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Liebe Leserin, lieber Leser

 

Seit mehreren Jahren intensiviert sich die Debatte um die Mandatssteuern, die Richterinnen und Richter an politische Parteien zahlen, und die Kritik an dieser Schweizer Eigenheit wird lauter. Objektiv betrachtet vermögen diese Zahlungen den Anschein eines Widerspruchs zur richterlichen Unabhängigkeit zu erwecken. Seit 2024 werden diese Zahlungen auf der Website der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Anwendung der Artikel 76b ff. des Bundesgesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht. Aufbauend auf dieser neuen Transparenzpraxis untersucht Professorin Odile Ammann («Die von der Richterschaft an die politischen Parteien gezahlte Mandatssteuer. Praxisänderung in Sicht?») die Implikationen dieser Mandatssteuern für die richterliche Unabhängigkeit und analysiert die jüngsten Entwicklungen dieser Problematik, den anwendbaren verfassungsrechtlichen Rahmen sowie die wichtigsten Argumente für und gegen die Beibehaltung der Mandatssteuer.

 

In anderer Weise wird die richterliche Unabhängigkeit in gewissen Ländern der Europäischen Union (EU) untergraben. Die Richtervereinigungen, die ihre Interessen vor dem Gerichtshof der EU zu wahren suchen, stehen jedoch dort vor verschlossenen Türen, dies aufgrund einer restriktiven Auffassung der Klagebefugnis nach Artikel 263 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Anhand der Schlussanträge der Generalanwältin Tamara Ćapeta in der Rechtssache MEDEL fragt Adelina Marini («AG Ćapeta's Opinion in MEDEL v Council: Wind of Change?»), ob nicht der Moment gekommen ist, dass der Gerichtshof seine Rechtsprechung ändert. Im Kontext des Rückgangs der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU könnte ein solcher Schritt einen entscheidenden Wendepunkt in der Verteidigung der richterlichen Unabhängigkeit markieren. Darüber hinaus sind Angriffe auf die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter auch Thema zweier kurzer Beiträge unserer Auslandskorrespondentinnen (Natacha Aubeneau, «Frankreich: l’indépendance de la justice à l’épreuve des crises contemporaines, entre pression médiatique, crise des moyens et défense de l’État de droit»; Yvonne Summer, «Angriffe auf Richter*innen sind Angriffe auf den Rechtsstaat»).

 

Bewaffnete Konflikte stellen das Völkerrecht stets auf die Probe. Der Krieg in der Ukraine ist das jüngste Beispiel dafür. In ihrem Beitrag («La justice pénale internationale à l'épreuve de la guerre en Ukraine, ou la vie du droit») beleuchtet Professorin Sévane Garibian den Lawfare («Rechtskrieg», «Krieg des Rechts» oder «Krieg durch das Recht»), der parallel vor internationalen und nationalen Instanzen geführt wird. Die entscheidende Herausforderung dürfte schliesslich in der angemessenen Behandlung der massenhaft anfallenden digitalen Beweismittel liegen. Nach Ansicht der Autorin wird diese nicht ohne eine Rationalisierung der Kräfte bewältigt werden können, was eine neue Form der Netzwerkooperation der beteiligten Institutionen erfordert.

 

Wenden wir uns wieder der eigenen Rechtsordnung zu. Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreibende bilden das unverzichtbare Gespann an der Basis der Justiz. Gestützt auf eine empirische Studie analysieren Professorin Anne Sanders und ihre Forschungsassistentin Elisabeth Faltinat («Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber in der Schweiz und im Rechtsvergleich») die Organisation, die Aufgabenteilung, die Rollenkonzeption und die Verantwortungsstrukturen zwischen diesen beiden Akteuren – zunächst im schweizerischen Justizsystem, vergleichend dann mit den Systemen in Slowenien, Deutschland, dem Vereinigten Königreich sowie am Internationalen Strafgerichtshof.

 

Elektronisch eingereichte Beschwerden werfen neue Probleme auf, nicht zuletzt zum Beweis der Fristwahrung. In seinem Beitrag («Die Abgabequittung bei elektronischen Beschwerden [BGer 8C_174/2025 und 8C_604/2024]») kritisiert Christian Meyer zwei jüngste Urteile des Bundesgerichts und plädiert für einen weniger formalistischen Umgang mit digitalen Verfahren.

 

Kann bzw. muss die Intuition eine Rolle in der Entscheidfindung spielen? Hans Peter Boller, ehemaliger Swissair-Pilot, ist davon überzeugt und weist dies anhand einer persönlichen Erfahrung nach («Decision Making / Intuition – Learnings aus der Aviatik»). Und, in einem anderen Register: Welche Fälle prägen uns nachhaltig? In der SVR-Kolumne gibt uns Manuel Blaser, Präsident des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, seine persönliche Sichtweise («Die Fälle, die bleiben»). In der Rubrik «News abroad» berichtet Léa Hemmi, Juristin beim EGMR, über zwei aktuelle Urteile des EGMR zum Recht auf Zugang zu einem Gericht sowie zur Versammlungsfreiheit. Astrid Bode und Ingo Werner («Erblühe Guatemala») machen auf den Menschenrechtspreis aufmerksam, der vom Deutschen Richterbund an den im Exil lebenden guatemaltekischen Richter Miguel Ángel Gálvez verliehen wurde.

 

Schliesslich kommentiert Ulrich Meyer, ehemaliger Bundesgerichtspräsident, die allerneuesten Entwicklungen, die sich Ende August vor der Gerichtskommission des Bundesparlaments in der Angelegenheit der Liebesbeziehung zwischen zwei Bundesrichtern ereignet haben («Der Ball ist zurück beim Bundesgericht – Zum Entscheid der Gerichtskommission vom 26. August 2026 betreffend die Wiederwahl der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts»).

 

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!

 

Stephan Gass, Sonia Giamboni, Andreas Lienhard, Hans-Jakob Mosimann, Annie Rochat Pauchard, Thomas Stadelmann

Science
Odile Ammann
Odile Ammann
Abstract

Seit 2024 wird die Finanzierung der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien jährlich veröffentlicht. Dazu gehören auch die von den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern entrichteten Mandatssteuern. Dieser Aufsatz nimmt die durch die neuen Bestimmungen zur Transparenz der Politikfinanzierung geschaffene Offenlegungspraxis zum Anlass, die Implikationen der richterlichen Mandatssteuer für die richterliche Unabhängigkeit zu untersuchen. Er analysiert die jüngeren Entwicklungen, den einschlägigen verfassungsmässigen Rahmen sowie die Hauptargumente für und gegen die Beibehaltung der richterlichen Mandatssteuer.

Adelina Marini
Adelina Marini
Abstract

Ziel dieses Beitrags ist die Analyse der Schlussanträge von Generalanwältin Ćapeta in der Rechtssache MEDEL gegen Rat vor dem Hintergrund zweier früherer Schlussanträge, die den Gerichtshof dazu aufriefen, seine Auslegung der Klagebefugnis nicht privilegierter Akteure gemäss Artikel 263 Absatz 4 AEUV zu überarbeiten. Die Analyse betont den rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext, in dem jene früheren Schlussanträge die Frage einer Lockerung des Plaumann-Tests für geschlossene Gruppen aufgeworfen hatten. Sie kommt zum Schluss, dass eine dem Schlussantrag folgende Entscheidung des Gerichtshofs als wegweisendes Urteil den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit vor dem Hintergrund des Rückschritts der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene nachhaltig verändern könnte.

Sévane Garibian
Sévane Garibian
Abstract

Seit der Invasion der Ukraine entfaltet sich jenseits der Kampfhandlungen eine beispiellose Rechtsschlacht, die eine Vielzahl internationaler und nationaler Gerichte und Instanzen mobilisiert. Nach einem Überblick über dieses Geschehen zeigt die Autorin, dass dieses vielschichtige Frontgeschehen die entscheidende Bedeutung der Qualität der Untersuchungen und der Vernetzung richterlicher Arbeit für den Kampf gegen die Straflosigkeit unterstreicht – ein Kampf, der sich im Wandel befindet. Dieser entwickelt sich innerhalb eines sich ständig verändernden Ökosystems, zu dessen Räderwerk der Internationale Strafgerichtshof gehört, welcher selbst neuerlichen Angriffen ausgesetzt ist. Dieses Momentum, der auf komplexen Synergien beruht, zeugt von der Vitalität eines Rechts mit heterogenen Anwendungsformen. (xf)

Anne Sanders
Anne Sanders
Elisabeth Faltinat
Abstract

Der Beitrag untersucht die interne Arbeitsteilung an Schweizer Gerichten mit rechtsvergleichenden Bezügen mit Fokus auf das Verhältnis zwischen Richterinnen und Richter und Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern. Auf Grundlage empirischer Daten analysiert er Organisation, Aufgabenverteilung, Rollenverständnis und Verantwortungsstrukturen. Vor dem Hintergrund steigender Arbeitsbelastung und aktueller Debatten um KI-gestützte Unterstützung richterlicher Arbeit beleuchtet die Studie, wie diese konkret ausgestaltet ist und welche rechtlichen sowie praktischen Maßstäbe dabei relevant sind.

Christian Meyer
Christian Meyer
Abstract

Das kantonale Sozialversicherungsgericht trat auf zwei elektronische Beschwerden nicht ein, weil die Beschwerdeführenden die Versandart «Vertraulich» statt «eGov Einschreiben» wählten. Das Bundesgericht bestätigte die Urteile und entschied, es sei nicht willkürlich, die entsprechenden Regelungen der ZPO als subsidiäres kantonales Recht so auszulegen, dass eine Abgabequittung für eine rechtsgültige elektronische Beschwerde zwingend notwendig sei. Der vorliegende Beitrag argumentiert für das Gegenteil: Im Lichte des verfahrensbezogenen Legalitätsprinzips erscheinen die Nichteintretensentscheide des Sozialversicherungsgerichts als willkürlich.

Forum
Hans Peter Boller
Hans Peter Boller
Abstract

Täglich treffen wir unzählige kleinere oder grössere Entscheide. Die wenigsten basieren auf einer klaren Entscheidungsstruktur, sondern sind mehrheitlich intuitiv, aus dem Bauch heraus. Hat die Intuition auch bei grösseren und weitreichenden Entscheiden einen Platz und hilft sie uns gar, wenn uns wenig Zeit zur Verfügung steht?

Ulrich Meyer
Abstract

Mit Medienmitteilung vom 26. August 2026 hat die Gerichtskommission der eidgenössischen Räte (GK) bekanntgegeben, dass sie Anhörungen durchgeführt und eine erste Diskussion zur Wiederwahl der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2027–2032 geführt hat. Angehört wurden die Betroffenen – Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf –, die Autoren des von der Verwaltungskommission (VK) in Auftrag gegebenen Expertenberichts sowie der Präsident des Bundesgerichts.

SVR-Kolumne
News abroad
Natacha Aubeneau
Abstract

Jüngst haben Fälle mit breitem medialen Widerhall die Debatte über die richterliche Unabhängigkeit in Frankreich wieder entfacht. Die Ermordung eines elfjährigen Mädchens durch einen Mann, gegen den bereits Strafanzeigen vorlagen, hat heftige Reaktionen ausgelöst, wobei die Politik nach Verantwortlichen unter den Magistraten suchte und jegliche Probleme hinsichtlich der Ressourcen von vornherein ausschloss. Der französische Gewerkschaftsbund der Richterinnen und Richter kritisiert diesen Zustand, äussert sich besorgt über die wiederkehrenden Angriffe, welche die Justiz schwächen, und erinnert an das Gewicht der strukturellen Zwänge: Personalmangel, Überlastung der Gerichte und inflationäre Gesetzgebung. In einem internationalen Kontext, der durch Sorge um die Rechtsstaatlichkeit geprägt ist, erscheint die richterliche Unabhängigkeit mehr denn je als eine den Bürgerinnen und Bürgern gewährleistete wesentliche Garantie. (xf)

Yvonne Summer
Abstract

In Österreich ist – wie in vielen anderen (europäischen) Staaten auch – in den letzten Jahren eine durchaus besorgniserregende Entwicklung festzustellen: Gerichtliche Entscheidungen, die auf Kritik oder Unverständnis stossen, arten (zu) oft in persönliche Angriffe, vor allem in den sozialen Medien, gegen die zuständigen Richter:innen aus.

Léa Hemmi
Abstract

Mit zwei Urteilen zur Schweiz hat der EGMR jüngst die Konturen des Rechts auf Zugang zu einem Gericht (Art. 6 Abs. 1 EMRK) sowie der Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) präzisiert. Im Urteil Nejjar gegen Schweiz (Nr. 9087/18) äussert er sich zum sog. Einspracherückzug, wonach die Einsprache gegen einen Strafbefehl allein wegen Nichterscheinens an der erstinstanzlichen Verhandlung als zurückgezogen fingiert wird. Das Urteil Batou gegen Schweiz betrifft hingegen die strafrechtliche Verurteilung einer Demonstrationsorganisatorin.

Astrid Bode
Ingo Werner
Abstract

Mit Miguel Ángel Gálvez Aguilar ist ein Symbol für Gerechtigkeit und Mut mit dem Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes ausgezeichnet worden. Der ehemalige Richter aus Guatemala nahm die Auszeichnung in Weimar sichtlich gerührt entgegen. Die internationale Anerkennung soll seine Standhaftigkeit würdigen und ihm in seinem Kampf für Gerechtigkeit im Exil helfen.