Justizleitung und unabhängige Justiz im Kanton Bern
Die Justiz des Kantons Bern wird durch das gesetzliche Organ der Justizleitung geführt. Nebst den Präsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts nimmt darin auch der Generalstaatsanwalt Einsitz. Dies wirft staatsrechtliche Fragen auf: Verträgt sich eine solche Organisation mit den Grundsätzen der Gewaltenteilung und -trennung sowie der institutionellen Unabhängigkeit der Gerichte?
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