Justice - Justiz - Giustizia

Bundesgerichtsurteil 1P.711/2004 vom 17. März 2005 betreffend Ausstand

  • Autor/Autorin: Thomas Stadelmann
  • Zitiervorschlag: Thomas Stadelmann, Bundesgerichtsurteil 1P.711/2004 vom 17. März 2005 betreffend Ausstand, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2005/1
Der Beschwerdeführer verlangte den Ausstand der Präsidentin des Landgerichts Uri in einem zivilrechtlichen Verfahren. Zur Begründung brachte er vor, die Landgerichtspräsidentin sei der Kanzleigemeinschaft, an der die Anwälte der Prozessgegnerin beteiligt sind, aufgrund der Unterstützung im Wahlkampf – mittels Leserbrief – in besonderer Weise verpflichtet. Das Bundesgericht hielt fest, insgesamt vermöge der Gehalt des Leserbriefs und das darin enthaltene Bekenntnis, die heutige Landgerichtspräsidentin zu wählen, nicht den äusseren Anschein zu erwecken, dass ihr die Anwälte der privaten Beschwerdegegnerin besonders nahe stehen. Die subjektive Befürchtung des Beschwerdeführers, die Landgerichtspräsidentin sei den Rechtsvertretern der privaten Beschwerdegegnerin wegen ihres Leserbriefs zu Dank verpflichtet, könne die Vermutung der persönlichen Unbefangenheit dieser Richterin nicht umstossen.