Justiz in den Vorstellungen der Politik
Eine Kritik der jüngsten Kritik
Der Beitrag zeigt anhand von zwei Beispielen – der Vorlage zur «Harmonisierung der Strafrahmen» und der Entstehungsgeschichte des StBOG – auf, welche Fehlvorstellungen über Aufgabe und Funktionsweise von Justiz in Legislative und Exekutive herrschen. Gerade die politisch wie medial besonders gern gegeisselte Strafjustiz macht bei empirischer Betrachtung ihre Arbeit jedoch erfolgreich. Erschrecken muss der politische Umgang mit der Justiz, der ein Staatsverständnis offenbart, das die Strafjustiz eher als Ausführungsgehilfin denn als echte dritte Gewalt im Staat sehen will.
In Wirklichkeit sieht man wieder, wie unvollkommen wir Menschen in der Abfassung von Paragraphen sind und wie wenig einmalige Formulierungen den tausendfach vielfältigen Gebilden des Lebens entsprechen.
In Wirklichkeit sieht man wieder, wie unvollkommen wir Menschen in der Abfassung von Paragraphen sind und wie wenig einmalige Formulierungen den tausendfach vielfältigen Gebilden des Lebens entsprechen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Merkwürdige Vorstellungen in der «Harmonisierungsvorlage»
- 2.1. Die Strafrahmendiskussion
- 2.1.1. Was soll Strafjustiz eigentlich leisten?
- 2.1.2. Weniger Kriminalität als Ziel?
- 2.2. Gerichtliches Ermessen als Problem?
- 3. Merkwürdige Vorstellungen bei Schaffung des StBOG
- 4. Schluss
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