Spruchkörperbildung, neue Organisationsreglemente im Kanton Basel-Stadt / Urteilspublikationen
Mit den Urteilen 1C_187/2017, 1C_327/2017 vom 20. März 2018 erkannte das Bundesgericht, die Aufgabe der Spruchkörperbildung für den einzelnen Gerichtsfall dürfe nicht an eine nicht richterliche Instanz wie eine Gerichtskanzlei oder eine/n Gerichtsschreiber/in delegiert werden. Dieses Urteil bezog sich formell nur auf das Strafgericht Basel-Stadt, betraf aber auch das Appellationsgericht Basel-Stadt, da dessen Organisationsreglement die Zuständigkeit zur Spruchkörperbildung der Ersten Gerichtsschreiberin oder dem jeweiligen Abteilungsgerichtsschreiber zuwies. Desweiteren weist die Autorin auf die neu im Internet publizierten Urteile des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt hin.
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