Zitiervorschlag: Jonas Achermann, Strafzumessung mit Hilfe künstlicher Intelligenz?, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2024/3
Die richterliche Zumessung der Strafe ist geprägt von weiten Ermessensspielräumen und ihr haftet – nicht gänzlich unberechtigt – das Etikett der Willkür an. Mit dem vorliegendem Beitrag wird dargelegt, wie die künstliche Intelligenz einen Beitrag für eine rechtsgleiche und somit gerechtere Strafzumessung leisten kann.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die Strafzumessung in Theorie und Praxis
1.1. Der Begriff der Strafzumessung und deren gesetzliche Grundlagen
1.2. Die Strafzumessung in bundesgerichtlicher Rechtsprechung und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum
1.3. Die Strafzumessung in der Rechtswirklichkeit
2. Die Einsatzgebiete der KI im Dienste einer rechtsgleichen bzw. gerechten Strafzumessung
2.1. Das Gebot der Rechtsgleichheit als wesentlicher Grundstein der gerechten Strafe
2.2. KI-Anwendung zur Gewährleistung des Gebots der Gleichbehandlung
2.3. KI-Systeme zur Evaluierung der Rechtsprechung im Bereich der Strafzumessung
3. Entgegnung möglicher Vorbehalte gegen den Einsatz von KI bei der Strafzumessung
3.1. Unvereinbarkeit mit richterlicher Unabhängigkeit?
3.2. Diskriminierender «bias»?
3.3. Mangelnde Transparenz?
Würdigung und Ausblick
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