Liebe Leserinnen und Leser
Die Ausübung der richterlichen Funktion befindet sich heute an der Schnittstelle von Recht, Institutionen und gesellschaftlicher Entwicklung. Die in dieser Ausgabe versammelten Beiträge zeigen, dass sich die heutige Justiz nicht mehr allein auf die Beilegung von Streitigkeiten beschränkt, sondern sich mit strukturellen, technologischen und professionellen Veränderungen auseinandersetzen muss, die die Bedingungen richterlichen Entscheidens tiefgreifend beeinflussen.
In diesem Kontext bedeutet eine Reflexion über die Rolle der Richterin und des Richters auch, sich mit den Formen auseinanderzusetzen, in denen sich die Justiz an die Veränderungen von Gesellschaft und Institutionen anpasst.
Ein erster Beitrag befasst sich mit dem System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter an den eidgenössischen Gerichten. Im September 2025 verabschiedeten die Geschäftsprüfungskommissionen des Ständerates und des Nationalrates (GPK) einen entsprechenden Bericht und formulierten verschiedene Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Der Bericht stützt sich auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), die ihrerseits auf einem Gutachten von Regina Kiener, Andreas Lienhard und Peter Bieri-Evangelisti beruht, welches die Autoren im vorliegenden Beitrag erweitert und aktualisiert haben. Der Artikel untersucht die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die Einsatzmodalitäten der nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht, am Bundesstrafgericht und am Bundespatentgericht. Die Analyse zeigt auf, dass diese Institution zur Flexibilität und Effizienz bei der Bewältigung der Arbeitsbelastung der Gerichte beiträgt, weist jedoch auch auf gewisse Probleme hin, insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Einsatzregeln und möglicher Interessenkonflikte aufgrund paralleler beruflicher Tätigkeiten.
Ein zweiter Beitrag von Christine Beeler, Nico van der Heiden, Felix Strebel und Isabelle Oehri präsentiert ausgewählte Ergebnisse der genannten PVK-Evaluation. Gestützt auf eine Online-Befragung bei den eidgenössischen Gerichten sowie auf ergänzende Gespräche mit Richterinnen, Richtern und Gerichtsschreiberinnen und -schreibern untersucht die Analyse insbesondere die Auswirkungen des Einsatzes nebenamtlicher Richterinnen und Richter auf Effizienz, Unabhängigkeit und Qualität der Rechtsprechung. Insgesamt kommt die Evaluation zum Schluss, dass das System grundsätzlich angemessen ist, empfiehlt jedoch gewisse Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Organisation.
Die Ausgabe enthält zudem eine Rezension von Karl-Marc Wyss zur Monographie von Michelle A. Grosjean über die Justizräte in der Schweiz. Der Autor zeigt auf, dass das Werk eine vertiefte Analyse der rechtlichen Grundlagen und der organisatorischen Ausgestaltung dieser Organe bietet und insbesondere deren Aufsichtsfunktion sowie ihre Rolle bei der Vorbereitung der Richterwahlen beleuchtet. Die Studie hebt zudem das Potenzial der Justizräte hervor, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und zur schrittweisen Depolitisierung der Aufsichts- und Ernennungsmechanismen beizutragen.
Die richterliche Entscheidungsfindung steht im Mittelpunkt des Beitrags von Florian Mauron, der sich mit dem Ermessensspielraum der zweitinstanzlichen Zivilgerichte befasst. Der Autor untersucht, ob die obere Instanz ihr eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen des erstinstanzlichen Gerichts setzen kann oder nur bei Ermessensüberschreitung oder -missbrauch eingreifen darf. Daraus ergibt sich ein differenziertes Bild, das je nach Rechtsgebiet und Rechtsmittel sowie auch je nach unterschiedlichen Praxen einzelner Westschweizer Kantonsgerichte variiert.
Die Ausgabe widmet sich zudem der persönlichen Dimension der richterlichen Tätigkeit. Yesica Nieves bietet eine originelle Reflexion über Mediation, die nicht nur als alternative Methode der Konfliktlösung, sondern auch als Instrument der persönlichen und beruflichen Entwicklung von Richterinnen und Richtern verstanden wird. Die Kenntnis von Mediationstechniken – insbesondere Selbstreflexion, Zuhören und Umgang mit Emotionen – kann zur Stärkung von Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Wirksamkeit der richterlichen Tätigkeit beitragen.
In der Rubrik SVR-Kolumne («Vom Umgang der Gerichte mit dem Schrifttum») behandelt Christian Stähle das Verhältnis zwischen Lehre und Rechtsprechung. Ausgehend von einem Urteil des Bundesgerichts, das klargestellt hat, dass ein Gericht das rechtliche Gehör nicht verletzt, wenn es sich in der Begründung seines Entscheids nicht mit der Lehre auseinandersetzt – insbesondere wenn bereits eine gefestigte Rechtsprechung besteht –, betont der Autor die Bedeutung eines konstruktiven Dialogs zwischen Lehre und Rechtsprechung. Die wissenschaftliche Kritik ist nämlich wesentlich für die Weiterentwicklung der Rechtsprechung, für die Fortbildung des Rechts und für die Bewältigung neuer Fragestellungen.
Schliesslich richtet Daniel Hardegger den Blick auf die Zukunft der Justiz und analysiert die zunehmende Integration künstlicher Intelligenz. Er argumentiert, dass das Paradigma des «Human in the Loop», also das traditionelle Modell menschlicher Kontrolle über algorithmische Systeme, nicht ausreicht, und schlägt einen weitergehenden Ansatz – «Society in the Loop» – vor, der gesellschaftliche Werte ausdrücklich in die Gestaltung algorithmischer Systeme integriert und transparente Standards für deren Einsatz im Justizbereich definiert. Nachdem er das derzeitige regulatorische Vakuum und die föderale Fragmentierung in der Schweiz aufgezeigt hat, formuliert der Beitrag drei Vorschläge: die Einführung nationaler Transparenzstandards für den Einsatz von KI an Gerichten, die Durchführung partizipativer Prozesse zur Festlegung zentraler Wertvorstellungen sowie die Stärkung der Koordination zwischen Kantonen und Bundesinstitutionen.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre !
Abstract
Am Bundesgericht, am Bundestrafgericht und am Bundespatentgericht gelangen nebenamtliche Richterinnen und Richter zum Einsatz – nicht hingegen am Bundesverwaltungsgericht. Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) haben die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation des Systems der nebenamtlichen Richterinnen und Richter an den eidgenössischen Gerichten beauftragt. Gestützt auf den Erkenntnissen der PVK haben die Kommissionen Schlussfolgerungen gezogen und Empfehlungen formuliert. Die vorliegende Publikation zeigt die Ergebnisse der rechtlichen Analyse im Rahmen der Evaluation auf.
Abstract
Die Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zeigt, dass das System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter grundsätzlich zweckmässig ist. Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter tragen zur Effizienz der Rechtsprechung bei, insbesondere bei der Bewältigung von Arbeitslastspitzen und zur Sicherstellung der Fallerledigung in verschiedenen Verfahrenssprachen. Das System birgt aber auch gewisse Risiken, vor allem wenn es um die Sicherstellung einer unabhängigen und kohärenten Rechtsprechung geht. Die Gerichte verfügen jedoch über verschiedene Vorgaben, welche es ihnen erlauben, angemessen mit diesen Risiken umzugehen.
Abstract
Während sich ein Justizrat auf Bundesebene bis anhin nicht durchsetzen konnte, finden sich solche in etlichen Kantonen. Erstmals untersucht nun Michelle Angela Grosjean in ihrer Dissertation umfassend die Grundlagen und die Verbreitung von Justizräten in der Schweiz und deren Ausgestaltung in den Kantonen. Sie wirft dabei einen Blick auf die Entwicklungen in Europa und schafft Vergleichswerte, Anregungen und eine Übersicht über Vor- und Nachteile einer allfälligen Verbreitung von Justizräten in den Kantonen oder auch auf Bundesebene.
Abstract
Sind die Berufungsgerichte in Zivilrechtsfällen, in denen die erstinstanzliche Behörde über einen grossen Ermessensspielraum verfügt, befugt, ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Vorinstanz zu setzen? Oder sind sie nur dann tätig, wenn dieses Ermessen überschritten oder missbraucht wurde, d. h. wenn ein Rechtsverstoss vorliegt? Die Antworten unterscheiden sich je nach dem betreffenden Bereich des Zivilrechts und der Art der Berufung. Hinzu kommen offenbar gewisse Unterschiede in der Praxis der verschiedenen kantonalen Gerichte der Romandie, die hier beispielhaft aufgezeigt werden. (xf)
Abstract
Der Beitrag befasst sich kurz mit der Institution der Mediation, und zwar weniger als Instrument der alternativen Streitbeilegung, sondern vielmehr als Mittel zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung von Magistratspersonen. In dieser Hinsicht versteht sich die Mediation als Mittel zur Stärkung ihrer Fachkompetenzen und damit zur Gewährleistung einer noch unabhängigeren und unparteiischeren Justiz. Die Autorin macht aus dieser Idee eine These, die sie am Rande einer rein juristischen und traditionellen Analyse mit einem philosophisch-psychologischen Ansatz vertritt. (xf)
Abstract
Sind Richterinnen und Richter verpflichtet, sich mit der Lehre auseinanderzusetzen und diese zu zitieren? Haben die Prozessparteien einen Anspruch darauf, dass sich das Gericht mit dem Schrifttum beschäftigt? Wer trägt die Verantwortung für die Fortentwicklung des Rechts? Dieser Beitrag soll für die Beantwortung dieser Fragen Denkanstoss sein.
Abstract
Die rasante Integration künstlicher Intelligenz in die Justiz stellt das Konzept «Human in the Loop» als alleinige Kontrollinstanz infrage. Dieser Beitrag argumentiert, dass KI-Systeme in der Justiz gesellschaftliche Werte nicht nur respektieren, sondern aktiv verkörpern müssen – was strukturierte demokratische Prozesse erfordert. Das von Iyad Rahwan entwickelte «Society in the Loop»-Konzept bietet hierfür einen Rahmen. Die Schweizer Justiz steht vor der Herausforderung, bis 2026 transparente Standards zu etablieren, die kantonale Autonomie mit einheitlichen Prinzipien verbinden. Drei Vorschläge zeigen Wege für eine demokratisch legitimierte KI-Governance auf.
Richterzeitung