Forum DOI: 10.38023/83a3365b-30e4-4a47-883d-ad0121a3a335

Justizöffentlichkeit im schweizerischen Strafprozessrecht

Eine (kritische) Auslegeordnung

Patrick Bischoff
Patrick Bischoff

Zitiervorschlag: Patrick Bischoff, Justizöffentlichkeit im schweizerischen Strafprozessrecht, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2021/4

Der vorliegende Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung der Justizöffentlichkeit im schweizerischen Strafprozessrecht. Dabei untersucht der Autor sowohl deren Übereinstimmung mit höherrangigem Recht als auch, ob sie über den völker- und verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Mindeststandard hinausgeht und inwiefern der Gesetzgeber im Zuge künftiger Revisionen der einschlägigen Verfahrensordnungen dem Öffentlichkeitsgrundsatz noch mehr Gewicht einräumen und entsprechenden Gestaltungsspielraum ausschöpfen könnte.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Der Öffentlichkeitsgrundsatz und seine Ausnahmen
    • 2.1. Der Öffentlichkeitsgrundsatz
    • 2.2. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen
      • 2.2.1. Nicht öffentliche Urteilsberatung
      • 2.2.2. Nicht öffentliche Urteilsverkündung
      • 2.2.3. Nicht öffentliches Vorverfahren
      • 2.2.4. Nicht öffentliches Zwangsmassnahmenverfahren
      • 2.2.5. Nicht öffentliches Beschwerde- und schriftliches Berufungsverfahren
      • 2.2.6. Nicht öffentliches Strafbefehlsverfahren
    • 2.3. Gerichtlich angeordnete Ausnahmen
      • 2.3.1. Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
      • 2.3.2. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen eines Verfahrensbeteiligten
      • 2.3.3. Bei (zu) grossem Andrang
      • 2.3.4. Kompensationsmassnahmen
      • 2.3.5. Rechtsschutz
  • 3. Zusammenfassende Schlussbetrachtung
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