Einsicht für GPK in Holenweger-Papiere
Rüffel für Bundesanwaltschaft aus Bellinzona
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat mit der Offenlegung der ominösen Papiere von Oskar Holenweger gegenüber der GPK das Untersuchungsgeheimnis verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesstrafgericht. Massnahmen hält es nicht für erforderlich.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.