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Die Richterbank des Bundesverwaltungsgerichts ist ausschliesslich mit juristisch ausgebildeten Richtern besetzt. Fachrichter sind in der organisationsrechtlichen Ausgestaltung des Bundesverwaltungsgerichts keine vorgesehen. Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht in gewissen Bereichen die Möglichkeit, auf gerichtsinternes technisches Fachwissen zurückzugreifen. Der Beitrag zeigt auf, in welchen Bereichen das Bundesverwaltungsgericht technisches Fachwissen zur Verfügung hat, und inwiefern sich bei der Nutzung des gerichtsinternen technischen Fachwissens grundrechtliche Probleme ergeben.
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Diese Arbeit wurde im Rahmen des Zertifikatsstudiengangs «Judikative 2013–2014» verfasst. Ihr liegen die Erfahrungen aus der Praxis der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland, wo die Verfasserin zu 100% als Vorsitzende tätig ist sowie die bei den Fachrichtern dieser Schlichtungsbehörde im Juli 2014 durchgeführte Umfrage zugrunde. Untersucht wurden die Zusammenarbeit und Integration der Fachrichter in den Verfahrensalltag, die Wahlvoraussetzungen, die Kernaufgaben der Fachrichter und die aus der Einsetzung der Fachrichter bzw. der paritätischen Zusammensetzung resultierenden Vor- und Nachteile.
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In seinem Bestseller über menschenorientierte Führung schreibt Rudolf Steiger, ehemaliger Direktor der Militärakademie an der ETH Zürich: «Nicht nur Antworten, sondern bereits die Fragen müssen das Ergebnis eines Denkvorganges sein.» Er hat dabei wohl kaum an medizinische Gutachten gedacht, der Satz lässt sich aber sinngemäss auf diesen Kontext übertragen. Eine präzise, schlanke Fragestellung, die massgeschneidert auf den zu behandelnden Streitfall passt, gehört zu den wirksamsten Fehlerprophylaxen.
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Oberflächlich betrachtet scheinen Bedenken zur «Übermacht» der forensisch-psychiatrischen Sachverständigen durch die Einhaltung publizierter Standards und die gegenwärtige Praxis hinfällig zu sein. Bei bereits nur wenig vertiefter Betrachtung zeigen sich aber nach wie vor gravierende Schnittstellenprobleme, welche zu inhaltlich falschen und ungerechten Urteilen führen können. Dies betrifft insbesondere die Frage, wann (natur-)wissenschaftliche Evidenz zum juristischen Beweis wird sowie die Abgrenzung von Sach- und Rechtsfrage.
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Es sind 30 Jahre vergangen, seit Alec Jeffreys die Analyse von DNA zur personenbezogenen Identifikation aus biologischen Spuren publizierte. Seither gab es in der forensischen DNA-Analytik enorme Fortschritte. Einerseits konnten neue, immer sensitivere Methoden zur Analyse entwickelt werden. Andererseits wurden in den meisten europäischen Ländern die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Verwendung von DNA-Profilen geschaffen. So entstanden auch DNA-Datenbanken, die die routinemässige Auswertung von Spurendaten überhaupt erst möglich und sinnvoll gemacht haben und es wurden Standards für Qualität und Leistung der untersuchenden Labors definiert.
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L'article présente certains risques et difficultés inhérents à l'usage de notions non juridiques dans la pratique judiciaire, l'accent étant mis sur les mathématiques.
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The purpose of this paper is to raise issues for discussion about the use of non-legal expert knowledge and skills in judicial decisions. The topics chosen in the paper are intended to be some which arise in all jurisdictions, although they may be known differently in different jurisdictions and the topics themselves may overlap in different ways. The intention is for the paper to spark discussion and debate about the general issues raised by a consideration of the topics.
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Das Fachrichtervotum, als Substitut des Gutachtens, ist eine Möglichkeit, wie ein Fachgericht bestimmte Aspekte des zu beurteilenden Sachverhalts entscheidungsrelevant beweisen kann. Im Beitrag wird untersucht, ob und wie der Gehörsanspruch beim Fachrichtervotum im Zivilprozessrecht sowie im öffentlichen Verfahrensrecht geregelt ist und welche Probleme sich dabei in der aktuellen Praxis ergeben. Abschliessend werden Lösungsvorschläge erarbeitet, welche allfällige Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ein Fachrichtervotum verhindern können.
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Während juristische Entscheidungsträger bei forensisch-psychiatrischen Gutachten im Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte verstärkt ihr besonderes Augenmerk auf die Qualität von Gutachten legten und der Begutachtungsprozess dort mittlerweile praktisch unwidersprochen von strafprozessualen Regeln mitgeprägt ist, lässt sich im Zusammenhang mit aussagepsychologischen Gutachten eine derartige Entwicklung nicht beobachten. So blieben in weiten Teilen strafprozessuale Probleme unerkannt oder Lösungsvorschläge stossen gelegentlich auf entschiedenen Widerstand bei sachverständigen Personen. Eine Sensibilisierung für entsprechende Fragen tut Not.
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Ende August 2015 fand im Rahmen der Konferenz der European Group for Public Administration (EGPA) in Toulouse zum vierten Mal das Meeting der Permanent Study Group «Justice and Court Administration» statt. Diese bietet eine interdisziplinäre Plattform zur breiten Diskussion über Justizverwaltung. Der Tagungsbericht informiert über die einzelnen Beiträge.
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Das deutsche Bundesverwaltungsgericht rügt die Vorinstanz, sie habe ohne entsprechendes Fachwissen eine medizinische Frage beurteilt. Dies gibt Anlass für eine kurze Betrachtung darüber, wie es das Bundesgericht damit hält: Beruft es sich auf wissenschaftliche Quellen oder setzt es eher auf eigenes (Alltags-) Wissen?
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Der Beitrag will zur intellektuellen Reflexion anregen. Insbesondere wir Juristen sollten uns nicht von populären Worthülsen einlullen lassen, sondern die zugrunde liegenden juristischen Begriffe und Postulate kritisch, auch selbstkritisch hinterfragen.
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Gerichtszeichnen hat eine lange Tradition. An Gerichtsprozessen sind Foto- und Videoaufnahmen aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht erlaubt, darum dürfen nur Zeichner/innen im Gerichtssaal Bilder erstellen. Vier Zeichnerinnen und ein Zeichner zeigen bis Ende Dezember 2015 ihre Werke aus den letzten zwanzig Jahren im Medienzentrum in Bern. Am Ende des Beitrages werden die betreffenden Personen vorgestellt.
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Obwohl der Kommunikation heute ein enormer Stellenwert zukommt, wird die Tätigkeit der Gerichte medial entweder gar nicht oder dann nur sehr limitiert und oft auch verzerrt verarbeitet, dies mit dem Ergebnis, dass die breite Öffentlichkeit kein reelles Bild der Arbeit der Justiz hat. Tage der offenen Tür an Gerichten sind eine Möglichkeit, um dieser Situation entgegen zu treten.
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Das 34. Update der Bibliografie enthält die seit der Ausgabe 2006/3 von «Justice - Justiz - Giustizia» veröffentlichten Monographien und Aufsätze im Themenbereich der Richterzeitung.
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An sechs von zwölf Zürcher Bezirksgerichten sind derzeit 17 Laienrichterinnen und -richter tätig. Der Zürcher Kantonsrat hat nun beschlossen, dass ihnen ausgebildete Juristinnen und Juristen nachfolgen müssen, wenn sie dereinst aus dem Amt scheiden. Der Beitrag – ein Reprint aus der Schweizerischen Juristen-Zeitung (SJZ) im Heft 22 vom 15. November 2015, S. 556 ff. – beleuchtet die historischen Hintergründe und erläutert die aktuelle Diskussion.
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Kindeswohlgefährdung, Sorge- oder Umgangsrecht: Familiengerichte benötigen oft Sachverständigengutachten. Eine Studie der FernUniversität in Hagen wertete alle 116 Gutachten aus, die an vier Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in den Jahren 2010 und 2011 in Auftrag gegeben wurden: Nur eine Minderheit erfüllte fachliche Qualitätsstandards.
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Le 23 avril 2015, la grande chambre de la Cour Européenne des Droits de l’Homme (CEDH) a rendu un arrêt de condamnation de la France. Cette décision a été abondamment commentée en raison de son importance pour la liberté d’expression des avocats en dehors du prétoire mais elle mérite également d’être analysée sous l’angle de la liberté d’expression des magistrats. Il convient de rappeler les faits à l’origine de cette affaire et les motifs de la condamnation de la France avant d’envisager les implications de cet arrêt sur la liberté d’expression des magistrats, notamment en assemblée générale. Les numéros de paragraphes cités sont ceux de l’arrêt de la CEDH, qui peut être retrouvé sur le site de la cour : http://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-122190.
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Anlässlich des 58. Meetings der internationalen Richtervereinigung IAJ-UIM befasste sch die 2. Studienkommission unter dem Vorsitz von Mr Thomas Cyr (Canada) mit dem Thema Expertenbeweis.
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Der deutsche Bundesgerichtshof hatte am 17. Juni 2015 über ein Ablehnungsgesuch gegen eine beisitzende Richterin zu urteilen.
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Der CONSEIL CONSULTATIF DE JUGES EUROPÉENS (CCJE) hat am 16. Oktober 2015 sein Avis No 18 (2015) zu folgendem Thema publiziert: «La place du système judiciaire et ses relations avec les autres pouvoirs de l’État dans une démocratie moderne».
Richterzeitung