Liebe Leserinnen und Leser,
In der vorliegenden Ausgabe befassen sich gleich mehrere Beiträge mit prozessualen Fragen: Niels Favre erläutert die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und Zivilgericht. Im Beitrag von Véronique Fischer-Hulman werden Eigenheiten der Ablehnung von Sachverständigen im Zivil- und Strafverfahren aufgezeigt. In der Publikation von Claudia Schreiber und Daniel Kettiger geht es um die Herausforderungen im Umgang mit elektronischen Beweismitteln.
Der letztgenannte Beitrag spannt den Bogen zur Abhandlung von David Schneeberger, der sich mit den Vorteilen und Optimierungspotenzialen des digitalen Schriftenwechsels innerhalb der Austauschplattform von Justitia 4.0 befasst. Ebenfalls um die Digitalisierung geht es im Beitrag von Leonie Grob: Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen in sekundären Entscheid-Datenbanken.
Ein weiterer Fokus der vorliegenden Ausgabe liegt in der Justizkommunikation: Patrick L. Krauskopf und Nicola Hörnig erläutern die Chancen und Risiken der Litigation PR (prozessbegleitende strategische Öffentlichkeitsarbeit durch die Parteien). Und gleich zwei Beiträge befassen sich auf der anderen Seite mit dem Einsatz von Social Media durch Richterinnen und Richter: Christine Sauthier, «Über den Umgang mit Social Media, Was darf eine Richterin, ein Richter?», sowie Pietro Angeli-Busi, «Il Magistrato ed il Social Network».
Last but not least wird ein thematischer Schwerpunkt auf die richterliche Verantwortlichkeit gelegt, zu welcher unlängst ein Kolloquium anlässlich des 65. Geburtstags von Bundesrichter Dr. h.c. Thomas Stadelmann stattgefunden hat (die Videobeiträge finden sich auf der Website des Schweizerischen Instituts für Judikative SIfJ). Matthias Kradolfer und Arthur Brunner vermitteln einen Rechtsvergleich über das richterliche Disziplinarrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Beitrag von Ulrich Meyer befasst sich mit der ethischen, zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie der umstrittenen Frage einer disziplinarrechtlichen Verantwortlichkeit auf Bundesebene. Peter Bussjäger zeigt die Eigenheiten der richterlichen Verantwortlichkeit im Spannungsfeld mit der Unabhängigkeit der Justiz in Österreich auf.
Lesenswert sind auch zwei Literaturbesprechungen zu Biographien namhafter Juristen: Stephan Gass rezensiert das Werk von Hans Hugo Klein, Der Jurist Johann Wolfgang von Goethe, und Hans-Jakob Mosimann rezensiert das Buch von Maurus Held, René Blattmann – Sein Name ist Gesetz.
Schliesslich findet sich in der vorliegenden Ausgabe eine Übersicht über neue Publikationen im 65. Update der Bibliografie zum Richterrecht und der Beitrag Parlament aktuell / Parlament actualités / Notizie dal Parlamento (Update 5) zeigt rechtspolitische Entwicklungen im Justizbereich auf. In einem weiteren Beitrag wird zudem besonders auf die Befassung des Parlaments mit dem Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eingegangen.
Wir wünschen eine anregende Lektüre!
Arthur Brunner, Stephan Gass, Sonia Giamboni, Andreas Lienhard, Hans-Jakob Mosimann, Annie Rochat Pauchard, Thomas Stadelmann