Chère lectrice, cher lecteur,
L'édition 2013/2 de «Justice - Justice – Giustizia » traite du thème principal de la « spécialisation dans le système judiciaire ». La raison première de cette édition spéciale est que tant le Conseil consultatif de juges européens (CCJE) que la 1ère commission d’étude de l’Union Internationale des Magistrats (UIM) se sont penchés sur ce thème l’année dernière. La première fois dans leur nouvelle Opinion no 15, la dernière fois lors du congrès annuel 2012 de l’IAJ-UIM.
Cette édition spéciale contient aussi bien l’Opinion susmentionnée du CCJE que les conclusions de la 1ère commission d’étude de l’IAJ-UIM.
L’Opinion du CCJE est brièvement commentée. Anna Rüefli explique, dans une contribution scientifique, les bases de la discussion à prendre en compte. En outre, 18 auteurs s’expriment sur la question de la spécialisation du système judiciaire. Ces auteurs sont issus de différents domaines juridiques et proviennent de différents pays – Suisse, Allemagne, France, Pologne, Suède et Pays-Bas. Chacun exerce en outre un rôle différent dans le système judiciaire – juges, avocats, conseillers juridiques, issus de la pratique ou de la théorie. Ces auteurs se basent en premier lieu, pour leurs contributions, sur leur expérience professionnelle ; cela nous permet donc d’avoir des contributions différentes, approfondies et détaillées, relatives à cette thématique. Certaines sont par ailleurs des contributions scientifiques. L’objectif de tous ces articles est de contribuer à la discussion sur ce sujet et mettre en évidence les différents aspects liés à la spécialisation du système judiciaire.
Outre les contributions précitées, l’édition actuelle contient, comme toujours, les chroniques du Comité directeur de l’association suisse des Magistrats de l’ordre judiciaire (SVR-ASM), d'intéressants morceaux choisis, les rapports d’associations ainsi que des Personalia.
Nous vous souhaitons une agréable lecture.
Emanuela Epiney-Colombo, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli

Résumé

Résumé
Aux fins de notre rapport, nous considérons la spécialisation comme un concept quelque peu étroit. Il signifie les connaissances et l'expérience dans un domaine particulier du droit positif face aux questions techniques telles que la propriété intellectuelle, le droit de faillite ou l'insolvabilité, ou les domaines particuliers de pratique commerciale. Dans ce rapport, le mot « spécialisation » ne signifie pas les distinctions les plus générales qui sont faites entre, par exemple, le droit criminel et le droit civil.
Résumé
Aufgrund der zunehmenden Komplexität, Verästelung und Zersplitterung des Rechts erachten viele eine (stärkere) Spezialisierung der Gerichte und insbesondere der Richterinnen und Richter für unumgänglich. Gleichzeitig werden aber auch Stimmen laut, die vor den Gefahren einer zu starken gerichtlichen und richterlichen Spezialisierung warnen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Ausprägungen der Spezialisierung an Gerichten und zeigt mögliche Vor- und Nachteile auf. Die Wünschbarkeit einer stärkeren Spezialisierung lässt sich dabei unter anderem anhand der Stellung des Gerichts im Instanzenzug, seiner Überprüfungsbefugnis und der damit einhergehenden Gewichtung der Rechtspflegefunktionen beurteilen.

Résumé
Die Spezialisierung schreitet auch im Recht stetig voran. Dieser Entwicklung können sich die Gerichte und insbesondere das Bundesgericht nicht entziehen. Bei der Wahl der Richter ist vermehrt auf die geforderten Fachkenntnisse zu achten. Allenfalls ist eine auf Steuerrecht spezialisierte Abteilung am Bundesgericht zu bilden, um der entsprechenden Arbeitslast Rechnung zu tragen.
Résumé
Klienten suchen heute oft ausgesprochen spezialisierte Anwälte. Zeitdruck und erhöhte Anforderungen an die Fachkompetenz zwingen die Anwaltschaft zur Spezialisierung. In den Bereichen Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Haftpflicht- und Versicherungsrecht besteht heute die Möglichkeit, sich als Fachanwalt SAV zu zertifizieren. Im Jahre 2014 kommt das Gebiet Strafrecht dazu. Bei der Anwaltschaft braucht es Generalisten und Spezialisten. Wie sieht es diesbezüglich bei den Gerichten aus?
Résumé
Wer Recht spricht, soll Bescheid wissen. Gegen die Wahl spezialisierter Richterpersonen bestehen aber Ängste und Vorbehalte. Was machen Fachrichter/innen falsch? Was ist ein «Generalist»? Wie können sich Allrounder und Spezialisten ergänzen? Der Beitrag empfiehlt eine Zusammenarbeit auf hohem Niveau, denn Spezialisierung entsteht vor allem durch das Urteilen selbst.
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Die Frage der Spezialisierung innerhalb der Rechtspflege stellt sich umso eher, je komplexer ein Rechtsgebiet ist und je grösser die Fallzahlen sind. Deshalb ist das Sozialversicherungsrecht ein interessanter Anwendungsfall: Die Materie ist vielfältig und komplex, und die Fallzahlen sind erheblich. Der folgende Beitrag untersucht den Grad der Spezialisierung in der Sozialversicherungsrechtspflege, ihre Vorteile und ihre Grenzen.
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Die aktuelle Auseinandersetzung um eine Spezialisierung der Justiz betrifft die uralte Frage einer Einbeziehung der betroffenen Rechtskreise, die sachgerechte Entscheide erwarten dürfen. Eine solche Akzeptanz der Zivilgesellschaft kann nur eine Justiz gewährleisten, die in objektiver Hinsicht die zu beurteilenden Sach- und Rechtsfragen versteht und in subjektiver Hinsicht die gleiche Sprache der Betroffenen spricht. Die vorliegenden Anmerkungen zur CCJE Opinion (2012) No. 15 stellt gewisse Widersprüche zu den CEPEJ Studies (2012) No. 18 fest und stellt das Dogma einer Justiz von oben in Frage.
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Ist Wirtschaftskriminalität kompliziert? Die Grundtatbestände sind einfach. Der Täter aber hat ein starkes Interesse daran, nicht nur seine Taten sondern auch das Verfahren zu verkomplizieren. Die Untersuchungsbehörde muss dagegen ankämpfen und aufs Essentielle zurückführen, sonst entstehen nicht mehr behandelbare Riesendossiers, die ihre Erledigung in der strafrechtlichen Verjährung finden.
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Ausgehend davon, dass die Rechtssuchenden Anspruch auf einen handwerklich korrekt verfertigten und ausreichend begründeten Entscheid haben, ist eine (zumindest gewisse) Spezialisierung in der Verwaltungsrechtspflege anzustreben. Dadurch wird ermöglicht, dass der immer grösser werdenden Komplexität der einzelnen Rechtsgebiete im zunehmend internationalen Kontext hinreichend Rechnung getragen werden kann.
Résumé
Spezialisierte Richter können zur Effizienzsteigerung beitragen und ermöglichen Urteile und Diskussionen mit Fachanwälten auf Augenhöhe.
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Der Beitrag befasst sich mit den unterschiedlichen Struktur- und Aufbauelementen der Justiz, wendet sich gegen eine «durchorganisierte Einheitsjustiz» und verlangt eine dezentrale Organisation. Fachgerichtsbarkeiten ermöglichen einen hochwertigen Rechtsschutz und sind (zusammen mit der Autonomie der Justiz, der Verstärkung der Mitbestimmung und dem Abschied vom Typus des Beamtenrichters) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer modernen Justiz.
Résumé
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Stellungnahme des CCJE (Consultive Concil of European Judges) vom 5.–6. November 2012 zur Spezialisierung der Richterschaft auseinander. Er diskutiert die Vor- und Nachteile einer Spezialisierung von Richterinnen und Richtern der Justiz. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass eine Spezialisierung in der Justiz gerade auch für den Rechtsschutz suchenden Bürger von Vorteil ist und deshalb besonders dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Art. 6 EMRK Rechnung trägt.
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Die Bundesrepublik Deutschland verfügt seit Jahrzehnten im Fachbereich Steuern, Abgaben und Zölle über eine spezialisierte Gerichtsbarkeit. Sie folgt einem zweistufigen Aufbau mit dem Bundesfinanzhof an der Spitze und hat sich über Jahrzehnte bewährt. Durch einen effektiven Rechtsschutz und eine qualitativ hochwertige Rechtsprechung stösst sie auf breite Akzeptanz bei den Steuerpflichtigen, der Beraterschaft und der Verwaltung und ist ein Plus für einen gut funktionierenden Wirtschaftsstandort.
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Manchmal wird jemand rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Strafe verurteilt – und später kommen die Finanzgerichte zu dem Schluss, dass alle Steuererklärungen korrekt waren. Ein altes Problem, das endlich bereinigt werden muss. Praktikable Lösungen dafür gäbe es: Der Gesetzgeber muss nur wollen.
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Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz (GG), gewährleistet in ihrem Art. 95 fünf eigenständige Gerichtszweige: Die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrecht), die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt sich im Wesentlichen mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der (öffentlich-rechtlich organisierten und im Wesentlichen beitragsfinanzierten) Sozialversicherung, der staatlichen (steuerfinanzierten) Fürsorge (Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe), dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht. Die (Berufs-) Richter werden nach einer Proberichterzeit von drei bis fünf Jahren auf Lebenszeit ernannt und sind von da an nicht mehr kündbar oder gegen ihren Willen versetzbar.
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The Dutch part-time deputy judge usually combines incidental judges work with a full-time job as a lawyer, tax adviser or law professor. In this way the Dutch Judiciary benefits from a specialized knowledge at a low cost. The connected integrity and independence issues are discussed in this article.
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L'article présente le point de vue de son auteure sur la spécialisation des juges après lecture de l'Avis 2012 N° 15 du Conseil Consultatif des Juges Européens sur la spécialisation des juges.
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The article gives a short overview of how the Land and Environment Courts in Sweden were evolved, how they are organized and their position in the global ambition to reach a sustainable development. The author also gives some notes on his experiences from working as a judge in such a court.
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La Cour nationale du droit d'asile est une juridiction administrative française spécialisée, ce qui la rend unique. Mais cette originalité correspond-t-elle à une nécessité ou bien s'agit-il d'une exception qu'il conviendrait de réformer ? Cet article tente de répondre à cette question à l'aune de la spécificité du droit d'asile.
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Namenlose Gerichtspersonen vertragen sich nicht mit dem fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzip der Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren. Doch sollen die einzelnen mitwirkenden Richterinnen und Richter nicht im Vordergrund stehen und deshalb deren Namen in den Medien nur mit Zurückhaltung erwähnt werden.
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Die Öffentlichkeit hat einen verfassungsmässigen Anspruch darauf zu erfahren, welche Richter ein bestimmtes Urteil gefällt haben. Laut Bundesgericht müssen einem Journalisten die Urheber eines Entscheides der früheren Asylrekurskommission bekannt gegeben werden.
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Der Kanton Freiburg hat vor Bundesgericht Recht erhalten: Bei Entscheiden über bedingte Strafentlassungen muss er keine neue richterliche Instanz einsetzen. Das bisher zuständige Amt darf diese Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen.
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Die beim Bundesgericht neu eingereichten Beschwerden sind im Jahr 2012 auf einen Rekordwert gestiegen. Das gleiche gilt für das Bundesstrafgericht. Beim Bundesverwaltungsgericht konnte die Zahl der hängigen Asylverfahren weiter reduziert werden.
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Bundesanwalt Michael Lauber hat den Tätigkeitsbericht der Bundesanwaltschaft (BA) für das Jahr 2012 der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Im vergangenen Jahr wurden Strukturen und Abläufe innerhalb der BA optimiert. Gleichzeitig konnten im Berichtsjahr langjährige Verfahren abgeschlossen werden. Das Budget für die BA wurde eingehalten. Das Jahr war von Offenheit, Vertrauen und Professionalität geprägt.
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Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zur Regelung der Anzahl der Richterstellen am Bundesstrafgericht. Dies hält er in seiner am 8. April 2013 verabschiedeten Stellungnahme fest. Er befürwortet zudem die vorgeschlagene Verordnung, welche die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts regeln soll.
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Der Ständerat hat dem Bundesverwaltungsgericht drei zusätzliche Richterstellen verweigert. Er hat eine Vorlage der nationalrätlichen Rechtskommission am 14. März 2013 mit 27 zu 13 Stimmen abgelehnt.
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Die Europäische Kommission hat am 27. März 2013 ein EU-Justizbarometer vorgestellt, das zu effektiven Justizsystemen in der EU und damit zu einer Stärkung des Wirtschaftswachstums beitragen soll. Das als Bericht veröffentlichte Justizbarometer enthält objektive, verlässliche und vergleichbare Zahlen zur Funktionsweise der Justizsysteme der 27 Mitgliedstaaten der EU.
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In Ägypten legt Präsident Mohammed Mursi seine heftig umstrittene Justizreform auf Eis. Mit dieser wären auf einen Schlag mehr als 3000 Richter aus dem Staatsdienst entfernt worden.
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Der Grosse Rat hat nach einer erregten Debatte mit Schlagabtauschen vorab zwischen SVP-Fraktionspräsident Andreas A. Glarner und SP-Co-Fraktionspräsident Dieter Egli das neue Justizgericht gewählt. Gewählt wurde auch Giusep Nay.
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Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 20. März 2013 je zwei Richterinnen und Richter für das Bundesverwaltungsgericht gewählt. Zudem bestimmte sie einen neuen Richter für das Militärkassationsgericht.
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Der Kantonsrat hat am 12. März 2013 die zukünftigen Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter – 17 vollamtliche und 7 hauptamtliche – per 1. Juni 2013 gewählt.