Justice - Justiz - Giustizia

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 30 Abs. 1 BV

  • Auteur-e: Jeremias Fellmann
  • Catégories d'articles: Forum
  • DOI: 10.38023/3b614b8e-a116-4401-be93-6a1b05ac4d49
  • Proposition de citation: Jeremias Fellmann, Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 30 Abs. 1 BV, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2023/3
Der vorliegende Beitrag zeigt anhand einer Auswahl von vier Urteilen die jüngste Entwicklung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 30 Abs. 1 BV auf, der einen Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht verleiht. Das Bundesgericht äusserte sich im Berichtszeitraum namentlich zum Einsatz von Gerichtsschreiber:innen als Ersatzrichter:innen. Weiter klärte das Bundesgericht, wie weit der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) im Zusammenhang mit Art. 30 Abs. 1 BV geht und ob Richterpersonen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen. Schliesslich hatte das Bundesgericht die Gelegenheit, seine Rechtsprechung gemäss BGE 147 III 89 (Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Bundespatentrichters, dessen Anwaltskanzlei für eine Partei administrative Tätigkeiten entfaltete) von anderen Konstellationen abzugrenzen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Gerichtsschreiber:innen sind in ihrer Kammer dem Anschein nach keine unabhängigen Ersatzrichter:innen (BGE 149 I 14)
  • 1.1. Sachverhalt
  • 1.2. Erwägungen
  • 1.3. Bemerkungen
  • 2. Die Parteien haben Anspruch auf Einbezug in das Ausstandsverfahren… (1B_10/2023 [zur Publikation vorgesehen])
  • 2.1. Sachverhalt
  • 2.2. Erwägungen
  • 2.3. Bemerkungen
  • 3. … nicht aber die betroffene Richterperson (1B_643/1B_645/2022 [zur Publikation vorgesehen])
  • 3.1. Sachverhalt
  • 3.2. Erwägungen
  • 3.3. Bemerkungen
  • 4. Mandatsverhältnis einer Richterperson zum Anwalt einer Prozesspartei begründet keinen objektiven Anschein der Befangenheit (4A_448/2022)
  • 4.1. Sachverhalt
  • 4.2. Erwägungen
  • 4.3. Bemerkungen