Science DOI: 10.38023/665f482f-8fb2-42ee-a12e-7bc8f6c7e60d

Richter*in per Los

Zur ablehnenden Haltung des Bundesrates und Gründe für die Umsetzung der Justizinitiative

Katja Rost
Katja Rost
Malte Doehne
Malte Doehne
Margit Osterloh
Margit Osterloh

Zitiervorschlag: Katja Rost / Malte Doehne / Margit Osterloh, Richter*in per Los, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2021/1

Die Justizinitiative sieht vor, dass Richter*innen des Bundesgerichts per Losverfahren bestimmt werden. Dieser Vorschlag stösst an verschiedenen Stellen auf Widerstand. Unser Beitrag verfolgt drei Ziele: erstens legen wir dar, warum Losverfahren in der heutigen Zeit abgelehnt werden. Zweitens begründen wir die Vorteile fokussierter Losverfahren, wenn es um die Besetzung prestigereicher Stellen geht, für die eine Vielzahl qualifizierter Bewerber*innen zur Verfügung stehen. Drittens bringen wir Vorschläge für eine Präzisierung der Justizinitiative an, deren vage Fassung der Bundesrat zu Recht reklamiert.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Fokussierte Losverfahren stossen auf Reaktanz. Zu Unrecht.
  • 3. Anwendungsbereich und Vorzüge fokussierter Losverfahren
    • 3.1. Eindämmung der Einflussnahme auf Wahlen zu Gunsten der Leistungsfähigkeit
    • 3.2. Vergrösserung des Pools hochqualifizierter Kandidierender
    • 3.3. Eindämmung von Machtmissbrauch und Selbstüberschätzung der Gewinner
  • 4. Vorschläge zur Präzisierung der Justizinitiative
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