an, insbesondere zur Mitwirkung der Gerichtsschreiber in Fällen, in denen eine gut funktionierende Teamarbeit aufgrund des Aufgabenumfangs unabdingbar ist.

Die vorliegende Ausgabe der Richterzeitung enthält zudem diverse Beiträge aus Zeitungen und Online-Medien zu stets aktuellen Themen wie der richterlichen Unabhängigkeit oder der Qualität und Objektivität der Gerichtsberichterstattung. Denis Masmejan zeigt die Schwierigkeiten des Gesetzgebers im Rahmen der parlamentarischen Initiative zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf. Weiter wird über die neu gewählten Bundesrichter und Änderungen in der kantonalen Justizorganisation informiert.

Aus Deutschland wird über die Wahl eines neuen Präsidenten des Bundesfinanzhofes, aus Schweden über die Unvoreingenommenheit eines Richters trotz Mitgliedschaft in einer Vereinigung für den Schutz des geistigen Eigentums und aus den USA über den Vorschlag zur parlamentarischen Vorladung von Bundesrichtern berichtet.

Schliesslich finden sich in der vorliegenden Ausgabe Berichte aus den Richtervereinigungen auf schweizerischer, europäischer und internationaler Ebene: In der SVR-ASM Kolumne wird das European Judicial Training Network (EJTN) vorgestellt und aus der europäischen Richtervereinigung wird über die beiden diesjährigen Tagungen berichtet. Nebst einem Beitrag zur Jahresversammlung der Internationalen Richtervereinigung wird über die Diskussionen und Schlussfolgerungen aus den vier Studienkommissionen rapportiert.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Emanuela Epiney-Colombo, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli

 

EDITORIAL
Editorial der Ausgabe 2011/4
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
Editorial de l’édition 2011/4
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
SCIENCE
Juges et magistrats face au harcèlement obsessionnel (stalking) : quelle protection en droit suisse ?
Emanuela Epiney-Colombo
Emanuela Epiney-Colombo
Le stalking (harcèlement obsessionnel, Nachstellung, molestie assillanti, dioxis, harassment) est un comportement de persécution qui a plusieurs facettes et qui se retrouve aussi dans le monde virtuel des réseaux sociaux (cyberstalking). Quelle est la protection que le droit suisse, civil et pénal, offre aux victimes de l’harcèlement obsessionnel ? Le droit pénal suisse ne connaît pas une infraction spécifique pour le stalking, contrairement au droit allemand ou italien. Aussi bien le Conseil fédéral que le Tribunal fédéral estiment qu’une norme pénale contre le stalking n’est pas nécessaire, la législation actuelle étant suffisante. Le droit civil prévoit une norme particulière contre le harcèlement (art. 28b du Code civil) et sa mise en œuvre devrait se trouver facilitée par le Code de procédure civile suisse en vigueur depuis 2011. Le magistrat victime de harcèlement se trouve toutefois dans une position difficile, tiraillé entre les exigences de défendre sa personnalité et sa personne et les devoirs de sa charge institutionnelle. Comment s’en sortir ? La connaissance du phénomène est indispensable, ainsi que le recours à l’aide de spécialistes d’autres disciplines.
UBS-Amtshilfeverfahren: Ressourcen, Management und Lehren aus der Optik des Bundesverwaltungsgerichts
Keita Mutombo
Keita Mutombo
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Michael Beusch
Michael Beusch
Im vorliegenden Beitrag wird dargelegt, wie das Bundesverwaltungsgericht die 380 Verfahren, mit welchen UBS-Kunden die Herausgabe ihrer Bankdaten an die amerikanische Einkommenssteuerbehörde verhindern wollten, bewältigen konnte. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die benötigten materiellen und personellen Mittel sowie die speziell aufgezogene Projektorganisation gelegt. Den Abschluss bilden Ausführungen zu den Besonderheiten bezüglich der ergangenen Rechtsprechung und den gezogenen Lehren aus den UBS-Amtshilfeverfahren.
La nouvelle Charte éthique du Tribunal administratif fédéral
Alain Chablais
Alain Chablais
L’auteur s’attache à présenter la Charte éthique dont s’est doté le Tribunal administratif fédéral en 2011. Plus que la simple adoption d’un texte juridique, le processus ayant mené à l’adoption de ce document ambitionne de faire de celui-ci un véritable point de référence dans la vie quotidienne du Tribunal. La Charte aborde les exigences incontournables qui s’imposent à tout tribunal moderne en matière d’indépendance, d’impartialité et de collégialité. Elle consacre aussi un chapitre à la culture de direction, domaine dans lequel il a été jugé indispensable de définir des principes déontologiques pour guider l’action du plus grand tribunal de Suisse.
Was für alle Geltung hat, sollen alle mitbestimmen
Thomas Wallimann-Sasaki
Thomas Wallimann-Sasaki
Ich bin auf der Reise nach Bern zur Klausur des BVGer. Hauptthema wird die Diskussion des Entwurfs einer Ethik-Charta sein und ich darf einen Impuls-Gedanken als Ethiker und Fachbegleiter der Arbeitsgruppe «Ethik-Charta BVGer» halten. Bei der Lektüre der NZZ sticht mir ein Artikel in die Augen: «Die Ethik der Richter» (NZZ Nr. 245, 21. Oktober 2010 S. 14: «Die Ethik der Richter» Apropos von Markus Felber). Zu meiner Überraschung finde ich einen Kommentar über genau jene Tagung, zu der ich unterwegs bin. Markus Felber nimmt das Ergebnis der Tagung aus seiner Optik vorweg, man werde über «Banalitäten des eigenen Verhaltens ... debattieren». Als ich in Bern ankomme, stelle ich schnell fest, dass auch viele Richterinnen und Richter des BVGer diesen Artikel gelesen hatten – bei einigen war deutlich Empörung spürbar! Andere nahmen es gelassen.
The Canadian Advisory Committee on Judicial Ethics
Marc Richard
Marc Richard
Canadian judges are fortunate to be able to turn to an Advisory Committee on Judicial Ethics – a body established for the very purpose of giving informal and confidential advice to any federally-appointed judge who is either faced with or anticipating a question of judicial ethics or conduct. What follows is an introduction to the Canadian Advisory Committee.
Richterliche Berufsethik – Zeichen echter Unabhängigkeit oder überflüssige Nabelschau?
Andrea Titz
Andrea Titz
Die Beschäftigung mit richterlicher und staatsanwaltlicher Berufsethik findet im Kollegenkreis nicht immer ungeteilte Zustimmung. Einige betrachten sie angesichts bestehender gesetzlicher Vorgaben für die Amtsausübung als überflüssig. Andere warnen davor, dass jedenfalls die schriftliche Formulierung berufsethischer Grundsätze ein zusätzliches dienstrechtliches Instrumentarium schaffen könnte, mit dem unzulässigen Einflussnahmen auf die richterliche Unabhängigkeit Tür und Tor geöffnet würde. Trotz dieser Bedenken ist die Diskussion über unsere Berufsethik notwendig und weit mehr als nur dem Zeitgeist geschuldet.
FORUM
L'indépendance des juges et le système de la réélection périodique
Bernard Corboz
Bernard Corboz
LeConseil consultatif des juges européens (CCJE)est un organe consultatif du Conseil de l'Europe, qui adresse périodiquement au Comité des Ministres des avis et des rapports liés à l'indépendance et au fonctionnement de la justice. Il examine en particulier les plaintes provenant des États membres.
Management komplexer Fälle aus dem Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts
Marc Steiner
Marc Steiner
Der vorliegende Beitrag reflektiert Erfahrungen aus der Prozessleitung im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Diese führen zum Schluss, dass über die Rahmenbedingungen derselben und über das Verständnis von Justiz und das Richterbild, welches sich aus diesen ergibt, der Diskurs zu führen ist. So kann es beispielsweise nicht sein, dass das geltende Gerichtsorganisationsrecht so interpretiert wird, dass nur ein Gerichtsschreiber im Rubrum des Urteils aufgeführt werden darf.
Bewältigung von Grossprozessen
Rainer Hohler
Rainer Hohler
Nimm's mit (Galgen)Humor! – so lautete die Devise als feststand, dass unserem Gericht – dem zweitgrössten im Kanton Zürich mit rund 65 Mitarbeitenden – der Swissair Strafprozess bevorstand. Wenige Wochen vor Anklageerhebung liessen wir uns durch die Staatsanwaltschaft das Aktenmaterial vorführen. Ehrfürchtig und sorgevoll durchschritten wir den düsteren Archivraum mit Gestellen voll beladen bis zur Decke mit den sagenhaften 4150 Bundesordnern und einigen Festplatten mit Terabytes beschlagnahmter Emails. Wie nur vermochte die Staatsanwaltschaft so viel Material zu bewältigen?
Felix Schöbi: «Recht und Gerechtigkeit sind oft nicht das Gleiche»
Willi Meissner
Willi Meissner
Die vereinigte Bundesversammlung hat neue Bundesrichter gewählt. Einer davon ist Felix Schöbi. Nach seiner Vereidigung wird der gebürtige Uzner auf einem der wichtigsten Richtersessel der Schweiz sitzen.
Bundesrichter will Wahl auf Lebenszeit
Fabian Fellmann
Fabian Fellmann
Der Druck der Politik auf die Justiz steige, klagt ein Bundesrichter. Die Unabhängigkeit der Richter müsse darum gestärkt werden, beispielsweise durch eine Wahl auf Lebenszeit.
Sechs Jahre sind nicht genug
Brigitte Guggisberg
Brigitte Guggisberg
Die Zeiten sind hart, die Krisen häufen sich. Klima und Tonfall der Politik sind in den letzten Jahren deutlich härter geworden. Das bekommen auch Institutionen zu spüren, die vor wenigen Jahrzehnten noch als sakrosankt galten. Etwa die Nationalbank, aber auch das Bundesgericht, das für seine Entscheide öfter harsche Kritik einstecken muss.
Anwalt und Richter als Trinkkumpane
Dominique Strebel
Dominique Strebel
Ein Richter gilt nicht als befangen, auch wenn er mit dem Anwalt der Gegenpartei jede Woche Sport macht, Essen geht und in der Bar abhängt. Das meint das Bundesgericht.
Gerichtsluder
René Zeyer
René Zeyer
Der Boulevardjournalismus hat seines Amtes gewaltet. Daran ist nichts auszusetzen, denn dieser Versuchung konnte er nicht widerstehen: ein Wettermoderator von medialer Prominenz mit dem leicht verlotterten Charme eines potentiellen Schwiegersohns wird der schweren Vergewaltigung bezichtigt. Dazu die Enthüllung, dass es ihm in seinem Privatleben weniger um Tief-, dafür mehr um Triebdruckgebiete ging, dann ein ganzer Harem von Geliebten, die ihre fünf Minuten Berühmtheit versilbern konnten, indem sie gegen Bezahlung die Türe zu ihren Schlafzimmern weit öffneten.
Le Tribunal fédéral côté cour
Denis Masmejan
Denis Masmejan
Un livre de l’ancien juge fédéral Alain Wurzburger décrit de l’intérieur le fonctionnement de la juridiction suprême. L’ouvrage est destiné aussi aux non-juristes.
NEWS CH
Le dernier mot aux juges?
Denis Masmejan
Denis Masmejan
Le gouvernement soutient l’extension de la juridiction constitutionnelle.
Zwei neue Bundesrichter gewählt
Juria
Juria
Richtlinien des Bundespatentgerichts zur Unabhängigkeit
Juria
Juria
Das Bundespatentgericht beabsichtigt, bezüglich der Gewährung der Unabhängigkeit gemäss nachfolgenden Richtlinien zu verfahren. Im Einzelfall obliegt die Entscheidung dem zuständigen Spruchkörper.
AG: Familiengerichte an den aargauischen Bezirksgerichten
Nicole Payllier
Nicole Payllier
NEWS ABROAD
Rudolf Mellinghoff neuer Präsident des Bundesfinanzhofes
Michael Gressmann
Michael Gressmann
The Pirate Bay case and implications of membership in copyright related associations for judges
Jonas Westerberg
Jonas Westerberg
Hanna Tilus
Hanna Tilus
The impartiality of judges comes increasingly into question: is it merely a tactic by parties to prolong hopeless litigation or is there a more serious issue to be considered. Should some global standards be set? In Sweden recently, in the Pirate Bay case, judges´ engagements in copyright related associations did not disqualify them but the case raises interesting issues.
Republican presidential candidate: Time to Subpoena Federal Judges
Juria
Juria
Allgemein geht man davon aus, dass sich die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit als Standard – zumindest der rechtsstaatlichen Demokratien – etabliert hat. Dass diese Grundsätze aber nicht als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt werden können und sie immer wieder eingefordert werden müssen, zeigt anschaulich die nachstehende Meldung aus den USA.
LITERATURE
Bibliografie zum Richterrecht - Update 19
Juria
Juria
«Justice - Justiz - Giustizia» publiziert eine Übersicht über neu erschienene Monografien und Artikel in Fachzeitschriften und Festschriften, welche zu Themen rund um die Judikative erschienen sind.
ASSOCIATIONS
SVR-ASM Kolumne: Das European Judicial Training Network (EJTN)
Matthias Stein-Wigger
Matthias Stein-Wigger
Réunion 2011 de l'Union Internationale des Magistrats, à Istanbul (Turquie)
Pierre Zappelli
Pierre Zappelli
La 54ème réunion annuelle de l'Union Internationale des Magistrats (UIM; site Internet : www.iaj-uim.org) s'est tenue à Istanbul (Turquie) du 4 au 8 septembre 2011.
Physische, strukturelle und wirtschaftliche Bedingungen für die Unabhängigkeit der Justiz
Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Anlässlich des 54. Kongresses der Internationalen Richtervereinigung (IAJ-UIM) in Istanbul, diskutierten die Mitglieder der 1. Studienkommission, welche physischen, strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als Voraussetzung für die Bewahrung der richterlichen Unabhängigkeit eingehalten werden müssen. Sie konzentrierten sich auf drei Themenbereiche – Sicherheit im Gerichtsgebäude, Kritik an der Justiz, wirtschaftliche Überlegungen – und kamen zu folgenden Schlüssen:
Questions transfrontalières dans le cadre de la globalisation croissante
Dominique Creux
Dominique Creux
Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten
Dieter Freiburghaus
Dieter Freiburghaus
Die dritte Studienkommission der IAJ befasst sich mit Fragen des Straf- und Strafprozessrechts. Wie bereits in den Jahren 1987 und 2003 beschäftigte sich die Studienkommission mit dem Problem organisierter Kriminalität, wobei der Schwerpunkt auf der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten lag.
«Unemployment Benefits»
Matthias Stein-Wigger
Matthias Stein-Wigger
Die vierte Studienkommission der Internationalen Richtervereinigung befasst sich mit «public and social law»/«droit social et droit public». Es werden Fragestellungen aus dem Bereich des privaten und öffentlichen Arbeitsrechts sowie öffentlichrechtliche Themen zur sozialen Sicherheit erörtert. Anlässlich des 54. Jahreskongresses, welcher vom 4. bis 8. September 2011 in Istanbul stattfand, wurde erörtert, welche Rechte arbeitslosen Personen zustehen.
Tagung der Europäischen Richtervereinigung AEM-EAJ in Malta
Stephan Gass
Stephan Gass
Die Frühjahrstagung der Europäische Richtervereinigung (ERV), einer Regionalgruppe der Internationalen Richtervereinigung (IAJ/UIM), fand in Malta statt (06./07. Mai 2011). Richterinnen und Richter aus 34 europäischen Staaten nahmen daran teil.
Tagung der Europäischen Richtervereinigung AEM-EAJ in Istanbul
Stephan Gass
Stephan Gass
Die zweite Jahrestagung der Europäischen Richtervereinigung fand in Istanbul anlässlich der Jahreskonferenz der Internationalen Richtervereinigung statt (04. September 2011). Richterinnen und Richter aus 37 europäischen Staaten nahmen diesmal daran teil.