Zitiervorschlag: Peter Bussjäger, EGMR zu Richteräusserungen in social media, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2026/2
Der EGMR hat schon mehrfach zu Äusserungen von Richtern im Kontext ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit Stellung genommen. Nunmehr war in Danilet v. Romania die Frage zu klären, wie sich ein Richter auf social media Plattformen äussern darf. Der EGMR hat dabei keineswegs überraschend die Freiheit der Meinungsäusserung betont, die, wie noch zu zeigen sein wird, jedoch keineswegs grenzenlos gilt.
Inhaltsverzeichnis
1. Sachverhalt
2. Beurteilung des EGMR
3. Bemerkungen
3.1. Allgemeine Einschätzung
3.2. Folgerungen
3.3. Richterliche Verhaltensregeln als Lösung?
4. Zusammenfassung
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