Vereinheitlichung des Strafprozessrechts
Am 5. Oktober 2007 nahmen die eidgenössischen Räte die vereinheitlichte Schweizer Strafprozessordnung (StPO) in der Schlussabstimmung an (BBl 2007 6977). Mit dieser zweitletzten grossen Kodifikation im Rahmen der Justizreform erhält die Schweiz erstmals ein einheitliches Strafprozessrecht. Dieses löst die 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie den alten Bundesstrafprozess (Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege, BStP) ab. Die Referendumsfrist läuft am 24. Januar 2008 ab.
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