Justice - Justiz - Giustizia

Vorgängiges Schlichtungsverfahren bei (kombinierten) Vaterschaftsklagen?

  • Autor/Autorin: Pascal Schmid
  • Zitiervorschlag: Pascal Schmid, Vorgängiges Schlichtungsverfahren bei (kombinierten) Vaterschaftsklagen?, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2012/1
Das Obergericht der Kantons Thurgau hat die Frage, ob bei Vaterschaftsklagen und bei Klagen auf Anfechtung des Kindsverhältnisses ein vorgängiges Schlichtungsverfahren zu durchlaufen ist, geklärt. Inskünftig kann in diesen Fällen auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet werden, ebenso bei kombinierten Vaterschafts- und Unterhaltsklagen und bei Kombination einer Unterlassungsklage (nach gerichtlicher Ansetzung einer Prosequierungsfrist) mit einer Genugtuungsklage.