Richter auch ohne Jurastudium
Verfassung lässt laut Bundesgericht Laien zu
BGer – Die Bundesverfassung verlangt für das Richteramt kein Jurastudium. Damit ein faires Verfahren garantiert ist, müssen Laienrichter laut Bundesgericht allerdings ausreichende Kenntnisse mitbringen, um ein sachgerechtes Urteil fällen zu können.
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