Liebe Leserinnen und Leser
Die vorliegende Ausgabe von «Justice - Justiz - Giustizia» umfasst eine breite Palette von Beiträgen.
Zunächst sind schriftliche Fassungen ausgesuchter Referate des letzten Richtertages wiedergegeben. Pascal Mahon und Roxane Schaller befassen sich mit dem System der Richterwiederwahlen und stellen sich die Frage, ob dies Ausdruck demokratischer Rechtsstaatlichkeit oder ein Damoklesschwert darstelle. Sie halten dafür, dem Modell des Kantons Fribourg folgend, dass Bund und Kantonen nichts abhanden käme, vielmehr viel gewonnen würde, wenn das System der Richterwiederwahlen zugunsten einer Richterernennung auf unbestimmte Dauer abgeschafft werden würde.
Marco Borghi behandelt in seinem Referat die Ethik des Richters «von aussen betrachtet». Reflexionen zur Richterethik erweisen sich mehr und mehr als ein reales Bedürfnis von Richterinnen und Richtern. Man denke nur an die unlängst erarbeitete Ethikcharta des Bundesverwaltungsgerichts. Borghi plädiert für eine fortlaufende kasuistisch ausgerichtete Diskussion richterethischer Problematiken und für eine institutionalisierte, interdisziplinär zusammengesetzte Richter- Ethikkommission. Eine Richterin etwa könnte sich dann, etwa in einer Gewissensfrage, an eine Institution wenden, die vertraulich die Sache behandelt und ebenso vertraulich Rat erteilt. Überdies könnte ein solcher Ethikrat regelmässig richterethische Fragen allgemeiner Art aufnehmen und in einem jährlichen Bericht publizieren In ähnlicher Weise funktioniert übrigens der Canadian Judicial Council. Interessant ist, dass Borghi bei der SVR-ASM quasi offene Türen eingerannt hat, ist sie doch aktuell an den Vorarbeiten für die Schaffung eines solchen Ethikrates in der Schweiz.
Christine Kaufmann schreibt über Gerichtsalltag und Reflexionen. Sie untersucht unser Verständnis der Richterfunktion und geht der Frage nach, welche Rolle Reflexion im Gerichtsalltag heute spielt, welchen Herausforderungen sich «reflektierende Richterinnen und Richter heute gegenüber sehen.»
Daniel Kettiger, Andreas Lienhard und Daniela Winkler berichten über das Justizmanagement in der Schweiz. Sie stellen die jüngsten Ergebnisse des Forschungsprojekts zum Justizmanagement in der Schweiz vor, welches die Funktionsweise der Gerichtsbarkeit in der Schweiz untersucht und daraus spezifische Managementprinzipien entwickeln möchte.
Nach Eingang der Anklageschrift und der Akten beim erstinstanzlichen Gericht hat sich dieses baldmöglichst einen ersten Überblick zu verschaffen, die Anklage zu erfassen und diese einer Vorprüfung zu unterziehen. Die Prozessvoraussetzungen sind abzuchecken und allfällige Verfahrenshindernisse zu prüfen. Dabei stellen sich viele Fragen. Philipp Näpfli legt ein Prüfungsschema vor, das für erstinstanzliche Strafgerichte eine nützliche Hilfe sein kann.
Daniel Kettiger und Gerold Steinmann kommentieren jeweils ein Urteil des Bundesgerichts. Ersterer bespricht ein Urteil, das sich mit der Gehaltseinreihung von Richterinnen und Richtern befasst. Im Urteil 8C_63/2012 vom 30. August 2012 (BGE 138 I 321) hat die I. Sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts festgestellt, die Schlechterstellung der Mitglieder des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich gegenüber den Mitgliedern der anderen obersten kantonalen Gerichte sei zulässig. Der Autor geht der Frage nach, wie überzeugend die Begründung des Urteils ausgefallen ist.
Gerold Steinmann bespricht ein zur Publikation bestimmtes Urteil des Bundesgerichts (6B_814/2011 vom 30. August 2012), das eine neue Fallkonstellation der Vorbefassung aus dem Bereich des Strafprozessrechts aufführt. Das wiedergegebene Urteil räumt dem Präsidenten der Berufungsinstanz die Möglichkeit ein, sichernde Massnahmen zur effektiven Durchführung des Verfahrens zu treffen, ohne dass er allein deswegen mit einer Ablehnung rechnen muss. Von besonderem Interesse ist aber das methodische Vorgehen des Bundesgerichts, welches die Ausstandsgründe von Art. 56 StPO im Allgemeinen und die Generalklausel von Art. 56 lit. f StPO im Speziellen als Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben von Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK betrachtet.
Die Ausgabe 2012/3 der Richterzeitung beschäftigte sich mit dem Verhältnis von Selbstverwaltung – Aufsicht – Oberaufsicht in der Justiz. Dem schliesst sich nun ein Artikel des Juristen und Journalisten Dominique Strebel an. Er untersucht das Kommunikationsverhalten des Bundesgerichts, überträgt die modernen Grundsätze der Kommunikation auf die Justiz und leitet daraus Empfehlungen für die höchsten Gerichte ab.
Patrick Guidon spricht in der SVR-Kolumne «Von der gleichmässigen Verteilung von Enttäuschungen» über die verschärfte Finanzlage in den Kantonen und den Sparprogrammen, denen sich die Gerichte ausgesetzt sehen, und wie sich die Justiz in einer solchen Situation verhalten kann und soll.
Rezensionen, Nachlesen, Neuigkeiten aus dem In- und Ausland, Mitteilungen aus der internationalen Richtervereinigung runden die umfangreiche erste Ausgabe der Richterzeitung 2013 ab. Last but not least ist zu erwähnen, dass wir wiederum schriftliche Arbeiten des Zertifikatsstudiengangs «Judikative» 2011–2012 der Schweizerischen Richterakademie veröffentlichen.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme, aber auch zum Nachdenken anregende Lektüre.
Fruit d’une longue tradition, le système suisse de la réélection périodique des magistrats de l’ordre judiciaire paraît aujourd’hui dépourvu de sa raison d’être. Il est en porte-à-faux avec les développements intervenus en matière de haute surveillance et les moyens nouveaux qui existent afin d’assurer le bon fonctionnement de la justice, notamment les possibilités de révocation, disciplinaire ou pour justes motifs, des magistrats. La désignation des juges pour une durée indéterminée, comme l’a prévue la nouvelle Constitution du canton de Fribourg, semble offrir une alternative intéressante.
Lassen sich Richterinnen und Richter von Medien bzw. dem «Gerichtssaal der Öffentlichkeit» beeinflussen? Ist das diesbezügliche Nutzbarmachen von Medien durch die Prozessparteien und ihre Anwältinnen und Anwälte erfolgversprechend? Die Untersuchungsergebnisse attestieren Medien nebst einem Einfluss auf die Atmosphäre im Gerichtssaal sowie auf das Aussageverhalten von Zeugen einen Einfluss auf die Strafhöhe in Straffällen, vernachlässigen selbigen aber in Bezug auf die Schuldfrage. Die an die richterliche Unabhängigkeit gestellten Herausforderungen können von der Richterschaft allerdings gemeistert werden.
Wissenschaftliche Publizistik amtierender Richter bietet viele Chancen, ist aber auch nicht frei von Risiken. In diesem als Abschlussarbeit der Schweizerischen Richterakademie entstandenen Beitrag werden Chancen und Risiken einer solchen wissenschaftlichen Tätigkeit gegeneinander abgewogen. Besonders wird dabei auch auf die Frage eingegangen, unter welchen Umständen eine Publikation einen Ausstandsgrund des publizierenden Richters setzen kann.
Diese im Rahmen des Zertifikatsstudienganges «Judikative» 2011-2012 verfasste Arbeit verschafft einen Überblick über den Aufbau der Justizverwaltung im Kanton Aargau. Sie erläutert die Aufgaben der verschiedenen Leitungsorgane und setzt sich mit der Aufsicht über Richterinnen und Richter auseinander. Besondere Aufmerksamkeit erhält das durch die Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes neu geschaffene Justizgericht, welches insbesondere Disziplinarfälle und Beschwerden gegen Justizleitungsentscheide behandelt.
Die aus rechtsstaatlichen Gründen geforderte öffentliche Urteilsverkündung tangiert stets die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten. Der Gesetzgeber hat daher für eine optimale Transparenz der Rechtsprechung zu sorgen, jedoch ohne die Verfahrensbeteiligten übermässig blosszustellen. Diesem Anliegen dient das Prinzip der abgestuften Urteilsöffentlichkeit.
La procédure d’élection des juges en Suisse est vivement critiquée en Europe car considérée comme non conforme aux exigences d’indépendance de la justice. Principales critiques : l’adhésion quasi-obligatoire du juge au parti politique qui a soutenu son élection, dont il est membre et auquel il paie des contributions financières, parfois sous forme de pourcentage de son salaire. Le mode de recrutement et les critères qui le guide, en particulier la prépondérance donnée à la sensibilité politique du juge, limiterait l’accès à la magistrature au détriment de sa qualité. La réélection périodique des magistrats renforcerait en outre la pression politique sur le pouvoir judiciaire compromettant ainsi son indépendance. Quels sont les correctifs envisageables dans le respect de la culture politique de la Suisse qui se fonde sur l’élection démocratique de tout magistrat exerçant un pouvoir dans l’Etat ? Quelques réflexions et suggestions d’amélioration des systèmes actuels.
Christine Kaufmann befasste sich in ihrem Referat am Richtertag 2012 mit der Rolle der Reflexion im Gerichtsalltag. Wie können Richterinnen und Richter mit dem Spannungsfeld zwischen Erledigungsdruck und sorgfältiger Entscheidfindung umgehen? Eine Einladung zu einem - gedanklichen - Ausflug auf den Eiffelturm.
Die Justiz muss sich den Bürgerinnen und Bürgern erklären, wenn sie in der heutigen Zeit Vertrauen erhalten oder gar zurückgewinnen will. Dazu braucht es eine aktive Kommunikation sowohl in normalen wie auch in Krisen-Zeiten und den Willen, der Kommunikation auch entsprechende Taten folgen zu lassen. Damit dies gelingt, müssen Gerichte intern eine positive Fehlerkultur aufbauen und Kommunikationskonzepte erarbeiten. Richterinnen und Richter, die Führungsaufgaben übernehmen, müssen in (Krisen-)Kommunikation geschult sein.
En décembre 2012, le Grand Conseil du Canton de Vaud a refusé de réélire un juge cantonal. Celui-ci n’a recueilli que 20 voix favorables sur les 150 députés que compte le parlement vaudois. Que s’est-il passé, comment cela est-il possible et quelles sont les garanties juridiques offertes dans ce canton à celui qui aspire à une fonction judiciaire ou au renouvellement de cette fonction et dont la candidature est refusée ? Telles sont les questions qu’aborde le présent article.
Die verschärfte Finanzlage in den Kantonen führt vielerorts dazu, dass sich auch die Gerichte zunehmend mit mehr oder weniger rigorosen Sparprogrammen konfrontiert sehen. Das wirft unweigerlich die Frage auf, wie die Justiz in solch einer Situation agieren kann und soll.
In BGE 138 I 321 (Urteil 8C_63/2012 vom 30. August 2012) hat die I. Sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts festgestellt, die Schlechterstellung der Mitglieder des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich gegenüber den Mitgliedern der anderen obersten kantonalen Gerichte bezüglich der Gehaltseinreihung sei zulässig. Der nachstehende Beitrag bespricht das Urteil und untersucht die Frage, wie überzeugend die Begründung des Urteils ausgefallen ist.
Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 6B_814/2011 vom 30. August 2012
Le 24 janvier 2013, lors de la conférence de presse annuelle de la Cour européenne des droits de l’homme, le président Spielmann a dressé le bilan de l’année 2012 qu’il a qualifiée d’exceptionnelle pour la Cour.
Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK); Höherer Richter ist gleichzeitig Mitglied einer Anwaltskanzlei, die die Regierung berät.
Nach Eingang der Anklageschrift und der Akten beim erstinstanzlichen Gericht hat sich dieses baldmöglichst einen ersten Überblick zu verschaffen, die Anklage zu erfassen und diese einer Vorprüfung zu unterziehen. Die Prozessvoraussetzungen sind abzuchecken und allfällige Verfahrenshindernisse zu prüfen. Eine Fülle von Fragen stellt sich, wie: Liegt ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung von Sicherheitshaft bei vorbestehender Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht vor? Überdies sind die ersten Vorbereitungen für die Hauptverhandlung zu treffen. Das dargestellte Prüfschema kann dem erstinstanzlichen Gericht eine nützliche Hilfe bei der Prüfung dieser Schritte sein.
Zwei Bücher zu einem relativ aktuellen Phänomen – und beim Lesen der Titel ein leiser Anfangsverdacht: Ist das nicht alter Wein in neuen PR-Schläuchen? Ist Litigation-PR nicht bloss ein in den USA geprägter und von Deutschland importierter Modebegriff für das im In- und Ausland seit Jahrzehnten bekannte Phänomen der Prozessführung über Medien, der gezielten Beeinflussung des öffentlichen Meinungsklimas in spektakulären Gerichtsfällen? Nach der Lektüre der beiden Werke bleibt ein gemischter Eindruck und die provisorische Antwort: Jein.
«Justice - Justiz - Giustizia» publiziert eine Übersicht über neu erschienene Monografien und Artikel in Fachzeitschriften und Festschriften, welche zu Themen rund um die Judikative erschienen sind.
Um eine effiziente Rechtsprechung gewährleisten zu können, ist heute ein Justizmanagement unabdingbar. In einem Forschungsprojekt wird die Funktionsweise der Gerichtsbarkeit in der Schweiz untersucht um spezifische Managementprinzipien entwickeln zu können. Erste Forschungsergebnisse zeigen den Stand des Justizmanagements in der Schweiz. Die Ergebnisse der Studie wurden kürzlich in einer internationalen Fachzeitschrift in englischer Sprache veröffentlicht. Sie werden nachfolgend in deutscher Sprache zusammengefasst.
Der Nationalrat will dem Bundesverwaltungsgericht drei zusätzliche Richterstellen gewähren. Er hiess am 13. Dezember 2012 mit 110 zu 50 Stimmen eine parlamentarische Initiative seiner Rechtskommission gut, die eine Aufstockung von 65 auf 68 Stellen verlangt.
In der Schweiz wird vorerst keine Verfassungsgerichtsbarkeit eingeführt. Der Nationalrat hat am 3. Dezember 2012 die dafür nötige Verfassungsänderung mit 101 zu 68 Stimmen abgelehnt.
Bericht aus der 2. Studienkommission (Zivil- und Zivilprozessrecht)
Die 3. Studienkommission der IAJ befasste sich mit den strafrechtlichen Aspekten der Verletzung von Urheberrechten und anderen Immaterialgüterrechten, insbesondere im Bereich des Internets. Mittels eines im Vorfeld der Tagung an die Delegierten verschickten Fragebogens sollte einerseits ein Überblick über die Rechtsgrundlagen in den einzelnen Staaten geschaffen werden; gleichzeitig wurde nach der Effizienz des bestehenden Instrumentariums und möglichen Verbesserungen gefragt.
La 4e Commission s'est intéressée à la protection des droits de propriété intellectuelle de l'employé ainsi qu'à l'interdiction de faire concurrence.
Die Europäische Richtervereinigung (EAJ) führte ihre Herbsttagung, zusammen mit der Jahrestagung der Internationalen Richtervereinigung (IAJ/UIM), in Alexandria, VA (USA) durch. Delegierte aus 35 Mitgliedsländern trafen sich in diesem nahe der amerikanischen Hauptstadt gelegenen Ort, am Sitz des US-Patent Office.
Eine Demokratie, die nicht zugleich ein Rechtsstaat mit gleichen Rechten und Pflichten für alle ist, stellt keine wahre Volksherrschaft dar. Zum Rechtsstaat gehört vorweg das Grundprinzip der Gewaltenteilung und -trennung. Wer dieses missachtet, handelt nicht nur rechtswidrig, sondern ebenso undemokratisch.
Der Kantonsrat wollte, dass Richter am Handelsgericht nicht nur aus dem Umfeld der Versicherungen stammen, sondern auch aus jenem der Versicherten. Diese Absicht hat das Bundesgericht nun durchkreuzt.
Weil ein Richter befangen sein könnte, muss ein Prozess vor dem Handelsgericht wiederholt werden. So verlangt es das Bundesgericht. Sein Urteil schränkt den Einsatz zweier Handelsrichter stark ein – und untergräbt damit die Absichten des Kantonsrates.
In Ägypten hat ein Urteil gegen gewalttätige Fussballfans tödliche Unrast ausgelöst. Die Justiz und die anderen Institutionen des Staates sind überfordert.
Dem Sondertribunal zur Schreckensherrschaft der Roten Khmer in Kambodscha fehlt nach eigener Aussage das Geld zur Bezahlung seiner Mitarbeiter. Sollten keine neuen Mittel zu Verfügung gestellt werden, würden rund 300 Richter, Staatsanwälte und andere Angestellte keinen Lohn mehr erhalten können. Seit der Aufnahme seiner Arbeit 2006 kämpft das Tribunal in Phnom Penh immer wieder mit Finanzengpässen. Seit seiner Gründung gab es mehr als 160 Millionen Dollar aus. Bislang wurde aber nur ein einziger Angeklagter verurteilt.
Nach grossem Einsatz und Verdienst für die Belange der Gerichte hat Oberrichter Dr. Armin Knecht zu Beginn dieses Jahres das Amt des Obergerichtspräsidenten an Oberrichter Guido Marbet übergeben. Neue Vizepräsidentin ist Oberrichterin Franziska Plüss.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 4. Dezember 2012 die Wahl für eine hauptamtliche Richterstelle am Obergericht vorgenommen.
Am 14. Januar 2013 haben im Kantonsrat des Kantons Schaffhausen die Erneuerungswahlen für das Obergericht und das Kantonsgericht des Kantons Schaffhausen für die Amtsperiode 2013-2016 stattgefunden. Dabei wurden sämtliche Mitglieder in ihrem jeweiligen Amt bestätigt.
Richterzeitung