Liebe Leserinnen und Leser
Welche Herausforderungen für die Justiz, für Richterinnen und Richter, ergeben sich aus aktuellen technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen? Mit dieser Frage befassen sich, je auf ihre Art, in der vorliegenden Ausgabe mehrere Beiträge: Bundesrichter Matthias Kradolfer untersucht im Artikel «Urteilsfindung in der Wissensgesellschaft», basierend auf seinem Referat am Tag der Richterinnen und Richter 2025, aus einem allgemeinen verfahrensrechtlichen Blickwinkel, welche Fragen das digitale Informationszeitalter an die Justiz stellt – so etwa, wann ein Gericht auf im Internet verfügbares Wissen zurückgreifen darf oder muss. Peter Bussjäger, Professor an der Universität Innsbruck und Richter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, untersucht im Beitrag «EGMR zu Richteräusserungen in social media», wie sich Richterinnen und Richter auf sozialen Netzwerken äussern dürfen, namentlich den schmalen Grat, den sie beschreiten, wenn sie dort zu aktuellen politischen Fragen Stellung nehmen. Im kommentierten EGMR-Urteil sind dazu sehr anschaulich eine Mehrheits- und eine Minderheitsmeinung zu finden. Schliesslich stellt der Klimawandel die Gerichte vor heikle Fragen, die von Benoît Mayer, Professor an der Universität von Reading, in «Les victimes dans le contentieux climatique» aufgegriffen werden, insbesondere diejenige der Beschwerdelegitimation von Einzelpersonen (die er mit einlässlicher Begründung verneint).
Zwei weitere Beiträge fokussieren auf sprachliche Aspekte: Christian Meyer und Bojan Peric erörtern die Frage «Grundsatz – Prinzip – Maxime: juristische Fachtermini oder magische Formeln?» Zunächst wird die Frage durch eine Exploration der drei Begriffe beim Philosophen Immanuel Kant und den juristischen Verwendungskontexten und Systematisierungsansätze der Schweizer Lehre angegangen. Darauf aufbauend wird der tatsächliche Sprachgebrauch in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit korpuslinguistischen Methoden empirisch ausgewertet, indem die Verwendung dieser Begriffe in sämtlichen Leitentscheiden des Bundesgerichts (BGE) von 1875–2020 statistisch ausgewertet untersucht wird. Unter dem Titel «Gerichtsurteile verständlich gestalten: Wege zur Optimierung» legt David Schneeberger einige Massnahmen dar, die zur besseren Lesbarkeit von Urteilen beitragen könnten, ohne dass diese dabei an juristischer Substanz verlieren; Voraussetzung ist, dass die Gerichte bereit sind, solche Ansätze institutionell zu verankern und damit das Recht dem Anspruch näher zu bringen, für alle, die es betrifft, verständlich zu sein.
Drei deutliche Positionsbezüge runden schliesslich die Palette ab: In «Gerichte als Machtinstrument? Zur Rolle der Justiz in der regelbasierten internationalen Ordnung» kritisiert Professor Carl Baudenbacher, von 2003 bis 2017 Präsident des EFTA-Gerichtshofs, die Stellung, die dem EuGH, dem Gericht der EU in den bilateralen Verträgen eingeräumt werden soll. Bundesrichter und Redaktionsmitglied Thomas Stadelmann plädiert in seinem Beitrag «Einsatz der Judikative für die richterliche Unabhängigkeit – defensiv oder proaktiv?» für die Diskussion über ein Disziplinarwesen (auch) für Bundesrichterinnen und Bundesrichter. In der SVR/ASM-Kolumne kommentiert Bertrand Dayer, Vorstandsmitglied und Kantonsrichter im Wallis, in «Limite d’âge, révocation et réélection» die Nichtwiederwahl eines Richters aus Altersgründen und plädiert für andere Lösungen.
Zusammen mit den gewohnten Rubriken Associations, News CH und News abroad, erwartet Sie also eine ausgesprochen anregende Lektüre.
Abstract
Die Justiz ist traditionell darauf angewiesen, dass entscheidungsrelevantes Wissen in gerichtlichen Verfahren erzeugt wird. Unter den Bedingungen der modernen Wissensgesellschaft ist Wissen (z.B. über physikalische oder chemische Zusammenhänge) aber zu einem grossen Teil allgemeinzugänglich. Die praktisch jederzeitige Verfügbarkeit von Wissen stellt die Justiz vor verschiedene Herausforderungen. Wann darf und wann muss ein Gericht z.B. auf im Internet verfügbares Wissen zurückgreifen? Der vorliegende Beitrag befasst sich aus einem allgemeinen verfahrensrechtlichen Blickwinkel mit diesen Herausforderungen der Wissensgesellschaft.
Abstract
Die mutmasslichen Opfer haben oft eine zentrale Rolle in Rechtsstreitigkeiten gespielt, die auf die Förderung der Eindämmung des Klimawandels abzielen. Der Autor vertritt jedoch die Auffassung, dass keine Einzelperson im rechtlichen Sinne Opfer der Unterlassung eines Staates der einer Einrichtung bei der Eindämmung des Klimawandels sein kann: Auch wenn solche Unterlassungen der Gesellschaft schaden, beeinträchtigen sie Einzelpersonen nicht in hinreichend direkter und unmittelbarer Weise. Diese Feststellung hat weitreichende Auswirkungen, stellt jedoch kein unüberwindbares Hindernis dar: Die Klagebefugnis lässt sich oft auf einer solideren rechtlichen Grundlage begründen. (xf)
Abstract
Die Begriffe Grundsatz, Prinzip und Maxime gehören zum festen Vokabular der Schweizer Rechtslehre. Aber handelt es sich dabei um juristische Fachtermini oder um magische Formeln, die fehlende Stringenz in der Argumentation kaschieren? Die Untersuchung erfolgt zweistufig: Ausgehend von Kant werden Verwendungskontexte und Systematisierungsansätze der Schweizer Lehre qualitativ verglichen. Dem wird der korpuslinguistisch ausgewertete Sprachgebrauch des Bundesgerichts gegenübergestellt. Aus diesen Erkenntnissen entwickeln die Autoren eine integrative Begriffshierarchie und Hilfestellungen zur Identifikation und Vermeidung magischer Formeln.
Abstract
Der EGMR hat schon mehrfach zu Äusserungen von Richtern im Kontext ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit Stellung genommen. Nunmehr war in Danilet v. Romania die Frage zu klären, wie sich ein Richter auf social media Plattformen äussern darf. Der EGMR hat dabei keineswegs überraschend die Freiheit der Meinungsäusserung betont, die, wie noch zu zeigen sein wird, jedoch keineswegs grenzenlos gilt.
Abstract
Gerichtsurteile gelten oft als schwer verständlich und komplex, nicht nur für Laien, sondern auch für Juristinnen und Juristen. Eine klare, präzise und zugängliche Sprache ist entscheidend für das Vertrauen in die Justiz und den tatsächlichen Zugang zum Recht. Dieser Beitrag diskutiert Ideen, wie Urteile verständlicher gestaltet werden können, ohne dabei an juristischer Substanz zu verlieren. Er stellt eine Einladung zur Diskussion dar, ohne die Arbeit der Justiz heruntersetzen zu wollen.
Abstract
Gerichte gelten als Kernstück jeder regelbasierten Ordnung – international wie national. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke. Der Beitrag untersucht, wie Grossmächte internationale Gerichte aushöhlen, und zeigt, wie die EU mit dem Instrument der Extraterritorialität ihren eigenen Gerichtshof zum Massstab für Drittstaaten zu machen sucht.
Abstract
Das Parlament prüft aktuell ein Disziplinarwesen für eidgenössische Richterinnen und Richter. Zwei Gutachten lassen offen, ob ein solches auch das Bundesgericht erfassen kann. Das Bundesgericht agierte bisher defensiv. Eine aktuelle Affäre erhöht den Reformdruck. Der Beitrag plädiert für ein kohärentes Gesamtpaket: Abschaffung der Wiederwahl, einmalige Amtszeit mit Altersgrenzen sowie ein justizförmiges, politisch unabhängiges Disziplinarverfahren. Das Bundesgericht sollte proaktiv an dieser Reform mitwirken.
Abstract
Eine in der «Weltwoche» enthüllte Liebesbeziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf hat gemäss Medienberichten am Bundesgericht eine Krise ausgelöst. Das Gesamtgericht hat festgehalten, dass Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern grundsätzlich gegen die geltenden Gepflogenheiten verstossen. Ein externes Expertengremium soll den Sachverhalt klären.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Organisation der Justiz geprüft. Sie spricht sich insbesondere dafür aus, ein Disziplinarsystem für die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte einzuführen.
Abstract
Gerichte sollen in mehr Fällen als heute auf schriftliche Begründungen ihrer Entscheide verzichten können. Der Nationalrat unterstützt mit knappem Mehr eine St. Galler Forderung, mehr Verzichtsmöglichkeiten zu schaffen. Der Kanton will so die Gerichte entlasten.
Abstract
Im Schweizer Parlament behandelte oder hängige Geschäfte, welche die Judikative betreffen / Affaires traitées ou en discussion au Parlement suisse qui concernent le pouvoir judiciaire / Procedure riguardanti il potere giudiziario trattate o pendenti presso il Parlamento svizzero
Richterzeitung