Zitiervorschlag: Peter Bussjäger, Richterliche Verantwortlichkeit in Österreich, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2024/2
Der vorliegende Beitrag behandelt verschiedene Aspekte der richterlichen Verantwortlichkeit in Österreich. Diese wird in der Praxis immer wieder eingemahnt. Allgemein können Richterinnen und Richter zwar nur von richterlichen Organen zur Rechenschaft gezogen werden, selbstverständlich beeinflusst die Verantwortlichkeit die Karriereerwartungen dieser Personen. Umso grösseres Augenmerk muss darauf gelegt werden, die richterliche Unabhängigkeit zu wahren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführende Bemerkungen
2. Gerichtsinterne Aufsicht über die Richterinnen und Richter in Österreich
3. Amts-, organ- und zivilrechtliche Haftung
3.1. Haftung des Rechtsträgers nach Amtshaftungsgesetz
3.2. Unionsrechtliche Staatshaftung
3.3. Organhaftung
3.4. Regress
3.5. Zivilrechtliche Haftung
4. Strafrechtliche Haftung
4.1. Amtsdelikte
4.2. Verlust des Ansehens der Justiz als Erschwerungsgrund?
5. Zusammenfassung
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