Anonyme Richterinnen und Richter?
Namenlose Gerichtspersonen vertragen sich nicht mit dem fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzip der Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren. Doch sollen die einzelnen mitwirkenden Richterinnen und Richter nicht im Vordergrund stehen und deshalb deren Namen in den Medien nur mit Zurückhaltung erwähnt werden.
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