Liebe Leserinnen und Leser

In der ersten Ausgabe von «Justice – Justiz – Giustitia» haben wir unsere Ziele für die neue Schweizer Richterzeitung formuliert. Sie soll über alle Belange der Justiz berichten, u.a. soll Thema sein, was wir und andere in der Justiz erleben, was wir und andere über die Justiz denken, was die Justiz bewirkt, was uns betroffen macht. «Justice – Justiz – Giustizia» soll den Leserinnen und Lesern zeigen, wie Entscheidungen zustande kommen, welchen Einflüssen die Justiz ausgesetzt ist, welche Qualitäten sie hat, aber auch welche Mängel vorhanden sind. Die vorliegende Ausgabe von «Justice – Justiz – Giustitia» enthält Beiträge, in denen kritisch über die Justiz, aber auch über Justizkritik berichtet wird.

Mängel der Justiz dürfen und sollen nicht ausgeklammert werden. Eine qualitativ hochstehende Justiz ist nur sichergestellt, wenn auch Schwächen ihre Darstellung finden, wenn der Finger auf wunde Punkte gelegt wird.

Vielfach erscheint das Aufzeigen von verbesserungswürdigen Situationen und Mechanismen als Angriff auf die Justiz – sei es auf einzelne Personen oder auf die Institution als solche. Und häufig wird reflexartig festgehalten, Kritik sei unzulässig und stelle einen Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit dar. In dieser allgemeinen Form ist die Reaktion wohl falsch. Richterliche Unabhängigkeit ist nicht Standesvorrecht oder Privileg der Richter und Richterinnen; Unabhängigkeit ist Verpflichtung im Dienst einer fairen, rechtsstaatlichen Rechtspflege und – mit Blick auf die friedenssichernde Funktion richterlicher Tätigkeit – letztlich Dienst an der Gemeinschaft. Mit diesem Verständnis geht auch der Anspruch einher, dass die Judikative – gesamthaft und jeder einzelne Angehörige – für ihr Handeln Verantwortung trägt[1] . Notwendig ist die Entwicklung einer Kultur von Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Verantwortlichkeit innerhalb der Judikative selber, als ein wesentlicher Schritt um die Integrität der Judikative sicherzustellen. Daraus ergibt sich zweifelsohne, dass Kritik an der Judikative nicht nur zulässig, sondern auch notwendig ist.

Das heisst nun aber nicht, dass Kritik in jeglicher Form, jeglichen Inhalts und auf jeglichem Niveau sinnvoll und akzeptabel ist. Insbesondere Kritiker, welche nicht bloss aus persönlicher Betroffenheit agieren, sondern denen es um die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Justiz in unserem demokratischen Rechtsstaat geht, sollten bei ihrer Kritik die Funktion der Justiz nicht aus den Augen verlieren: Kritik, welche das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft – bewusst oder unbewusst und aus welchen Motiven auch immer – unterminiert, ist für unser Staatswesen mindestens so schädlich, wie Mängel oder Fehler der Justiz, welche nicht offengelegt werden.

Anne Colliard, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli

[1] Vgl. zur Verantwortlichkeit der Angehörigen der Justiz auch «THE BANGALORE PRINCIPLES OF JUDICIAL CONDUCT 2002» .

 

EDITORIAL
Editorial der Ausgabe 2008/1
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
Editorial de l'édition 2008/1
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
SCIENCE
Rückschaufehler oder ich wusste, dass das schief gehen musste
Mark Schweizer
Mark Schweizer
«Das musste ja schief gehen» – wie oft haben wir dieses Gefühl. Psychologische Forschung zeigt aber, dass es tatsächlich nur ein Gefühl ist. Hätten wir selber an der Stelle des Handelnden entscheiden müssen, hätten wir es auch nicht besser gewusst. Der Aufsatz fasst die psychologische Forschung zum «Rückschaufehler» (hindsight bias) kurz zusammen und legt dar, wie der Fehler juristische Urteile beeinträchtigen kann. Der Autor zeigt, wie der Einfluss des Rückschaufehlers zumindest in Haftpflichtprozessen verringert werden kann.
Ausgebrannt – Richterinnen und Richter in der persönlichen Krise
Barbara Hochstrasser
Barbara Hochstrasser
FORUM
Peter Zihlmann: «Die Justiz kann nicht so viel leisten, wie die Gesellschaft ihr zumutet»
Stephan Gass
Stephan Gass
Daniel Hürlimann
Daniel Hürlimann
Peter Zihlmann war während über 20 Jahren als Wirtschaftsanwalt, Strafverteidiger sowie als Mietgerichtspräsident in Basel tätig. Er vertrat u.a. den Finanzjongleur André Plumey und erreichte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Verurteilung der Schweiz und damit die Einführung des Haftrichters in Basel. Zihlmann hat zahlreiche Bücher zu den Themen Justiz, Recht und Gerechtigkeit sowie über die Fälle André Plumey, Guido A. Zäch und Dieter Behring veröffentlicht. Im Interview mit der Richterzeitung äussert er sich kritisch zur Legitimation des (Wirtschafts-)Strafrechts, zu den Erwartungen der Gesellschaft an die Justiz, zum Fall Guido A. Zäch und zu möglichen Alternativen eines Strafprozesses.
Zottelige Spiele ohne Grenzen – gewinnen und verlieren
Marlise Egger Andermatt
Marlise Egger Andermatt
Wenn die SVP ein Spiel lanciert, ist das meist nicht lustig. Unterhaltung im Vordergrund, knallharte Taktik im Hintergrund. Vor den Wahlen 2007 lief auf der Homepage der SVP folgendes Spiel ab: Mit Zottel, dem SVP-Maskottchen konnte man Schweizer Pässe schnappen, bevor sie zu den Einbürgerungswilligen gelangen. Soweit noch harmlos, wenn man die SVP-Wahlkampagne sonst verfolgt hat. Brisant wird die Rolle der Justiz in diesem Spiel. Die SVP-Spielstrategen lassen einen Richter ins Spiel marschieren, den man «abschiessen» kann. Wird das Ziel verfehlt, kommt das grosse Bedauern, dass nun eingebürgert wird.
L’Académie Suisse de la Magistrature propose une nouvelle formation postgrade destinée aux magistrats
François Bohnet
François Bohnet
L’Association de l’Académie Suisse de la Magistrature a élaboré un Certificate of advanced studies (CAS) en magistrature, qui vise à combler une lacune dans l’offre académique suisse actuelle, en proposant une formation et un perfectionnement dans les domaines d’expertise des magistrats, par une approche interdisciplinaire orientée sur la pratique et prenant en compte la gestion d’entreprise, la psychologie ou les sciences de la communication.
«Wie wissen wir, dass es Menschenhandel ist, wenn wir es sehen?»
Tamara Münger
Tamara Münger
«Wie wissen wir, dass es Menschenhandel ist, wenn wir es sehen?» Diese Frage eines jungen Polizisten ist berechtigt: Schon nur die Identifikation von Personen als Opfer von Menschenhandel ist in der Praxis eine Herausforderung und doch zentral für eine erfolgreiche Strafermittlung, Strafverfolgung und die Beweisführung vor Gericht. Sie ist auch wichtig, um sicherzustellen, dass die Person ihre Rechte wahrnehmen kann und sie den nötigen Opferschutz erhält.
Richterethik in Deutschland
Michael Gressmann
Michael Gressmann
Das Thema «Richterliche Ethik» erlangt immer grössere Bedeutung und wird auch innerhalb der Richterschaft immer intensiver erörtert. In den USA und anderen «common law» geprägten Ländern haben Ethik-Regelungen für Richter bereits eine lange Tradition; es handelt sich dabei um ein Regelwerk, das dem Richter zwingende Verhaltenweisen vorgibt, im Sinne von «A judge should avoid..., a judge should perform...».
JUDICATURE
L'arrêt de la Grande Chambre de la CEDH du 10 décembre 2007 dans l'affaire Stoll
Daniel Rietiker
Daniel Rietiker
Le 10 décembre 2007, la Grande Chambre de la Cour européenne des droits de l'homme a rendu, pour la première fois depuis la création de la «nouvelle» Cour en 1998, un arrêt dans une affaire contre la Suisse. Le point de départ de l'arrêt constitue la condamnation d'un journaliste pour avoir publié, dans la Sonntags-Zeitung du 26 janvier 1997, des extraits d'un document diplomatique (« Strategiepapier ») de l'ancien ambassadeur Carlo Jagmetti. L'actualité et l'importance de la matière, à savoir la divulgation des informations considérées comme confidentielles ou secrètes, nous incitent à consacrer quelques lignes à cet arrêt. Le résumé des faits pertinents et l'analyse juridique de la Cour sont suivis par quelques commentaires personnels de l'auteur.
NEWS CH
Datenbank «Schweizerische Gerichtsorganisation»
Hansjörg Seiler
Hansjörg Seiler
In «Justice–Justiz–Giustizia» 2006/1 wurde bereits über die Datenbank «Schweizerische Gerichtsorganisation» informiert. Diese Datenbank wurde im Rahmen eines Nationalfonds-Projekts an der Universität Luzern unter der Leitung von Prof. Dr. Hansjörg Seiler entwickelt.
Richter auch ohne Jurastudium
Juria
Juria
BGer – Die Bundesverfassung verlangt für das Richteramt kein Jurastudium. Damit ein faires Verfahren garantiert ist, müssen Laienrichter laut Bundesgericht allerdings ausreichende Kenntnisse mitbringen, um ein sachgerechtes Urteil fällen zu können.
Les juges laïques ont encore de l'avenir devant eux
Juria
Juria
TF – Les juges laïques ont encore de l'avenir devant eux. Le Tribunal fédéral est d'avis que les magistrats ne doivent pas avoir tous accompli des études de droit.
Bertossa kritisiert Entscheid des Bundesstrafgerichts
Juria
Juria
Der zurückgetretene Bundesstrafrichter Bernard Bertossa kritisiert seine ehemaligen Kollegen. Dass diese die Bundesanwaltschaft wegen der Offenlegung der ominösen Papiere von Oskar Holenweger gerüffelt hätten, sei unglaublich.
Vorlage für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien in der Vernehmlassung
Juria
Juria
Sollen Zuwendungen an politische Parteien von den Steuern abgezogen werden können? Nachdem durch ein Urteil des Bundesgerichts bei denjenigen Kantonen, welche solche Abzüge heute schon ermöglichen, grosse Verunsicherung entstanden ist, soll eine Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) nun Klarheit schaffen. In der Bundesgesetzgebung soll der Grundsatz festlegt werden, dass die Steuerpflichtigen Zuwendungen an politische Parteien geltend machen können.
Einsicht für GPK in Holenweger-Papiere
Juria
Juria
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat mit der Offenlegung der ominösen Papiere von Oskar Holenweger gegenüber der GPK das Untersuchungsgeheimnis verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesstrafgericht. Massnahmen hält es nicht für erforderlich.
FR: Pouvoir judiciaire – entrée en vigueur d’importantes réformes
Alexandre Papaux
Alexandre Papaux
Le 1er janvier 2008 le nouveau Tribunal cantonal unifié a débuté ses activités. L'autorité supérieure du canton en matière civile, pénale et administrative est le résultat de la fusion du Tribunal cantonal et du Tribunal administratif. Au nombre des réformes se trouvent aussi le Conseil de la magistrature et la nouvelle organisation judiciaire des Justices de paix du canton de Fribourg.
OW: Inkrafttreten neuer und geänderter Erlasse
Andreas Jenny
Andreas Jenny
Auf den 1. Januar 2008 sind im Kanton Obwalden zahlreiche neue Bestimmungen in Kraft getreten. Revidiert wurden insbesondere die Zivilprozessordnung und das kantonale Strafrecht.
SG: Neue Strukturen für die Kreisgerichte
Martha Niquille
Martha Niquille
In der Novembersession 2007 hat der Kantonsrat eine Justizreform verabschiedet, die vor allem für die Kreisgerichte, Arbeitsgerichte und Vermittlerämter Neuerungen bringen soll. Die Revision ist weniger umfassend als der ursprüngliche Vorschlag der Regierung und der Expertenkommission. Ob die bereits reduzierte Reform zustande kommt, ist mittlerweise wieder offen, da das Referendum ergriffen wurde.
TI: Potenziamento del TRAM, Camera del Tribunale di appello
Emanuela Epiney-Colombo
Emanuela Epiney-Colombo
Dal 1° giugno 2008 la giurisdizione amministrativa ticinese sarà rafforzata e potrà contare su un giudice di appello supplementare.
UR: Richter sollen weiterhin durch das Volk gewählt werden
Agnes Planzer Stüssi
Agnes Planzer Stüssi
Am 28. November 2004 hatte das Urner Stimmvolk die Einführung der «stillen Wahlen» auf kantonaler Ebene mit einem Nein-Stimmenanteil von 53 % knapp abgelehnt. Die Urnerinnen und Urner brachten damit zum Ausdruck, dass sie ihre obersten Behörden und Gerichte selber wählen uns sich ihre demokratischen Rechte nicht beschneiden lassen wollten.
UR: Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells
Agnes Planzer Stüssi
Agnes Planzer Stüssi
Im Kanton Uri stehen zwei Gesetzesänderungen an.
ZG: Staatsanwaltschaftsmodell seit 1.1.2008
Christian Aebi
Christian Aebi
Im Kanton Zug wurde am 1. Januar 2008 das Staatsanwaltschaftsmodell eingeführt. Die teilrevidierte Strafprozessordnung und das teilrevidierte Gerichtsorganisationsgesetz lehnen sich dabei eng an die Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 an.
ZH: Après le meurtre d'un chauffeur de taxi à Wetzikon
Juria
Juria
Le procureur du canton de Zurich demande l'ouverture d'une procédure pénale pour homicide par négligence contre deux juges et quatre fonctionnaires après le meurtre d'un chauffeur de taxi à Wetzikon (ZH). Le meurtrier présumé aurait dû être en prison la nuit du crime.
ZH: Strafuntersuchungen gegen 2 Richter beantragt
Juria
Juria
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will geklärt haben, ob sich ein Oberrichter, ein Richter und vier weitere Personen im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an einem Taxifahrer in Wetzikon der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben könnten.
NEWS ABROAD
LI: Einführung der Konferenz der Gerichtspräsidenten
Lothar Hagen
Lothar Hagen
Ich habe schon vor einiger Zeit über die Gerichtsorganisation im Fürstentum Liechtenstein berichtet. Am 24.10.2007 hat nunmehr der Landtag ein neues Gerichtsorganisationsgesetz und ein Richterdienstgesetz beschlossen.
REPRINT
«Richter auf Turnschuhen» – Ein Bericht über Schülergerichte in Deutschland
Elke Spanner
Elke Spanner
Sie tragen Kapuzenpulli und Sneaker, und wenn Angeklagte herumalbern, schauen sie böse. In Hamburg und anderen Bundesländern entscheiden jugendliche Richter über jugendliche Täter. Die wirksamste Strafe: den Gleichaltrigen ins Gesicht sagen, wie uncool sie sind.
LITERATURE
Bibliografie zum Richterrecht – Update 5
Juria
Juria
«Justice – Justiz – Giustizia» publiziert eine Übersicht über neu erschienene Monografien und Artikel in Fachzeitschriften und Festschriften, welche zu Themen rund um die Judikative erschienen sind.
Rezension: Peter Zihlmann, Justiz im Irrtum
Stephan Gass
Stephan Gass
Der Autor berichtet über Strafprozesse wie den Mordfall Zwahlen, die Wirtschaftsstraffälle Werner K. Rey und Plumey oder den Spionagefall Nyffenegger und auch über die sogenannte «Basler Justizaffäre».
Rezension: Kaspar Hotz, Richterrecht zwischen methodischer Bindung und Beliebigkeit?
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Das Buch ist anregend, eigenständig und lesenswert. Seine zentrale These ist, dass die im Titel suggierte Gegenüberstellung von Methodik und Beliebigkeit bei genauer Betrachtung irreführend ist, weil – zugespitzt – keine Methode zwingend ein bestimmtes Ergebnis zeitigt und sich jedes bestimmte Ergebnis methodisch unterlegen lässt.
Rezension: Benjamin Schindler / Partick Sutter (Hrsg.), Akteure der Gerichtsbarkeit
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Es ist den Herausgebern Benjamin Schindler und Partick Sutter gelungen, den zahlreichen Akteueren, die im Prozess der Entscheidfindung eine wichtige und manchmal ausschlaggebende Rolle spielen, eine eigene Stimme zu verleihen, obwohl das richterliche Urteil aufgrund äusserst komplexer Interaktionen zwischen ihnen zustande kommt. Um es vorweg zu nehmen, das Buch ist ein reines Lesevergnügen.
PERSONALIA
LU: Rücktritte von Fritz Widmer und Angela Marfurt-Jahn und Nachfolge
Vivian Fankhauser-Feitknecht
Vivian Fankhauser-Feitknecht
Dr. iur. Fritz Widmer tritt per 31.5.2008 nach Erreichen des 60. Altersjahrs und über 20-jähriger Tätigkeit als Verwaltungsrichter des Kantons Luzern zurück. Per Ende September 2007 ist lic. iur. Angela Marfurt-Jahn nach zehnjähriger Tätigkeit als hauptamtliche Amtsrichterin am Amtsgericht Luzern-Land zurückgetreten.
NW: Zum Hinschied von alt Ober- und Verwaltungsgerichtspräsident Dr. iur. Paul Odermatt (28.7.1939 – 10.12.2007)
Marcus Schenker
Marcus Schenker
Am 10. Dezember 2007 ist eine markante Nidwaldner Richterpersönlichkeit gestorben: Dr. iur. Paul Odermatt. Nach einem reich erfüllten Leben, das er mit ausgeprägtem Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein insbesondere auch in den Dienst der Öffentlichkeit stellte, ist unser geschätzter Kollege Dr. iur. Paul Odermatt im Beisein seiner Lieben nach schwerer Krankheit zu Hause eingeschlafen.
Neue Präsidenten am Bundessozialgericht und am Bundesgerichtshof
Michael Gressmann
Michael Gressmann
Das Bundessozialgericht hat am 1. Januar 2008 einen neuen Präsidenten erhalten, der Bundesgerichtshof am 1. Februar 2008.Zudem hat der Bund nach Art. 95 Abs. 1 des Grundgesetzes den Bundesgerichtshof (in Karlsruhe), das Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig), den Bundesfinanzhof (in München), das Bundesarbeitsgericht (in Erfurt) und das Bundessozialgericht (in Kassel) als oberste Gerichtshöfe des Bundes errichtet.