Liebe Leserinnen und Leser

Die Ausgabe 2015/4 von «Justice - Justiz - Giustizia» behandelt schwerpunktmässig Fragen zum Thema «externes und internes Fachwissen von Gerichten».
 
Wir empfehlen zu Beginn der Lektüre den Beitrag von Anja Martina Binder über «Technisches Fachwissen am Bundesverwaltungsgericht». Am Bundesverwaltungsgericht sind ausschliesslich juristisch ausgebildete Richterinnen und Richter tätig; Fachrichterinnen und -richter sind in der organisationsrechtlichen Ausgestaltung des Bundesverwaltungsgerichts keine vorgesehen. Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht in gewissen Bereichen die Möglichkeit, auf gerichtsinternes technisches Fachwissen zurückzugreifen. Sodann, in gewissermassen umgekehrter Perspektive, behandeln Patrick Bucher das «Fachrichtervotum im Zivilprozessrecht und in der Verwaltungsrechtspflege» und Tina Leiser die «paritätische Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland». Eine weitere Spezies sozusagen sind Laienrichterinnen und -richter; über ihre Perspektiven im Kanton Zürich informiert der Beitrag von Hans Schmid.
 
Ausgehend von der These, dass nicht nur Antworten, sondern bereits die Fragen das Ergebnis eines Denkvorganges sein müssen, untersucht Jörg Jeger, Chefarzt der MEDAS Zentralschweiz, in seinem Aufsatz die Kunst der Fragestellung bei medizinischen Gutachten. Eine präzise Fragestellung, die massgeschneidert auf den zu behandelnden Streitfall passt, gehört zu den wirksamsten Fehlerprophylaxen.
 
Marc Graf, Leiter Forensisch Psychiatrische Klinik der UPK Basel, untersucht in seinem Beitrag «Richter in Weiss» mögliche strafprozessuale Risiken einer «bidirektionalen Rollendiffusion». Oberflächlich betrachtet, scheinen Bedenken zur «Übermacht» der forensisch-psychiatrischen Sachverständigen durch die Einhaltung publizierter Standards überflüssig zu sein. Doch zeigen sich bei vertiefter Betrachtung gravierende Schnittstellenprobleme, welche zu inhaltlich falschen und ungerechten Urteilen führen können, insbesondere, wenn «(natur-)wissenschaftliche Evidenz zum juristischen Beweis wird».
 
Marianne Heer befasst sich mit aussagepsychologischen Gutachten und kommt aus strafprozessualer Sicht zu beachtenswerten, kritischen Bemerkungen. Während juristische Entscheidungsträger bei forensisch-psychiatrischen Gutachten im Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte verstärkt ihr besonderes Augenmerk auf die Qualität von Gutachten legten und der Begutachtungsprozess mittlerweile praktisch unwidersprochen von strafprozessualen Regeln mitgeprägt ist, lässt sich im Zusammenhang mit aussagepsychologischen Gutachten eine derartige Entwicklung nicht beobachten. Eine entsprechende Sensibilisierung wäre angebracht.
 
Beate Balitzki diskutiert aus naturwissenschaftlicher Sicht den forensischen Nutzen von DNA-Profilen. Vor dreissig Jahren publizierte Alec Jeffreys die Analyse von DNA zur personenbezogenen Identifikation aus biologischen Spuren. Seither gab es in der forensischen DNA-Analytik markante Fortschritte. Immer sensitivere Methoden zur Analyse kommen zur Anwendung. Überdies wurden in den meisten europäischen Ländern die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Verwendung von DNA-Profilen geschaffen. So entstanden auch DNA-Datenbanken, welche die routinemässige Auswertung von Spurendaten überhaupt erst möglich gemacht haben.
 
«Viele Fehler in Gutachten» – Christel Salewski präsentiert eine interessante Studie der Fern-Universität Hagen zu Sachverständigen-Gutachten bei Kindeswohlgefährdung, Sorge- oder Umgangsrecht. Familiengerichte benötigen häufig entsprechende Gutachten. Die Studie wertete alle Gutachten aus, die an vier Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (D) in den Jahren 2010 und 2011 in Auftrag gegeben wurden – und kommt zum Schluss, dass nur eine Minderheit die fachlichen Qualitätsstandards erfüllt!
 
Patrick Robert-Nicoud, Richter am Bundesstrafgericht, reflektiert die nicht-juristischen Kenntnisse des Richters und kommt zur provokanten, im Titel des Beitrags bereits angedeuteten These («Le juge ignorant – réflexions sur les connaissances non juridiques»): «il y a peu de différence entre un juge méchant et un juge ignorant». Der Artikel zeigt Risiken beim Gebrauch von nicht-juristischen Begriffen in der juristischen Praxis auf.
 
Schliesslich wird das Schwerpunkt-Thema durch einen australischen Beitrag des Bundesrichters Toni Pagone abgerundet. Er stellt in seinem Beitrag «The Management of Expert Evidence for Use by Courts and Tribunals: Concurrent Expert Evidence» verschiedene Fragen zum «Handling» von Expertenbeweisen im Verfahren und beschreibt dieses Expertise-Management der «concurrent expert evidence». Mit der letztgenannten Methode befasste sich auch, am 58. Meeting der internationalen Richtervereinigung IAJ-UIM, die 2. Studienkommission unter dem Vorsitz von Thomas Cyr (Canada), worüber Nora Lichti Aschwanden berichtet. Dabei wurden Chancen und Schwierigkeiten der verschiedenen Rechts- bzw. Regelungssysteme deutlich. Der praktische Rechtsvergleich im richterlichen Austausch regt an, die eigenen Regelungen und Praktiken kritisch zu überdenken und Neues auszuprobieren. Die schweizerische Zivilprozessordnung lässt für die Abnahme des Expertenbeweises verschiedene Formen zu (Art. 183 ff. ZPO), so insbesondere auch die mündliche Erstattung von Gutachten, welche gerade in komplexen Fällen aber wenig zur Anwendung gelangt. Die Erfahrungen mit der Methode der «concurrent expert evidence» lassen es als sinnvoll erscheinen, die Eignung dieser Form bei der Beweisabnahme im Einzelfall vermehrt wieder in die Überlegungen miteinzubeziehen.
 
Im Weiteren enthält diese Ausgabe einen Beitrag von Angela Eicher und Christof Schwenkel über das vierte Meeting der Permanent Study Group «Justice and Court Administration» der European Group for Public Administration (EGPA), Reprints und anderes mehr.
 
Wir freuen uns zudem sehr, mit Ihnen das 10-jährige Jubiläum der Schweizer Richterzeitung zu feiern und möchten uns auf diesem Weg für Ihre Treue sowie Ihr Engagement bedanken. Zu diesem speziellen Anlass verlosen wir 10 Konzerttickets für Sie und Ihre Begleitperson für 2 der exklusivsten Vorstellungen der «OPERA BOX» des Zürcher Kammerorchesters am 13. und 16. Januar 2016.
 
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@weblaw.ch mit dem Betreff «Richterzeitung Jubiläum» oder nehmen Sie an der Verlosung mittels Gewinnspielformular teil.
 
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
 

 

SCIENCE
Technisches Fachwissen am Bundesverwaltungsgericht
Anja Martina Binder
Anja Martina Binder
Die Richterbank des Bundesverwaltungsgerichts ist ausschliesslich mit juristisch ausgebildeten Richtern besetzt. Fachrichter sind in der organisationsrechtlichen Ausgestaltung des Bundesverwaltungsgerichts keine vorgesehen. Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht in gewissen Bereichen die Möglichkeit, auf gerichtsinternes technisches Fachwissen zurückzugreifen. Der Beitrag zeigt auf, in welchen Bereichen das Bundesverwaltungsgericht technisches Fachwissen zur Verfügung hat, und inwiefern sich bei der Nutzung des gerichtsinternen technischen Fachwissens grundrechtliche Probleme ergeben.
Die paritätische Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Tina Leiser
Tina Leiser
Diese Arbeit wurde im Rahmen des Zertifikatsstudiengangs «Judikative 2013–2014» verfasst. Ihr liegen die Erfahrungen aus der Praxis der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland, wo die Verfasserin zu 100% als Vorsitzende tätig ist sowie die bei den Fachrichtern dieser Schlichtungsbehörde im Juli 2014 durchgeführte Umfrage zugrunde. Untersucht wurden die Zusammenarbeit und Integration der Fachrichter in den Verfahrensalltag, die Wahlvoraussetzungen, die Kernaufgaben der Fachrichter und die aus der Einsetzung der Fachrichter bzw. der paritätischen Zusammensetzung resultierenden Vor- und Nachteile.
Garbage in – garbage out: Die Kunst der Fragestellung für medizinische Gutachten
Jörg Jeger
Jörg Jeger
In seinem Bestseller über menschenorientierte Führung schreibt Rudolf Steiger, ehemaliger Direktor der Militärakademie an der ETH Zürich: «Nicht nur Antworten, sondern bereits die Fragen müssen das Ergebnis eines Denkvorganges sein.» Er hat dabei wohl kaum an medizinische Gutachten gedacht, der Satz lässt sich aber sinngemäss auf diesen Kontext übertragen. Eine präzise, schlanke Fragestellung, die massgeschneidert auf den zu behandelnden Streitfall passt, gehört zu den wirksamsten Fehlerprophylaxen.
Richter in Weiss
Marc Graf
Marc Graf
Oberflächlich betrachtet scheinen Bedenken zur «Übermacht» der forensisch-psychiatrischen Sachverständigen durch die Einhaltung publizierter Standards und die gegenwärtige Praxis hinfällig zu sein. Bei bereits nur wenig vertiefter Betrachtung zeigen sich aber nach wie vor gravierende Schnittstellenprobleme, welche zu inhaltlich falschen und ungerechten Urteilen führen können. Dies betrifft insbesondere die Frage, wann (natur-)wissenschaftliche Evidenz zum juristischen Beweis wird sowie die Abgrenzung von Sach- und Rechtsfrage.
Der forensische Nutzen von DNA-Profilen
Beate Balitzki
Beate Balitzki
Es sind 30 Jahre vergangen, seit Alec Jeffreys die Analyse von DNA zur personenbezogenen Identifikation aus biologischen Spuren publizierte. Seither gab es in der forensischen DNA-Analytik enorme Fortschritte. Einerseits konnten neue, immer sensitivere Methoden zur Analyse entwickelt werden. Andererseits wurden in den meisten europäischen Ländern die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Verwendung von DNA-Profilen geschaffen. So entstanden auch DNA-Datenbanken, die die routinemässige Auswertung von Spurendaten überhaupt erst möglich und sinnvoll gemacht haben und es wurden Standards für Qualität und Leistung der untersuchenden Labors definiert.
Le juge ignorant – réflexions sur les connaissances non juridiques
Patrick Robert-Nicoud
Patrick Robert-Nicoud
L'article présente certains risques et difficultés inhérents à l'usage de notions non juridiques dans la pratique judiciaire, l'accent étant mis sur les mathématiques.
The Management of Expert Evidence for use by Courts and Tribunals: Concurrent Expert Evidence
G.T. Pagone
G.T. Pagone
The purpose of this paper is to raise issues for discussion about the use of non-legal expert knowledge and skills in judicial decisions. The topics chosen in the paper are intended to be some which arise in all jurisdictions, although they may be known differently in different jurisdictions and the topics themselves may overlap in different ways. The intention is for the paper to spark discussion and debate about the general issues raised by a consideration of the topics.
Das Fachrichtervotum im Zivilprozessrecht und in der Verwaltungsrechtspflege
Patrick M. Bucher
Patrick M. Bucher
Das Fachrichtervotum, als Substitut des Gutachtens, ist eine Möglichkeit, wie ein Fachgericht bestimmte Aspekte des zu beurteilenden Sachverhalts entscheidungsrelevant beweisen kann. Im Beitrag wird untersucht, ob und wie der Gehörsanspruch beim Fachrichtervotum im Zivilprozessrecht sowie im öffentlichen Verfahrensrecht geregelt ist und welche Probleme sich dabei in der aktuellen Praxis ergeben. Abschliessend werden Lösungsvorschläge erarbeitet, welche allfällige Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ein Fachrichtervotum verhindern können.
FORUM
Aussagepsychologische Gutachten
Marianne Heer
Marianne Heer
Während juristische Entscheidungsträger bei forensisch-psychiatrischen Gutachten im Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte verstärkt ihr besonderes Augenmerk auf die Qualität von Gutachten legten und der Begutachtungsprozess dort mittlerweile praktisch unwidersprochen von strafprozessualen Regeln mitgeprägt ist, lässt sich im Zusammenhang mit aussagepsychologischen Gutachten eine derartige Entwicklung nicht beobachten. So blieben in weiten Teilen strafprozessuale Probleme unerkannt oder Lösungsvorschläge stossen gelegentlich auf entschiedenen Widerstand bei sachverständigen Personen. Eine Sensibilisierung für entsprechende Fragen tut Not.
Bericht über die EGPA Jahreskonferenz 2015 in Toulouse
Angela Eicher
Angela Eicher
Christof Schwenkel
Christof Schwenkel
Ende August 2015 fand im Rahmen der Konferenz der European Group for Public Administration (EGPA) in Toulouse zum vierten Mal das Meeting der Permanent Study Group «Justice and Court Administration» statt. Diese bietet eine interdisziplinäre Plattform zur breiten Diskussion über Justizverwaltung. Der Tagungsbericht informiert über die einzelnen Beiträge.
Andere Länder, gleiche Sitten?
Hans-Jakob Mosimann
Hans-Jakob Mosimann
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht rügt die Vorinstanz, sie habe ohne entsprechendes Fachwissen eine medizinische Frage beurteilt. Dies gibt Anlass für eine kurze Betrachtung darüber, wie es das Bundesgericht damit hält: Beruft es sich auf wissenschaftliche Quellen oder setzt es eher auf eigenes (Alltags-) Wissen?
Nur ein fremder Richter kann ein guter Richter sein
Rainer Schumacher
Rainer Schumacher
Der Beitrag will zur intellektuellen Reflexion anregen. Insbesondere wir Juristen sollten uns nicht von populären Worthülsen einlullen lassen, sondern die zugrunde liegenden juristischen Begriffe und Postulate kritisch, auch selbstkritisch hinterfragen.
«Impressionen aus dem Gerichtssaal»
Angela Zwahlen
Angela Zwahlen
Karin Widmer
Karin Widmer
Erika Bardakci-Egli
Erika Bardakci-Egli
Herman Schmutz
Herman Schmutz
Linda Graedel
Linda Graedel
Gerichtszeichnen hat eine lange Tradition. An Gerichtsprozessen sind Foto- und Videoaufnahmen aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht erlaubt, darum dürfen nur Zeichner/innen im Gerichtssaal Bilder erstellen. Vier Zeichnerinnen und ein Zeichner zeigen bis Ende Dezember 2015 ihre Werke aus den letzten zwanzig Jahren im Medienzentrum in Bern. Am Ende des Beitrages werden die betreffenden Personen vorgestellt.
KOLUMNE SVR
Sesam öffne dich...!
Dieter Freiburghaus
Dieter Freiburghaus
Obwohl der Kommunikation heute ein enormer Stellenwert zukommt, wird die Tätigkeit der Gerichte medial entweder gar nicht oder dann nur sehr limitiert und oft auch verzerrt verarbeitet, dies mit dem Ergebnis, dass die breite Öffentlichkeit kein reelles Bild der Arbeit der Justiz hat. Tage der offenen Tür an Gerichten sind eine Möglichkeit, dieser Situation entgegen zu treten.
LITERATURE
Bibliografie zum Richterrecht – Update 34
Juria
Juria
Das 34. Update der Bibliografie enthält die seit der Ausgabe 2006/3 von «Justice - Justiz - Giustizia» veröffentlichten Monographien und Aufsätze im Themenbereich der Richterzeitung.
REPRINT
Abschied vom Laienrichtertum im Kanton Zürich
Hans Schmid
Hans Schmid
An sechs von zwölf Zürcher Bezirksgerichten sind derzeit 17 Laienrichterinnen und -richter tätig. Der Zürcher Kantonsrat hat nun beschlossen, dass ihnen ausgebildete Juristinnen und Juristen nachfolgen müssen, wenn sie dereinst aus dem Amt scheiden. Der Beitrag – ein Reprint aus der Schweizerischen Juristen-Zeitung (SJZ) im Heft 22 vom 15. November 2015, S. 556 ff. – beleuchtet die historischen Hintergründe und erläutert die aktuelle Diskussion.
Studie: Viele Fehler in Gutachten
Stefan Stürmer
Stefan Stürmer
Christel Salewski
Christel Salewski
Kindeswohlgefährdung, Sorge- oder Umgangsrecht: Familiengerichte benötigen oft Sachverständigengutachten. Eine Studie der FernUniversität in Hagen wertete alle 116 Gutachten aus, die an vier Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in den Jahren 2010 und 2011 in Auftrag gegeben wurden: Nur eine Minderheit erfüllte fachliche Qualitätsstandards.
Quand la CourEDH qualifie les assemblées générales de magistrats de « publiques »
Céline Parisot
Céline Parisot
Le 23 avril 2015, la grande chambre de la Cour Européenne des Droits de l’Homme (CourEDH) a rendu un arrêt de condamnation de la France, dit arrêt Morice. Cette décision a été abondamment commentée en raison de son importance pour la liberté d’expression des avocats en dehors du prétoire, mais elle mérite également d’être analysée sous l’angle de la liberté d’expression des magistrats. Elle y apporte en effet des restrictions, fondées sur l'exigence d'impartialité objective de la juridiction, de façon plutôt inattendue puisque les propos visés avaient été tenus lors d'une assemblée générale de magistrats, lieu non public.
NEWS ABROAD
Der Expertenbeweis
Nora Lichti Aschwanden
Nora Lichti Aschwanden
Anlässlich des 58. Meetings der internationalen Richtervereinigung IAJ-UIM befasste sich die 2. Studienkommission unter dem Vorsitz von Mr Thomas Cyr (Canada) mit dem Thema Expertenbeweis.
Sicht ins Ausland: Anforderungen an die richterliche Aufmerksamkeit in Deutschland
Juria
Juria
Der deutsche Bundesgerichtshof hatte am 17. Juni 2015 über ein Ablehnungsgesuch gegen eine beisitzende Richterin zu urteilen. Diese hatte während der Hauptverhandlung ihr Mobiltelefon zu privaten Zwecken benutzt.
CONSULTATIVE COUNCIL OF EUROPEAN JUDGES (CCJE)
Juria
Juria
Der CONSEIL CONSULTATIF DE JUGES EUROPÉENS (CCJE) hat am 16. Oktober 2015 sein Avis No 18 (2015) zu folgendem Thema publiziert: «La place du système judiciaire et ses relations avec les autres pouvoirs de l’État dans une démocratie moderne».