Liebe Leserinnen und Leser
Wir freuen uns, Ihnen zum Jahresende wiederum eine vielfältige Ausgabe der Richterzeitung präsentieren zu können.
Stephan Bernard befasst sich in seinem Beitrag mit der richterlichen Ethik aus anwaltlicher Sicht. Darf ein Richter googeln? – Dieser Frage geht der Aufsatz von Roland Infanger insbesondere unter dem Aspekt der Gerichtsnotorietät nach. Andreas Lienhard und Peter Bieri nehmen den verschiedentlich erhobenen Vorwurf der Gerichtsschreiberjustiz auf und orten weiteren Forschungsbedarf. Matthieu Reeb beschreibt die Organisation und Funktionsweise des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Sitz in Lausanne und zeigt aktuelle Herausforderungen auf. In der Besprechung von BGE 143 I 211 betreffend Richterwahlen im Kanton Solothurn üben Markus Schefer und Lukas Schaub vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Garantie der politischen Gleichheit gemäss Art. 34 BV Kritik. Die Arbeit von Paola Inselmini befasst sich mit anwaltsrechtlichen Standesregeln und Schlichtungsverfahren nach ZPO.
Der vormalige Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR), Roy Garré, vermittelt einen Überblick über die Geschichte, Gegenwart und Zukunft dieser Vereinigung.
Über das alljährlich stattfindende Meeting der Permanent Study Group «Justice and Court Administration» der European Group for Public Administration (EGPA) berichtet Martin Schmied. Die Entscheidungsfindung in Kollegialgerichten ist Gegenstand eines weiteren Konferenzberichts (All Souls College Oxford) von Jakob Gleim.
Thomas Stadelmann verweist auf das Update des Universellen Richterstatuts der Internationalen Richtervereinigung (IAJ-UIM), wie es am 60. Jahreskongress in Santiago de Chile verabschiedet wurde. Stephan Gass weist auf ein Memorandum von 1’500 rumänischen Richterinnen und Richtern gegen eine geplante Justizreform hin, welche eine Schwächung der richterlichen Unabhängigkeit befürchten lässt. Im Weiteren macht Stephan Gass auf den Václav Havel Human Rights Prize des Europarats aufmerksam, mit welchem dieses Jahr der türkische Verfassungsrichter Murat Arslan ausgezeichnet wurde. Das Venice Commission Observatory stellt eine Auswahl internationaler Medienberichte über die Rechtsprechung von Verfassungsgerichten zur Verfügung.
Das 42. Update der Bibliografie enthält die aktuellsten Neuerungen zu den seit der Ausgabe 2006/4 von «Justice - Justiz - Giustizia» veröffentlichten Monographien und Aufsätzen im Themenbereich der Richterzeitung.
Mit dieser Ausgabe verabschieden wir a.Bundesrichter Pierre Zappelli aus dem Redaktionsteam. Pierre Zappelli war seit der ersten Ausgabe der Richterzeitung dabei und hat diese Zeitschrift massgeblich mitgeprägt. Für sein langjähriges Engagement danken wir ihm ganz herzlich! – Neu im Redaktionsteam begrüssen wir Annie Rochat Pauchard, Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit der neuen Kollegin und danken ihr für die Bereitschaft zur Mitwirkung!
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und alles Gute zum Jahreswechsel!
Das Redaktionsteam: Stephan Gass, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Andreas Lienhard, Sonia Giamboni